"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hessen
10 Tagesfrist Frage (Vollstreckungsankündigung)
Philosoph:
Angenommen eine Person A hätte zwar einen Festsetzungsbescheid bekommen und auch fristgerecht Widerspruch gegen diesen eingelegt (mit Einschreiben!) und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, dann müßte der Festsetzungsbescheid doch als "angegriffen" gelten.
Zwar haben Widersprüche bei öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), allerdings steht damit noch immer die Rechtmäßigkeit des Festsetzungsbescheides als solchem in Frage (§ 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO).
Dies könnte eine Person A auch einem Gerichtsvollzieher mitteilen und auf § 161 Abs. 1 BGB verweisen, nach dem der Widerspruch auf den Festsetzungsbescheid, da er die Rechtmäßigkeit anzweifelt, als "schwebendes Verfahren" zu werten ist, insbesondere in Verbindung mit den zahlreichen Klagen, die derzeit vor Gericht geführt werden (bis hin zum BundesVerwaltungsGericht).
Person A könnte (ohne Gewähr!!) darauf verweisen, daß ein GV, der ja nach GVO (Stand 2012) kein Beamter mehr ist, eigenmächtig handelt, wenn er trotz der Unsicherheit in der rechtlichen Frage vollziehen will (§ 858 BGB).
@ Jonathan: Wenn der Datenschutzbeauftragte nicht feststellen kann, ob ein Datenschutzverstoß vorliegt, dann soll er mal kucken, daß er es feststellen kann. Dafür ist er schließlich da. Er muß darauf eine klare Antwort geben können. Ansonsten sind die Datenschutzbestimmungen zu ungenau und müssen dringendst nachgebessert werden.
GEiZ ist geil:
Normalerweise darf der Rundfunk erst vollstrecken, wenn über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entschieden ist. Das würde Person Q dem Amtsgericht in der Erinnerung schreiben.
jonathan:
@Philosoph:
Ich sehe das Problem woanders.
Hier wurde ein rechtsfreier raum geschaffen. Die koennen in ihre Satzung schreiben, dass sie die Leute auspeitschen, erschiessen usw. und das koennen sie selbst entscheiden.
Der Datenschutzbeauftragte schreibt, er kann nicht feststellen ob Person A zahlungspflichtig ist - das muss die Behoerde bzw. das Unternehmen bzw. die Landesrundfunkanstalt.
Und deshalb empfiehlt er der Person A die Klage.
A will aber nicht unbedingt klagen. A will ihnen eins auswischen. Bei Noetigung (auch im Amt) wird der Staatsanwalt festellen, dass es vermutlich fahrlaessig ist.... alles sehr traurig.
Und wer zahlt A die Nerven und das Aufreiben.
Immerhin hat Person A den 2ten wohnsitz abgemeldet, damit die Mutter keinen nervenzusammenbruch bekommt, bei den Methoden. das ist schon Noetigung.
Philosoph:
@ Jonathan: Nochmal zur Klarstellung: Es geht darum, daß Person A in Wohnung 1 gemeldet ist und dafür Beitragsschuldner ist. Außerdem ist/war Person A auch noch in Wohnung 2 gemeldet, für die Person B schon Beiträge gezahlt hat.
Wieso kann dann der Datenschutzbeauftragte nicht feststellen, ob Person A verpflichtet ist, für Wohnung 2 Beiträge zu zahlen, wenn für diese Wohnung schon Beiträge gezahlt werden?
Die Rechtslage ist hier eindeutig: Wird für eine Wohnung ein Betragsschuldner festgestellt und ist das Beitragskonto ausgeglichen, dann müssen die Daten für alle weiteren, in dieser Wohnung gemeldeten Personen sofort gelöscht werden. Werden die Daten entgegen den eindeutigen Regelungen im RBStV nicht gelöscht, liegt eindeutig ein Datenschutzverstoß vor.
Bürger:
@Jonathan:
Bitte den wichtigen Hinweis beachten...
--- Zitat von: jonathan am 15. November 2015, 15:08 ---Danke wegen dem fiktiven Text hier - der ist super:
Vollstreckungsankündigung der Stadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15122.0.html
Person A hat dann mal auf Einstellung plaediert wegen Nichtigkeit §3 HessVwVG
Mal sehen was passiert.
Wenn das Eingestellt wird, kann Person A dann eigentlich Anzeige wegen Noetigung Stellen?
Rechtsbruch und Rechtsbeugung?
Danke und Gruss
jonathan
Edit "Bürger":
Das erwähnte Schreiben ist nicht uneingeschränkt verwendbar!
Bitte die aktuellen wichtigen Hinweise/ Richtigstellungen beachten unter
Vollstreckungsankündigung der Stadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15122.msg111199.html#msg111199
--- Ende Zitat ---
Außerdem:
Es mussten einige Beiträge in diesem Thread angepasst werden, was aber nicht Aufgabe der Moderatoren ist.
Es gilt im Forum reguläre deutsche Groß-/Kleinschreibung! Dies dient der schnelleren Lesbarkeit und Erfassbarkeit - und insofern auch einer schnelleren Beantwortung von Fragen.
Auch musste die äußerst inkonsequente Anonymisierung mehrfach angepasst werden.
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Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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