"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
PersonX:
Deutschland sollte ein ist Rechtsstaat sein, deshalb haben sich doch alle Parteien an die jeweiligen Gesetze zu halten.
Wie das gemeint sein könnte kann hier gelesen werden
http://rechtsstaatsreport.de/#besondere-situation-in-der-bundesrepublik-deutschland
oder allgemein hier
http://rechtsstaatsreport.de/
Handlungsempfehlung
Bei der Bank vorsprechen und den Sachverhalt der Kontosperre klären.
Die Bank fragen auf welchen rechtsgültigem Verwaltungsakt die aktuelle Handlung der Bank basieren soll.
Dazu diese Unterlagen einsehen und kopieren. Erklären dass dieser Verwaltungsakt in der Form, wie die Bank ihn erhalten hat nichtig ist, weil die Voraussetzung Zustellung und Bekanntgabe eines Bescheids, welcher Grundlage der Vollstreckung sein muss fehlt.
Die Bank somit einen rechtswidrigen nicht gültigen Verwaltungsakt ausführt.
Die Bank sich damit Schadenersatzpflichtig macht.
Zusätzlich hier lesen und verstehen
http://rundfunkbeitragsklage.de
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise/
Grundsätzlich den Ablauf verstehen lernen.
Ablauf Normalfall, der Täter
BS/LRA senden Bescheid, ohne zu erfahren ob dieser tatsächlich beim Empfänger angekommen sei.
Ohne Reaktion gehen diese davon aus, das der Bescheid angekommen ist, und leiten daraus ab -> keine Reaktion also aus Sicht der BS/LRA ist der Bescheid rechtskräftig geworden.
Deshalb erfolgt vollstreckung.
Das diese Kette jedoch erst mit Bekanntgabe losgehen kann, wird dabei bisher nicht betrachtet.
Täter sitzen bei BS/LRA und in den Amtsgerichten und überall, wo rechtswidrige Verwaltungsakte ausgeführt werden.
Deshalb gilt es alle Bürger und Beteiligte , also Bank und Mitbürger aufzuklären, dass Unrecht und Willkür praktiziert wird.
Geht los und klagt die Personen, welche diese Willkür praktizieren an, zeigt sie entsprechend an. Macht deutlich, dass es so nicht geht. Erklärt dieser Praxis eine deutliche Absage.
Sucht gleichgesinnte vereint Euch, macht dem Ärger Luft. Bringt Euch städteweit zusammen, immer jede Woche zur gleichen Zeit am gleichen Ort, werdet mehr Bürger die sich auflehnen gegen diese Art und Weise. Macht es öffentlich.
Es ändert sich erst, wenn die Täter, welche gegen das Grundgesetz handeln, benannt und entsprechend verfolgt werden.
Ande8:
Die Bank behandelt den BS genau so wie das Finanzamt zB.
Für die sind die "Bescheide" der Verwaltungsakt!
Da wird einfach das Konto gesperrt und da hat sich das für die erledigt.
Die wissen ganz genau, dass dafür normalerweise wenigstens was vom Richter unterschriebenes Vorliegen muss, machen aber beim BS ne Ausnahme wie mir scheint!
P-Konto wurde eröffnet, gesperrtes Konto bleibt gesperrt.
Was für Klagen habe ich denn zur Auswahl gegen den GV? Macht irgendwas Sinn? Am besten mit entsprechenden §§, wäre nett.
SchwarzSurfer:
Warum wird ein Konto eigentlich gesperrt? Dachte die buchen dann den Betrag einfach ab. Wenn es gesperrt ist kann man ja nicht mal mehr den Betrag zahlen den die haben wollen
PersonX:
Weil das Kind hier bereits sehr weit gefallen zu sein scheint,
könnte als erster Schritt eine Aufhebung
--- Zitat ---"Was muss ich tun, wenn ich die Aufhebung der Kontenpfändung beantragen möchte?"
--- Ende Zitat ---
in Betracht kommen. Setzt jedoch voraus, dass wenig Einkommen vorhanden ist und war. --> hier http://www.akademie.de/wissen/p-konto-kontenpfaendungsschutz
falls mehr Einkommen vorhanden ist, sollte an sich das gelten
https://www.finanz-lexikon.de/kontosperre_3252.html
--- Zitat ---Weist das Konto ein höheres Guthaben auf, ist also mehr Geld vorhanden also für die Überweisung des gepfändeten Betrags erforderlich, wird das Konto separiert. Das Guthaben wird dann nur bis zur Höhe der Pfändung gesperrt, über das restliche Geld kann der Kontoinhaber weiter selbst verfügen.
--- Ende Zitat ---
zukünftig
Es wird wohl so sein, dass das Bestreiten des Rechtswegs erforderlich sein wird.
Gegen die unberechtigte Forderung muss "wahrscheinlich" gegen die Bank später ein Schadenersatzprozess geführt werden, weil diese so gesehen Nichtige Verwaltungsakte befolgen. Jedoch muss dazu angezeigt werden dass dem so ist.
anne-mariechen:
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Deutschland)
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt für die Behörden des Bundes deren Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung ihrer eigenen Verwaltungsakte. Behörden bedürfen bei der Durchsetzung ihrer Verwaltungsakte nicht der vorherigen Sanktionierung durch ein unabhängiges Gericht, sondern sie können kraft ihres Amtes ihre Forderungen selbständig durchsetzen.
Die Vollstreckungsakte werden erst durch das Einlegen von Rechtsmitteln der richterlichen Prüfung unterworfen. Sind Verwaltungsakte einer Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe von einer Landes- oder Kommunalbehörde durchzusetzen, so finden die Verwaltungs-Vollstreckungsgesetze der Länder Anwendung.
Nach diesen Grundlagen arbeitet der Beitragservice in Köln. Alles andere was hier im Forum erzählt wird was der Beitragservice rechtlich ist und was nicht interessiert die Firma nicht. Diese Firma tut was möglich ist. Nur wir müssen hier im Forum gezielter darauf hinweisen, dass man fristgerecht rechtzeitig die geeigenten Rechtmittel einlegen muss, wenn man so ein Widerspruchsverfahren durchstehen will.
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