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Autor Thema: Verwaltungsgericht > "Rechtsschutzinteresse für Eilverfahren ist entfallen"  (Gelesen 12676 mal)

H
  • Beiträge: 10
Hallo zusammen

Person A erhielt von Person B eine Vollstreckungsankündung. Person A hat allen Bescheiden zuvor widersprochen. Person A hat deshalb gegen Person B beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Verwaltungsgericht hat Klage abgewiesen und bittet um eine Erledigungserklärung von Person A.

Was soll Person A jetzt tun?



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P
  • Beiträge: 41
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html

Schau mal hier rein


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 22:43 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Bitte das Schreiben richtig lesen.

Die Rede ist nicht davon, dass die Klage abgewiesen wurde, sondern es geht in dem Teil nur um den Teil der Vollstreckung im Eilverfahren.
Das Gericht fragt jetzt, ob der Antrag dazu
A) für erledigt erklärt wird
B) oder ob der Antrag zurück genommen wird.

Der Grund ist einfach, die LRA hat die Vollstreckungsmaßnahmen aufgehoben bis Ende der gesamten Klage.
Da die Klage ja wahrscheinlich nur begonnen wurde, weil noch kein Widerspruchsbescheid, sondern eine Vollstreckung erfolgte, sollte dazu entsprechend wegen der Kosten weitere Themen hier gelesen werden.

Die Klage wird so gesehen jetzt ins Hauptverfahren übergehen, jenach dem was Klageinhalt und Ziel war. Bitte mal die fiktiven Daten dazu mitteilen. Was genau für eine Klage erhoben wurde.

Bei Rücknahme des Antrags wegen des Eilverfahrens erfolgt der Kostenzuschlag dem Anträger, also Person A. Die Kosten würden reduziert sein, aber A trägt diese dann allein.

Bei Erklärung der Erledigung, wird das Gericht wohl die Kosten irgendwie verteilen. Dazu gibt es hier verschiedene Themen. Kann sein, dass das Gericht diese auch der LRA auferlegt. Kann aber auch sein, dass die Kosten auf A abgewälzt werden sollen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Vollstreckung trotz Antrag auf Aussetzung begonnen wurde, dann würde eine Person X vermutlich keine Rücknahme sondern eine erledigt Erklärung abgeben. Und noch einen umfangreichen Text, warum die Kosten der LRA aufzuerlegen sind.

Thema ähnlich hier
Soll das Eilverfahren für erledigt erklärt werden?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12644.msg85832.html#msg85832


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j
  • Beiträge: 265
Sieht also schlecht für Person A aus  :-\

Nein.

Achtung, Schreiben von Gerichten muss man immer ganz genau lesen.

Im Schreiben steht:
Im Eilverfahren wird auf folgendes hingewiesen: Das auf Einstellung der Vollstreckung gerichtete Eilverfahren Hat sich durch die Zusage des Antragsgegners, (sinngemaess)... bis Abschluss des Hauptverfahrens nicht zu vollstrecken, erledigt.

Es geht hier nur um das Verfahren, das die Vollstreckung aussetzt. Im Hauptverfahren wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Der Beklagte, hier der WDR, hat erklaert, bis zum Abschluss des Verfahrens nicht zu vollstrecken, daher ist das Eilverfahren jetzt gegenstandslos.

Nun muss sich der Klaeger, Person A ueberlegen, welche Varriante er waehlt.
Nimmt er den Antrag auf Rechtsschutz zurueck, traegt er auf jeden Fall die verminderten Kosten es Rechtsschutverfahrens.

Erklaert er ihn fuer erledigt, entscheidet das Gericht, welche Partei die Kosten zu tragen hat.

Die Erfahrung einiger Faelle hat bereits gezeigt, das die Gerichte ohne wirkliche Taetigkeit der Vollstreckung die Kosten oft dem Klaeger zuweisen.


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H
  • Beiträge: 10
Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Ja dann wählt Person A Variante A, er nimmt den Antrag auf Rechtsschutz zurück oder?

Person A fragt sich aber wie es dann weiter geht? Person A hat mehrere Stunden zwar im Forum gelesen aber nichts kapiert, sry  :laugh:


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NICHT ZURÜCKNEHMEN, sondern FÜR ERLEDIGT ERKLÄREN!

Bei Rücknahme trägt der, der den Antrag gestellt hat die volle Gerichtsgebühr.
Bei Erledigungserklärung trägt der Verursacher des Eilantrags die Kosten oder sie werden aufgeteilt.

Es geht hier auch nur um die Kosten des Eilantrags (~40 Euro) nicht um die Kosten der Hauptklage (105 Euro)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

H
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Super, danke dir und allen anderen hier! Person A hält euch auf den Laufenden  (#)


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NICHT ZURÜCKNEHMEN, sondern FÜR ERLEDIGT ERKLÄREN!

