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Autor Thema: Schreiben "Rundfunkbeitrag" erhalten > "Barzahlung nicht möglich"?  (Gelesen 4802 mal)

N
  • Beiträge: 3
Fiktive Person A hat vor etwa 2 Monaten ihr erstes Schreiben erhalten mit einem Überweisungsträger:
Sie sollte 52€ und ein bisschen bezahlen.

Person A hat darauf geantwortet, dass sie gerne BAR zahlen möchte - diese Methode kennt wahrscheinlich jeder.

Nun hat A Antwort erhalten:
Person A darf nicht BAR zahlen und es gäbe Gesetze, die das ausschließen würden.

DIESES Schreiben hat keinen Überweisungsträger dabei!
Bedeutet das, dass das Schreiben nur ein Drohversuch ist?

Soll Person A GEZ bezahlen oder nicht?
Person A möchte nicht klagen, da sie ohnehin schon sehr sehr wenig Geld hat und kaum über die Runden kommt.


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider anonymisiert werden. Dies ist nicht Aufgabe der Moderatoren und daher als Ausnahme zu verstehen.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2015, 03:34 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Fiktive Person A hat vor etwa 2 Monaten ihr erstes Schreiben erhalten mit einem Überweisungsträger: [...]
Bitte mitteilen, genau *welches* Schreiben Person A erhalten hat bzw. selbst nachschauen - denn meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.



Nun hat A Antwort erhalten:
Person A darf nicht BAR zahlen und es gäbe Gesetze, die das ausschließen würden.
Ob dies tatsächlich so stimmt, das gilt es erst noch herauszufinden... ;)
Dazu wäre dann u.a. der Initiator dieser "Kampagne", Norbert Häring, zu beobachten...
Norbert Häring, 30.08.2015
Die erste Klage auf Barzahlungsoption beim Rundfunkbeitrag ist eingereicht
http://norberthaering.de/de/27-german/news/460-erste-klage

...was auch im Forum thematisiert ist ;) u.a. unter
Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15492.0.html


DIESES Schreiben hat keinen Überweisungsträger dabei!
Bedeutet das, dass das Schreiben nur ein Drohversuch ist?
Es entfaltet dann wohl erst mal keine weitere bzw. auch keine "akute" Rechtskraft...
...die grundsätzlich bestehende Forderung bleibt davon ja aber unberührt.


Soll Person A GEZ bezahlen oder nicht?
Person A möchte nicht klagen, da sie ohnehin schon sehr sehr wenig Geld hat und kaum über die Runden kommt.
Was Person A tun "soll", kann ihr hier niemand sagen.
Person A könnte aber den Weg des legalen Protests soweit gehen, wie es für sie selbst vertretbar ist...

Nicht Klagen und die Forderung nach einer "Barzahlungsmöglichkeit" abgewiesen zu bekommen
heißt nicht zwangsläufig, gleich "einzuknicken"... ;)

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • Beiträge: 3
Zitat
Bitte mitteilen, genau *welches* Schreiben Person A erhalten hat
Person A hat eine ganz normale, erste, Zahlungsaufforderung des Beitragsservices erhalten.

Zitat
Nicht Klagen und die Forderung nach einer "Barzahlungsmöglichkeit" abgewiesen zu bekommen
heißt nicht zwangsläufig, gleich "einzuknicken"... ;)
Person A ist mit diesem Thema nicht sehr vertraut und sieht daher alles als gefährlich an.


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Person A hat eine ganz normale, erste, Zahlungsaufforderung des Beitragsservices erhalten.
...dann hat Person A noch eine Weile Zeit, bis es "ernster" wird.
In der Regel löst erst der FestsetzungsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung tatsächlichen Handlungsbedarf aus... siehe bitte u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
...der darin bereits enthaltene Säumniszuschlag von 8 Euro gilt als rechtlich höchst fragwürdig.

Person A ist mit diesem Thema nicht sehr vertraut und sieht daher alles als gefährlich an.
Portionsweise einlesen und verdauen der o.g. Links hilft, sich dem Thema ohne Panik anzunähern... ;)

Person A ist nicht alleine - und sollte sich ggf. auch einen Runden Tisch in der Nähe suchen...
...denn gemeinsam kämpft es sich besser ;)

Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html


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Fiktive Person A hat vor etwa 2 Monaten ihr erstes Schreiben erhalten mit einem Überweisungsträger:
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Wieso eigentlich erst so spät? Wie konnte sich PersonA bisher vor ARD-ZDF-GEZ verstecken?


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht unnötig vom Kern-Thema des Threads abweichen, welches da lautet
Schreiben "Rundfunkbeitrag" erhalten > "Barzahlung nicht möglich"?
Nur als Anmerkung: Es könnte sich um eine frisch umgezogene Person A handeln.
Danke für die Berücksichtigung.


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Person A hat sich nicht versteckt, denn sie lebt das erste mal in Deutschland.

Angenommen Person A ledig bekommt in ferner Zukunft Besuch von einem Gerichtsvollzieher: darf der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände aus der Wohnung von Person A+Familie mitnehmen, auch wenn Person A keine Wertgegenstände besitzt und auch bewiesen werden kann, dass alle Wertgegenstände der Familie von Person A gehören?


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Person A hat sich nicht versteckt, denn sie lebt das erste mal in Deutschland.

Angenommen Person A ledig bekommt in ferner Zukunft Besuch von einem Gerichtsvollzieher: darf der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände aus der Wohnung von Person A+Familie mitnehmen, auch wenn Person A keine Wertgegenstände besitzt und auch bewiesen werden kann, dass alle Wertgegenstände der Familie von Person A gehören?
Er wird eher eine Kontopfändung beim Schuldner durchführen.
Das aber nur, in einer wirklich sehr fernen Zukunft und nur unter den Vorrausetzungen,
dass man wirklich alle Bescheide ignorieren würde oder generell den Kopf in den Sand steckt...

Daher: auf alle Bescheide entsprechend reagieren und gemeinsam mit dem Volk diese
Erpressungen, Drohungen bekämpfen und gegen dieses Unrecht mit nur allen rechtlichen Mitteln entgegenwirken!


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
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