Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Person A hat den Festsetzungsbescheid einen Tag nach der Vollstreckungsankündigung erhalten. Obwohl beide mit dem gleichen Datum versehen sind (02.11.2015).
Sollte Person A die 1. Möglichkeit wählen könnte der GV doch ganz einfach seinen Job machen oder? Das Problem ist, das Person A sich auf gar keinen Fall einen Schufa eintrag erlauben darf! Deshalb geht ihm wahrscheinlich grad die Düse... Die Briefe hänge ich mal an.
Was schreibe ich denn dem GV damit dieser erstmal die Füße still hält? Dazu habe ich leider noch keine brauchbaren Muster finden können...
Für Möglichkeit 2 hat Person A folgendes Schreiben auf Grundlage des Musterschreibens von Roggi erstellt:
hiermit lege ich gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid vom 02.11.2015, mir zugestellt am 06.11.2015, fristgerecht Widerspruch ein und beantrage den Verwaltungsakt aufzuheben.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung Ihres Festsetzungsbescheids vom
02.11.2015 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 09.11.2015 gerichtlich
entschieden wurde.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Ihrem Schreiben vom 02.11.2015 entnehme ich, dass Sie mich angeblich bereits über ausstehende Beiträge informiert haben. Leider liegen mir derzeit keine Informationen zu ausstehenden Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträgen vor, auf die ich hätte reagieren können. Bitte dokumentieren Sie mir wann, auf welchem Wege und mit welchem Inhalt sie diese Informationen an meine Person versendet haben.
Weiterhin ist mir nicht bewusst, einen Vertrag mit dem Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunk noch mit einer ähnlichen Institution eingegangen zu sein. Bitte lassen Sie mir die Vertragsgrundlage zukommen.
Der von Ihnen als Rechtsgrundlage aufgeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (im
folgenden RBStV genannt) ist verfassungswidrig. Sie haben somit keine gültige
Rechtsgrundlage für Ihre Beitragserhebung. .....bla bla bla.......
Edt "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste leider ergänzt werdne.
Dazu zählen u.a. auch Namen, Beitragsnummern, Tel, Fax usw.
Bitte zukünftig immer und überall selbst aktiv und konsequent drauf achten.