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Autor Thema: F.A.Z. "Mieter müssen sich Einzug bestätigen lassen"  (Gelesen 7005 mal)

S
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Zitat
Ab dem 1. November gilt das Bundesmeldegesetz. Vor allem bei einem Umzug werden die Regeln für Mieter und Vermieter strenger. Bußgelder drohen schon nach kurzer Zeit.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mieter-muessen-sich-wegen-des-neuen-meldegesetzes-den-einzug-bestaetigen-lassen-13883125.html


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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Zitat
Bußgelder drohen schon nach kurzer Zeit.

Und die haben es ganz schön in sich:

Zitat
Bei Verstößen droht Bußgeld

Wer die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Quelle: http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html


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B
  • Beiträge: 422
Unsere Stadtverwaltung meldet:

Zitat
Ein neues Bundesmeldegesetz tritt ab 1. November in ganz Deutschland in Kraft. Allgemein dient das Meldewesen als Informationsgrundlage zu Einwohnerdaten für Wirtschaft, Verwaltung und Privatpersonen. Das neue Melderecht will nun unter anderem die Daten der Bürger besser schützen, die Bürokratiekosten senken und Verwaltungsabläufe vereinfachen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers. Künftig muss der Meldepflichtige bei der An- oder Abmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bestätigung vorlegen. Darauf weist jetzt der Kreis Lippe als Aufsichtsbehörde der lippischen Einwohnermeldeämter hin.

Durch die neue Regelung sollen sogenannte Scheinanmeldungen verhindert werden. Die Bescheinigung des Wohnungsgebers ist künftig erforderlich sowohl bei Einzug in eine Wohnung, aber auch bei Auszug aus einer Wohnung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wird, eine Nebenwohnung abgemeldet werden soll oder wenn (vorerst) keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird, z.B. bei Wohnungslosigkeit. Ab 1. November sind Wohnungsgeber daher verpflichtet, den Meldepflichtigen eine entsprechende Bestätigung bei Ein- oder Auszug auszuhändigen, damit diese die An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen durchführen können. Der Mietvertrag ersetzt nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bestätigung, da darin in der Regel nicht alle benötigten Angaben enthalten sind.

Eine weitere wichtige Änderung tritt bei der Erteilung von Melderegisterauskünften in Kraft. Hiernach wird eine einfache Melderegisterauskunft nur dann erteilt, wenn die anfragende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel zu verwenden. Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden. Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.

Nähere Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz gibt es auch auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums unter www.bmi.bund.de. Für Fragen stehen die Einwohnermeldeämter der zuständigen Stadt oder Gemeinde gerne zur Verfügung.

Dabei sind die Gemeinden die größten Adresshändler überhaupt! So ein verlogenes Pack!


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Zitat
...
Durch die neue Regelung sollen sogenannte Scheinanmeldungen verhindert werden.
...

Das ist der vorgeschobene Grund. Der richtige Grund ist, man will die Vermieter zur Vollerfassung der Bevölkerung einspannen und die gleichzeitige Androhung von Horror-Busgeldern (1.000-50.000€) soll die Qualität der somit erlangten Datensätze hoch halten. Zusammen mit der neuen Vernetzung der EMA braucht es keiner Volkszählung mehr. Und störende BVG-Urteile gegen eine verfassungswidrige Volkszählung gehören der Vergangenheit an.

Die neue Totalerfassung eines jeden Bürgers ist die Voraussetzung für die neue Ausbeutung nach Lobbyeismus getriebenen Gesetzen. Unsere Zukunft.



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K
  • Beiträge: 810
Die neue Totalerfassung eines jeden Bürgers ist die Voraussetzung für die neue Ausbeutung nach Lobbyeismus getriebenen Gesetzen. Unsere Zukunft.

Machen wir uns nichts vor. Diese Gesetzesänderung ist nicht der Weg in einen totalitären Staat, es ist die Umsetzung eines totalitären Staates, auch wenn die Änderung vielleicht nur klein erscheinen mag. Und so geht es schrittweise immer weiter.


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2
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Profitiert eigentlich der BS von dieser neuen Regelung oder bekommen die weiterhin nur die Informationen wie vorher auch bei einer Ummeldung?

Und wie soll das funktionieren, wenn man sich ein Haus kauft? Da gibts ja keinen Vermieter, der den Einzug bestätigen kann.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Profitiert eigentlich der BS von dieser neuen Regelung oder bekommen die weiterhin nur die Informationen wie vorher auch bei einer Ummeldung?

Und wie soll das funktionieren, wenn man sich ein Haus kauft? Da gibts ja keinen Vermieter, der den Einzug bestätigen kann.

Ja, erstens jetzt ist es eindeutiger für den BS. Es erfolgt eine zusätzliche Verknüpfung von Mieter mit Wohnungseigentümer. Bisher musste der BS noch Vermutungen anstellen oder hatte einfach jeder Partei eine Verpflichtung zur Zahlung auferlegt.
Zweitens, jetzt erfahren die Datensätze beim EMA eine Art Qualitätsprüfung. Diese Daten sind nun hochwertiger. Ein Entzug des BS durch Unterlassung der Anmeldung beim EMA wird erschwert.
Drittens, mit der zusätzlich beschlossenen Vernetzung der EMA wird praktisch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgesetzes ausgehebelt. Endlich gibt es eine Vollerfassung mit der man jeden Sünder zu jeder Abgabe zwingen kann. Lobby-Gesetze waren noch nie so lukrativ wie heute.

