"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
Ande8:
Guten Tag,
die Suchfunktion sowie manuelles Suchen haben mich zwar schlauer gemacht, aber ich habe nichts derartiges gefunden:
Person X wurde von Person A beauftragt, sich mit dem Thema Beitragsservice auseinanderzusetzen, da bei Person A schon der Baum brennt.
Person A hat "nie" einen Beitragsbescheid erhalten, konnte demnach auch keinen Widerspruch einlegen.
Person A bekam ein Schreiben vom Inkassobüro, selbiges konnte durch Person X schon abgewimmelt werden.
Person A bekam mehrere böse Briefe vom Gerichtsvollzieher, auf die er ohne X nicht reagierte.
Der Gerichtsvollzieher lies A in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO eintragen, die Widerspruchsfrist wahre A ebenfalls nicht.
Der aktuelle Stand ist, dass eine Kontopfändung bei A läuft und seine Konto gesperrt ist. Ein P-Konto wurde ebenso zu spät eröffnet.
Erinnerung nach § 766 ZPO wurde beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Kurz zu A: Er war im Zeitraum der Berechnung des Beitrags bei seinen Eltern gemeldet, hat sich nie selber beim Beitragsservice angemeldet und soll außerdem noch für die Zeit, in der er beim Bund in der Kaserne untergebracht war, doppelt zahlen.
Rein materiell sieht X durchaus Chancen vor Gericht, ist sich aber nicht sicher, ob es überhaupt soweit kommen kann oder ob die Sache allein wegen Formmangels in den Boden gestampft wird.
X bittet um Hilfe, denn er ist neu hier ;)
Vielen Dank!
P.S.: Könnte man den GV in irgendeiner (sinnvollen) Weise belangen, da er schlampig gearbeitet hat und seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen ist? Klage?
Roggi:
Der GV braucht nicht prüfen, ob jemand "nicht Zahlungspflichtig" ist, er muss möglicherweise nur prüfen, ob der Bescheid rechtskräftig geworden ist. Aber auch da arbeiten die GV sehr schlampig.
Das bedeutet, wenn versäumt wurde, rechtzeitig Widerspruch einzulegen, kann gepfändet werden. Der Bescheid wurde rechtskräftig, weil dem nicht rechtzeitig binnen 4 Wochen widersprochen wurde.
Wer bei den Eltern wohnt und/oder in der Kaserne, ist nicht beitragspflichtig. Dennoch kann BS das nicht wissen, es muss also dem BS mitgeteilt werden. Wenn das nicht gemacht wurde, wird der GV losgehetzt, meistens hat er Bluthunde im Schlepptau, gesponsert vom Intendanten der Rundfunkanstalt seiner Umgebung. Intendanten als Chef von allem sind verantwortlich für den miesen Zwang gegen unbescholtene Bürger.
Es wird natürlich nichts ohne zutun in den Boden gestampft. Das weiss auch BS. Wer schon nicht in der Lage ist, gegen eine unberechtigte Forderung einen Widerspruch zu verfassen, ist leichtes Opfer, gut für die Statistik und das gewünschte SS-Image vom BS.
Gegen die Zwangsvollstreckung muss sich mittels Erinnerung beim Amtsgericht gewehrt werden. Dazu hier im Forum passende Informationen suchen.
pinguin:
--- Zitat von: Roggi am 28. August 2015, 11:09 ---Der Bescheid wurde rechtskräftig,
--- Ende Zitat ---
Was grundsätzlich aber voraussetzt, daß er hat überhaupt erstellt werden dürfen.
Du weißt ja, daß ein rechtswidriger Verwaltungsakt von Beginn an in allen Teilen nichtig ist?
Alle Gegner des derzeitigen Rundfunkbeitragssystems sollten sich darin schon einig sein.
Roggi:
Weil BS keine Information hatte, ob jemand zu Recht oder Unrecht einen Bescheid bekommt, stellen die einfach mal einen aus. Wenn kein Widerspruch kommt, wird der Bescheid rechtskräftig. Sollte es sich im Nachhinein herausstellen, dass der Bescheid nicht ausgestellt hätte werden dürfen, muss das gerichtlich geklärt werden. Was bei jeder anderen Firma zum selbstverständlichen Kundenservice gehört, ist bei diesem Verein, der uns alle versklavt hat, anders. Die schalten auf stur, sind geldgierig bis zum geht nicht mehr, auf unsere Knochen. Von den fälschlich zuviel abgepressten Geldern feiern die ihre Weihnachtsfeiern von September bis Januar.
Ein GV muss nicht prüfen, ob die Forderung rechtens ist, er bekommt das Ersuchen auf den Tisch und fängt seine grausamme Arbeit an. Weil der Gang zum Amtsgericht mit Mühe verbunden ist, knicken viele ein, zumal sie ihre Rechte nicht kennen. Erst das Gericht kann aber feststellen, ob die Forderung zu Unrecht besteht oder nicht. Selbst hier im Forum gibt es keine einfache Musterlösung. Damit wird dem BS in die Hände gespielt, die können weiter machen wie bisher, die dummen Zahlschafe sind meistens nicht in der Lage, sich zu wehren.
Ande8:
Antwort auf Erinnerung steht noch aus.
Gibt es eine Möglichkeit den GV zu belangen? Klage?
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