"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
BrauchsNicht:
@ anne-mariechen
Es mag ja alles so sein, wie du geschrieben (zitiert) hast. Aber genau den Knackpunkt hast du ja hervorgehoben: Behörden. Wie hier schon mehrfach herausgearbeitet wurde, der BS ist keine Behörde. Hier liegt der Hund begraben.
(Dennoch, die verhalten sich trotzdem so, als ob sie eine wären.)
PersonX:
--- Zitat ---(Dennoch, die verhalten sich trotzdem so, als ob sie eine wären.)
--- Ende Zitat ---
Anzeigen und klar machen, dass dem nicht so ist. Fordert Belege dafür, dass Sie so handeln dürfen.
Hilfreich dafür http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
vgl.
--- Zitat ---[...] Problem II.
3. Die Rundfunkanstalten bewegen sich in einer nach den Grundsätzen des Grundgesetzes nicht zulässigen rechtlichen Zone. Zum Einen suggerieren sie durch die Bezeichnung »öffentlich-rechtlich«, dass sie staatliche Einrichtungen wären. Diesen »Status« benutzen sie zur Ausstellung von »Bescheiden« im eigenen Namen. Weiterhin beantragen sie Amtshilfe, z.B. bei den Finanzämtern, zur Beitreibung ihrer Forderungen. Derartige hoheitliche Handlungen jedoch stehen nach dem Grundgesetz ausschließlich der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt oder Rechtsprechung zu.Die Rundfunkanstalten tragen zwar die Bezeichnung »öffentlich-rechtlich«, sind aber keiner der drei öffentlichen Gewalten zugehörig. Würden sie der Logik nach der Verwaltung zuzurechnen sein, dann würde es sich um einen staatlichen Rundfunk handeln. Einen solchen gibt es jedoch nach dem Grundgesetz nicht, denn nach Art. 73 Nr. 7 GG steht dem Bund ausschließlich die Befugnis zu, die Errichtung und Betrieb von Rundfunksendeanlagen zu regeln, aber nicht das Programm zu bestimmen.[...]
--- Ende Zitat ---
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