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Autor Thema: Keine Widerspruchsbescheid, jetzt Zwangsvollstreckung: aktueller Stand?  (Gelesen 2181 mal)

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  • Beiträge: 1.452
 Hallo,     (eilt)

wie ist der Stand für folgender Ablauf:

Bescheide -> Widerspruche + Aussetzung der Vollziehung -> keine Widerspruchsbescheide -> Zwangsvollstreckung (gelber Brief)

Im Vollstreckungsersuchen wird vom rechtskräftigen Bescheiden geredet, aber da der Widerspruchsbescheid noch aussteht
sind sie doch noch nicht rechtskräftig geworden, oder?

Obwohl ich es für eine eklatante Rechtsverletzung halte, scheint der SWR/ÖR damit häufig durchzukommen.

Die SuFu ergibt (nicht vollständig):

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15073.15.html
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche  abgelehnt (bis auf die Säumnisgebühren).

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.15.html
... Eilrechtsschutzklage wurde abgewiesen; für die Beschwerde dagegen fand A damals keinen Anwalt, der sich dafür interessiert hätte.


Positiver Ausgang:
Klage beim VG hat gewirkt (Aussetzung der Vollziehung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9749.0.html

(Wer weitere Beispiele weiss kann sie hier gerne anhängen ... um ev. den folgenden Link zu verbessern )


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]  Punkt C
ist leider auch nicht so recht hilfreich was man mit Erfolg tun kann.

Eine mir bekannte Person P hat mich gefragt, wass sie unter den obigen Bedingungen nun tun soll:
Klage beim VG erheben? Scheint das Erfolgversprechenste zu sein, aber auch zeitaufwändig ....

Was meint Ihr dazu?

PS: noch einen herzlichen Dank für das tolle Forum hier!

PPS: Was kostet eine abelehnte Erinnerung bei Streitwert ca 280Eur?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 06:04 von Uwe«
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