Eure Brieffreundschaft mit dem Belästigungsservice braucht ihr nicht weiter pflegen, das ist Zeitverschwendung.
Da es eine gesamtschuldnerische Haftung für alle volljährigen Wohnungsnutzer gibt, dürfte die Nummer "C gehört mit dazu, soll der doch zahlen" nicht zielführend sein, außer C hat für den beklagten Zeitraum auch einen Beitragsbescheid bekommen, unabhängig davon, ob er ihn bezahlt hat oder nicht, denn dann gäbe es für den gleichen Zeitraum und die gleiche Wohnung zwei Bescheide, von denen mindestens einer unzulässig ist, da "eine Wohnung-ein Beitrag".
Da man ja vor unterschiedlichen Richtern landet, sehe ich in dieser Konstellation die einzige realistische Möglichkeit tatsächlich bereits in der ersten Instanz Recht zu bekommen, alles andere wäre offensichtliche Rechtsbeugung und wirklich keinerlei Gesetzesinterpretation.
Denn eigentlich muß ein Richter auch das ihm vorliegende Gesetz interpretieren, wenn es nicht so eindeutig ist, zu seinem Interpretattionsspielraum gehört die laufende Rechtsprechung insbesondere höherer Gerichte, der Wille des Gesetzgebers und wenn es da keine Leitlinie gibt, seine persönliche Interpretation.