Bei Rücknahme trägt der, der den Antrag gestellt hat die volle Gerichtsgebühr.
Bei Erledigungserklärung trägt der Verursacher des Eilantrags die Kosten oder sie werden aufgeteilt.

Es geht hier auch nur um die Kosten des Eilantrags (~40 Euro) nicht um die Kosten der Hauptklage (105 Euro)

Das stimmt nicht wirklich. Person X musste den vollen Betrag bezahlen (52,50 Euro) nachdem sie den Antrag als erledigt erklärt hat. Person Y musste für die Rücknahme nur 17,50 Euro zahlen.


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...und Person V musste damals für die (leider noch aus Unwissenheit) beantragte Rücknahme die volle Gebühr von 31,82 Euro zahlen. Eine Beschwerde war da dann nicht mehr möglich.

Rein logisch bedeutet eine Rücknahme, dass man mit einem Mal etwas nicht mehr will, was man vorher wollte. Dann hat man die Kosten selber zu verantworten.

Bei einer Erledigungserklärung kann man begründeten Widerspruch erheben, wenn man der Meinung ist, die Gegenpartei hätte Schuld oder Mitschuld an der Entstehung der Kosten.


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H
  • Beiträge: 10
Hallo zusammen

Person A hat den Rat befolgt und das Eilverfahren auf Rechtsschutz als erledigt erklärt.

Person A wurde jetzt vom Gericht nochmal angeschrieben  :)

Anbei


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K
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...
Person A wurde jetzt vom Gericht nochmal angeschrieben
...

Wow! Die Düsseldorfer haben's drauf !  8)

Die ewig gestrigen:
Zitat:
Zitat
"wegen Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung"



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 721
"Wow! Die Düsseldorfer haben's drauf !  8)"

Sind das nicht die Verwaltungsrichter, die Zusammen mit einem Intendanten in einer Band auftreten? Ach nee das waren die Kölner Richter   ::)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

K
  • Beiträge: 2.239
"Wow! Die Düsseldorfer haben's drauf !  8)"

Sind das nicht die Verwaltungsrichter, die Zusammen mit einem Intendanten in einer Band auftreten? Ach nee das waren die Kölner Richter   ::)

Man(n) kann es garnicht oft genug wiederholen (damit es auch neue User mitbekommen  >:D ) >>> es sind sowohl die Kölner als auch die Düsseldorfer Verwaltungsrichter !!!

Zitat
Benefizkonzert „AhA – Appellhofplatz hilft Archiv“

Köln | Am Freitag, den 24. April 2015 findet im Lichthof des Verwaltungsgerichts Köln im denkmalgeschützten Appellhof das Benefizkonzert „AhA! – Appellhofplatz hilft Archiv“ statt. Einlass ist um 18:30 Uhr. Um 19:00 Uhr beginnt das Rockkonzert. Der Ticketpreis beträgt 33 Euro.

Die  Band „Grumblers“ aus dem Verwaltungsgericht Köln sowie die Band „Die 1. Instanz“ aus dem Düsseldorfer Amtsgericht rocken den Abend. Als Gast auf der Bühne mit dabei ist WDR-Intendant Tom Buhrow.


Das Konzert findet unter der Schirmherrschaft des Fördervereins „Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V.“  statt. Von jedem verkauften Ticket gehen 25 Euro an den Förderverein, der das Historische Archiv auf vielfältige Weise unterstützt.

dd |

16.03.2015 | 09:50:58 Uhr

Quelle: http://www.report-k.de/Koeln-Termine/Event-Tipps-Koeln/Benefizkonzert-AhA-Appellhofplatz-hilft-Archiv-41536


Gruß
Kurt


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"Wow! Die Düsseldorfer haben's drauf !  8)"

Sind das nicht die Verwaltungsrichter, die Zusammen mit einem Intendanten in einer Band auftreten? Ach nee das waren die Kölner Richter   ::)
Die Intendanten sind zusammen mit den Kölner und Düsseldorfer Richtern die ehrenwerte Gesellschaft aus NRW. Ob sich die Richter vom "OVG Münster" in diese Kreise reindrängen, bleibt abzuwarten.


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"Wow! Die Düsseldorfer haben's drauf !  8)"

Sind das nicht die Verwaltungsrichter, die Zusammen mit einem Intendanten in einer Band auftreten? Ach nee das waren die Kölner Richter   ::)

Man(n) kann es garnicht oft genug wiederholen (damit es auch neue User mitbekommen  >:D ) >>> es sind sowohl die Kölner als auch die Düsseldorfer Verwaltungsrichter !!!

Person G hatte sich über das Düsseldorfer Urteil gewundert...jetzt ist ihr alles klar


Edit "DumbTV":
Formatierung der Zitate angepasst


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2016, 12:37 von DumbTV«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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