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1. Vollkstreckungsbescheid/Sachpfändung

Begonnen von Federer2k, 19. Februar 2015, 05:34

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Federer2k

Hallo, zusammen,

Ich hoffe ich disuktiere kein Fall der bereits 100x aufgetreten ist.
Mensch X hat nämlich in diesem Fall noch nie Gebühren gezahlt, auch keine Gez von damals.
All die Jahre landeten die Briefe (Mahnungen)  in die blaue Tonne.

Nun kommt das Schreiben von der Stadt (in Niedersachsen sagen wir mal):
Als Vollstreckungsbeamter der Stadt X habe ich den Auftrag ....bei X eine Sachpfändung vorzunehmen....


Der Brief beinhaltet weder ein Siegel noch eine Unterschrift.

Dem Beamten den Zutritt verweigern?
Reagieren?


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Dem Beamten den Zutritt verweigern?
Ohne Durchsuchungsbeschluss (hat er nicht) hat er nichts in der Wohnung verloren.. ( meinte der Nachbar zu seinem Onkel in einer ähnlichen Situation)

Grinsekatze

Zitat von: Federer2k am 19. Februar 2015, 05:34
Hallo, zusammen,

Ich hoffe ich disuktiere kein Fall der bereits 100x aufgetreten ist.
Mensch X hat nämlich in diesem Fall noch nie Gebühren gezahlt, auch keine Gez von damals.
All die Jahre landeten die Briefe (Mahnungen)  in die blaue Tonne.

Nun kommt das Schreiben von der Stadt (in Niedersachsen sagen wir mal):
Als Vollstreckungsbeamter der Stadt X habe ich den Auftrag ....bei X eine Sachpfändung vorzunehmen....


Der Brief beinhaltet weder ein Siegel noch eine Unterschrift.

Dem Beamten den Zutritt verweigern?
Reagieren?



Schau bitte mal hier, ob das für Mensch X zutreffend ist und folge den weiteren Links

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12884.msg86781.html#msg86781

12121212

In diesem fiktiven Fall kann die "Taktik" nur sein.. Vollstreckung und Eintragungsanordnung abblocken mit Vollstreckungserinnerung ... Da der Vollstrecker ersteinmal keinen Auftrag mit einem Durchsuchungsbeschluss hat ( muss Gläubiger besorgen.. ) hat er in der Wohnung nichts verloren. Siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9121.0

Siyo

#4
Hallo zusammen,

Kurzvorstellung einer Person A:

bis hierhin ca. 1500€ gespart, wurde mal zur Vermögensauskunft geladen, ist selbstverständlich nicht erschienen, erhielt einen Eintrag ins Schuldnerverzechnis.

Sie geht nun davon aus, dass der GV im neuen Jahr wieder vor ihrem Briefkasten zum Stehen kommen wird. GV und Briefkasten kennen sich im Zusammenhang mit der Gebühreintreibung des BS gut. Da auch nach Jahren des Nichtzahlens das Konto unberührt blieb, macht sich Person A zurzeit mehr Gedanken um die Sachgegenstände ihrer Wohnung. Gab es bereits Sachpfändungen bei anderen Personen? Haben Personen von Sachpfändungen bei anderen Personen gehört, gelesen?

Person A würde sich über Info diesbezüglich freuen.