Bitte das Schreiben richtig lesen.
Die Rede ist nicht davon, dass die Klage abgewiesen wurde, sondern es geht in dem Teil nur um den Teil der Vollstreckung im Eilverfahren.
Das Gericht fragt jetzt, ob der Antrag dazu
A) für erledigt erklärt wird
B) oder ob der Antrag zurück genommen wird.
Der Grund ist einfach, die LRA hat die Vollstreckungsmaßnahmen aufgehoben bis Ende der gesamten Klage.
Da die Klage ja wahrscheinlich nur begonnen wurde, weil noch kein Widerspruchsbescheid, sondern eine Vollstreckung erfolgte, sollte dazu entsprechend wegen der Kosten weitere Themen hier gelesen werden.
Die Klage wird so gesehen jetzt ins Hauptverfahren übergehen, jenach dem was Klageinhalt und Ziel war. Bitte mal die fiktiven Daten dazu mitteilen. Was genau für eine Klage erhoben wurde.
Bei Rücknahme des Antrags wegen des Eilverfahrens erfolgt der Kostenzuschlag dem Anträger, also Person A. Die Kosten würden reduziert sein, aber A trägt diese dann allein.
Bei Erklärung der Erledigung, wird das Gericht wohl die Kosten irgendwie verteilen. Dazu gibt es hier verschiedene Themen. Kann sein, dass das Gericht diese auch der LRA auferlegt. Kann aber auch sein, dass die Kosten auf A abgewälzt werden sollen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Vollstreckung trotz Antrag auf Aussetzung begonnen wurde, dann würde eine Person X vermutlich keine Rücknahme sondern eine erledigt Erklärung abgeben. Und noch einen umfangreichen Text, warum die Kosten der LRA aufzuerlegen sind.
Thema ähnlich hier
Soll das Eilverfahren für erledigt erklärt werden?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12644.msg85832.html#msg85832