Hi InesgegenGEZ
Zitat:
Dann frage ich dich, der BS weiß, dass du ihm Beiträge schuldest, wieso kann er dich nicht gleich vollstrecken, den Beweis hat er doch???
Tja, das dachte ich mir, dass diese Frage noch kommen könnte (…)
Also, mittlerweile haben doch die User des Forums, die sich auch näher in den §§§§§ - Dschungel
der so genannten „Rundfunkstaatsverträge“ etc. eingelesen haben die Meinung, dass der BS (Beauftragung durch die jeweilige LRA als verantwortliche Stelle) den Weg des geringsten Widerstandes geht.
Eine Vollstreckung bedeutet Aufwand. Zu 99% gelingt aber die Einschüchterung des betroffenen Bürgers, um eine Zahlung der Beitragsforderung oder eine vereinbarte Ratenzahlung zu erhalten.
Zitat von René:
„Die Hirne vieler sind dermaßen weich gespült, dass sie die Fähigkeit verloren haben, eine Diskussion zu führen“Guggst du hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15576.msg103702/topicseen.html#msg103702Außerdem sind doch jede Menge dieser so genannten „Bescheide“ nicht zugestellt worden. Das weiß doch auch der BS selbst. Es gab ja nur so genannte Info-Briefe, welche nur als Zahlungsaufforderung abgeurteilt wurden und nicht als Bescheide rechtskräftig sind. Nur die so genannten Festsetzungsbescheide die unanfechtbar wurden (Ob diese überhaupt rechtskräftige Natur haben, ist auch noch nicht beurteilt worden) gingen in die VS.
Die direkte Vollstreckung setzt aber folgendes voraus:§_29 SVwVG
Vollstreckungsbehörde
(1) Ein
Verwaltungsakt, mit dem eine
Geldleistung gefordert wird (Leistungsbescheid), ist von der
Behörde zu vollstrecken, die den Verwaltungsakt
erlassen hat.
Also müsste doch die LRA vollstrecken, wenn aber der BS den Bescheid erlassen hat, kann er das doch gar nicht. +++
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)