Person A hat vor ca. 3 Wochen Klage eingereicht.
Ein Paar Tage später bekam sie Antwort vom Gericht mit der Bitte, die Klage binnen 4 Wochen zu begründen.
Das Gericht fragt noch, ob sie damit einverstanden ist, dass der
Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle der Kammer entscheidet. Es wird Gelegenheit gegeben den
Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen.
Was soll Person A hier antworten?
Person A hat bereits im ersten schreiben gebeten dass die Kammer über den Rechtsstreit entscheidet.
Warum fragt das Gericht jetzt noch einmal?
Gibt es Vorteile oder Nachteile? Können so eventuell höhere Kosten entstehen?
Ca. 1 Woche später, bekam Person A ein weiteres Schreiben vom Gericht.
Es wird gebeten wegen dem
Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO eine prozessbeendende Erklärung (Rücknahme oder Erledigung) abzugeben:
"In Folge der Mahn- und Sollaussetzung durch den Antragsgegner besteht kein Rechtschutzbedürfnis (mehr) für den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO. Im übrigen wird auf die Ausführungen des Antragsgegners im Schriftsatz vom xx.xx.2015 zur Unzulässigkeit des Antrags hingewiesen"
Danach folgt die Antwort des BR wo die Unzulässigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO erklärt wird weil es "keine Vollstreckung droht".
Was soll Person A hierzu antworten?
Danke für eure Antworten!