Nach unten Skip to main content

Autor Thema: 1. Vollkstreckungsbescheid/Sachpfändung  (Gelesen 2677 mal)

F
  • Beiträge: 1
1. Vollkstreckungsbescheid/Sachpfändung
Autor: 19. Februar 2015, 05:34
Hallo, zusammen,

Ich hoffe ich disuktiere kein Fall der bereits 100x aufgetreten ist.
Mensch X hat nämlich in diesem Fall noch nie Gebühren gezahlt, auch keine Gez von damals.
All die Jahre landeten die Briefe (Mahnungen)  in die blaue Tonne.

Nun kommt das Schreiben von der Stadt (in Niedersachsen sagen wir mal):
Als Vollstreckungsbeamter der Stadt X habe ich den Auftrag ....bei X eine Sachpfändung vorzunehmen....


Der Brief beinhaltet weder ein Siegel noch eine Unterschrift.

Dem Beamten den Zutritt verweigern?
Reagieren?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

1
  • Beiträge: 443
Re: 1. Vollkstreckungsbescheid/Sachpfändung
#1: 19. Februar 2015, 13:06
Dem Beamten den Zutritt verweigern?
Ohne Durchsuchungsbeschluss (hat er nicht) hat er nichts in der Wohnung verloren.. ( meinte der Nachbar zu seinem Onkel in einer ähnlichen Situation)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 126
  • Kein Geld für Volksverdummung!
Re: 1. Vollkstreckungsbescheid/Sachpfändung
#2: 19. Februar 2015, 14:10
Hallo, zusammen,

Ich hoffe ich disuktiere kein Fall der bereits 100x aufgetreten ist.
Mensch X hat nämlich in diesem Fall noch nie Gebühren gezahlt, auch keine Gez von damals.
All die Jahre landeten die Briefe (Mahnungen)  in die blaue Tonne.

Nun kommt das Schreiben von der Stadt (in Niedersachsen sagen wir mal):
Als Vollstreckungsbeamter der Stadt X habe ich den Auftrag ....bei X eine Sachpfändung vorzunehmen....


Der Brief beinhaltet weder ein Siegel noch eine Unterschrift.

Dem Beamten den Zutritt verweigern?
Reagieren?



Schau bitte mal hier, ob das für Mensch X zutreffend ist und folge den weiteren Links

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12884.msg86781.html#msg86781


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

1
  • Beiträge: 443
Re: 1. Vollkstreckungsbescheid/Sachpfändung
#3: 19. Februar 2015, 14:32
In diesem fiktiven Fall kann die "Taktik" nur sein.. Vollstreckung und Eintragungsanordnung abblocken mit Vollstreckungserinnerung ... Da der Vollstrecker ersteinmal keinen Auftrag mit einem Durchsuchungsbeschluss hat ( muss Gläubiger besorgen.. ) hat er in der Wohnung nichts verloren. Siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9121.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 18
Hallo zusammen,

Kurzvorstellung einer Person A:

bis hierhin ca. 1500€ gespart, wurde mal zur Vermögensauskunft geladen, ist selbstverständlich nicht erschienen, erhielt einen Eintrag ins Schuldnerverzechnis.

Sie geht nun davon aus, dass der GV im neuen Jahr wieder vor ihrem Briefkasten zum Stehen kommen wird. GV und Briefkasten kennen sich im Zusammenhang mit der Gebühreintreibung des BS gut. Da auch nach Jahren des Nichtzahlens das Konto unberührt blieb, macht sich Person A zurzeit mehr Gedanken um die Sachgegenstände ihrer Wohnung. Gab es bereits Sachpfändungen bei anderen Personen? Haben Personen von Sachpfändungen bei anderen Personen gehört, gelesen?

Person A würde sich über Info diesbezüglich freuen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2021, 09:45 von Markus KA«

 
Nach oben