Hausbesitzer sind im Grundbuchsamt registriert.
Da fällt mir die Story ein als das Finanzamt noch die öffentlichen Grundbuchämter in Spanien nach deutschen Namen durchsuchte und mit Steuerklärungen der Treffer abgleichte. (Arme Sau mit Haus in Andalusien? Schwarzseher, ähm meinte Schwarzgelder)


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S
  • Beiträge: 2.177
Ja, erstens jetzt ist es eindeutiger für den BS. Es erfolgt eine zusätzliche Verknüpfung von Mieter mit Wohnungseigentümer.

Und von Person zu Wohnungseigentum.

Es gibt auch Verknüpfung von Person mit Bankverbindung (Bargeld nehmen sie nicht an).

Irgendwann sollen sie auch per Gesetz wissen, ob man ein Spar- oder Depotkonto hat.

Wegen Datenschutz haben selbstverständlich nur öffentliche Stellen Anspruch auf solche Information. Der normale Bürger
darf nichts von einem anderen Bürger erfahren. Der Staat macht doch etwas für den Datenschutz.



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K
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Hallo zusammen,

was einem Bekannten eines Freundes nicht einleuchten möchte:

Wie können nationale -bundeslandspezifische- Meldedatenübermittlungsverordnungen
- hier: automatische Übermittlung der persönlichen Daten an BS aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes -
gegenüber der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG bzw. des aktuellen Urteils in der Rechtssache C-201/14 überhaupt (noch) Bestand haben?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2015, 20:32 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

2
  • Beiträge: 98
Wie sollte der BS erfahren, wer der Vermieter ist? Wenn der RbStV nicht geändert wird, werden lediglich die gleichen Daten übermittelt wie vorher auch, würde ich meinen.

Es ist doch klar geregelt welche Informationen der BS bei einer Ummeldung von der Meldebehörde erhält.


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Wie sollte der BS erfahren, wer der Vermieter ist? Wenn der RbStV nicht geändert wird, werden lediglich die gleichen Daten übermittelt wie vorher auch, würde ich meinen.

Sie melden es lediglich als Bedarf, und der RBStV wird in ihrem Sinne geändert.


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Es ist doch klar geregelt welche Informationen der BS bei einer Ummeldung von der Meldebehörde erhält.

Jetzt bin ich mal ganz böse und unterstelle völlig grundlos folgenden Sachverhalt.

Du kennst einen Sachbearbeiter/Boss von einem der tausenden EMA. Da diese nun alle vernetzt sind (sic), reicht eine undichte Stelle und Du bekommst z.B. von Köln aus an die Daten vom Brocken, dem Schwarzwald, der Insel Rügen,...

Politiker wollen immer alles jetzt und sofort, schreiben es ins Gesetz und drücken es gegen alle Bedenken durch. Nur ist die IT nicht so flink wie die Politiker Lobbyeismus-Gesetze am Band produzieren. Die Folge ist eine sträflich vermisste Zugriffsbeschränkung und Protokollierung der Datenbanken. Da kommt nur ein Bulk-Request mit der richtigen Staats-ID und fette Datensätze landen, ja wo eigentlich???

Du musst ständig deine Datenabfragen beim EMA einfordern und von Unternehmen die Herkunft der Daten abfragen und matchen, um sehen zu können ob es ein legaler Zugriff oder ein Bulk-Datensatz war. Daher auch: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg107836.html#msg107836




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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Es wird soweit kommen, das wir 14 Stunden arbeiten, 2 Stunden Pause haben, 8 Stunden schlafen dürfen/müssen/können und das bis zum Alter von 77 Jahren. Wir bekommen dann kein Lohn, sondern dürfen/müssen/können unsere Bedarfe anmelden, die dann genemigt werden müssen. Dann zählt auch das Zeitalter des Radios, des Fernsehen und des Internet der Vergangenheit an und wir werden überall bebildert und beschallt dem wir uns nicht entziehen können. Wir müssen uns auch nicht mehr an- um- abmelden, sondern werden 24 Stunden per Chip überwacht.
Was wir bislang in den Science-fiction gesehen oder gelesen haben ist auch immer ein großer Teil Wirklichkeit geworden, nach dem Motte: "Auf in die Zukunft"!

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
„Mieter müssen sich den Einzug bestätigen lassen“

Ein Scheiß muss ich!! >:(

Ohmanoman


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Es wird soweit kommen, das wir 14 Stunden arbeiten, 2 Stunden Pause haben, 8 Stunden schlafen dürfen/müssen/können und das bis zum Alter von 77 Jahren. Wir bekommen dann kein Lohn, sondern dürfen/müssen/können unsere Bedarfe anmelden, die dann genemigt werden müssen.

Nein, sondern genehmigt werden sollen/können.

Das ganze hat tatsächlich diesen Geschmack. Unser Leben wird vom Staat geplant. Sie verlangen abstrakt "nur Geld",
immer mehr Geld für alles, was sie für gut, schön oder notwendig halten. Das bedeutet konkret: Arbeit, Stunden Arbeit.
Sie bieten uns Möglichkeiten, die wir zwar nicht in Anspruch nehmen müssen, aber können, wenn wir es wollen. Die
Möglichkeit, nach ihrem Plan für unser Leben Rundfunk oder sonst etwas zu nutzen. Wer das ganze nicht
will, hat es schwer, gehört nicht zu "unserer Gesellschaft",  sondern zu einer nicht zu berucksichtigenden Minderheit,
ist nicht solidarisch.


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