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Autor Thema: Verhandeln mit der GEZ  (Gelesen 6777 mal)

o
  • Beiträge: 3
Verhandeln mit der GEZ
Autor: 13. Juli 2015, 13:43
Die GEZ fordert 400 Euro per Gerichtsvollzieher. Person A hat nun einen Eintrag im Schuldnerverzeichniss. Die Bank C. war ganz verständnissvoll, sie meinte das mit der GEZ ist sehr vielen Kunden passiert. 0% Finanzierungen und Kauf auf Rechnung bekommt Person A in den Online Shops nun nicht mehr.
Person A hat es versäumt sich dagengen zu wehren weil:

a) Unkenntniss
b) keine Zeit/Lust/geistige Kapazität + Doofheit

Person A möchte bei der GEZ aushandeln das Gebühren erlassen werden dafür zahle Person A ab jetzt pünktlich. Wenn die GEZ den Vorschlag nicht gut findet gibt es weiterhin gar nix.
In der Mitteilung möchte Person A seriös erscheinen ohne peinliche Formulierungen aus dehen man sofort erkennt das Person A keine Ahnung hat.


Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin bereit ihren Forderungen ab dem 1.6. 2015 nachzukommen bei gleichzeitigen Verzicht aller Forderungen bis zum 1.6.2015. Bitte teilen Sie mir mit ob Sie mein Angebot annehmen. Können wir keine gemeinsame Einigung findet werde ich weiter jeglich Zahlungen verweigern.

Mit freundlichen Grüßen


a) Sind da richtig böse Fehler in der Formulierungen drin? (Forderungen -> Verzicht? ist Verzicht richtig oder der falsche Ausdruck? )
b) macht Person A sich gerade lächerlich?
c) gibt es konstruktive Vorschläge?

Gruß

PS: wer aus dem Einzugsgebiet Stuttgart(Leonberg) ist und interesse an Austausch hat kann sich gerne bei mit melden.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2015, 18:08 von Bürger«

m
  • Beiträge: 83
Re: Verhandeln mit der GEZ
#1: 13. Juli 2015, 17:39
Person A möchte bei der GEZ aushandeln das Gebühren erlassen werden dafür zahle Person A ab jetzt pünktlich. Wenn die GEZ den Vorschlag nicht gut findet gibt es weiterhin gar nix.
In der Mitteilung möchte Person A seriös erscheinen ohne peinliche Formulierungen aus dehen man sofort erkennt das Person A keine Ahnung hat.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin bereit ihren Forderungen ab dem 1.6. 2015 nachzukommen bei gleichzeitigen Verzicht aller Forderungen bis zum 1.6.2015. Bitte teilen Sie mir mit ob Sie mein Angebot annehmen. Können wir keine gemeinsame Einigung findet werde ich weiter jeglich Zahlungen verweigern.

Mit freundlichen Grüßen

a) Sind da richtig böse Fehler in der Formulierungen drin? (Forderungen -> Verzicht? ist Verzicht richtig oder der falsche Ausdruck? )
b) macht Person A sich gerade lächerlich?
c) gibt es konstruktive Vorschläge?

Da gilt (b). Der BS bzw. die zuständige LRA hat sich an den Gesetzestext zu halten. Da gibt es nichts "auszuhandeln".

Man sieht also das

Zitat
aus dehen man sofort erkennt das Person A keine Ahnung hat.

sofort.

Insgesamt gibt es nur zwei Alternativen:

(1) Zahlen (nach Vollstreckung mit Zusatzkosten verbunden)
(2) Klageweg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2015, 18:09 von Bürger«

A
  • Beiträge: 38
Re: Verhandeln mit der GEZ
#2: 13. Juli 2015, 19:57
0% Finanzierungen und Kauf auf Rechnung bekommt Person A in den Online Shops nun nicht mehr.

Kauf von Konsumgütern auf Kredit ist ohnehin nur eine Falle mit der die Bürger an die Wand gespielt, bzw. in Abängigkeit vom Konsum und in fragwürdigen Arbeitsverhältnissen gehalten werden.

Was die Frage nach Erlass bisheriger Gebühren betrifft, der Dummfunk wird bestimmt nichts erlassen, aber man kann ja mal sehen, welche Antwort auf Person As Schreiben kommt. Immerhin kostet es den Beitragsservice Zeit, insofern kann es nicht schaden.

Und was sich lächerlich machen betrifft, niemand kann sich wegen Unwissen beim Beitragsservice oder Dummfunk lächerlich machen. Dort sitzen Leute, die gezielt die Unwahrheit verbreiten, den ÖRR zur Desinformation und damit Zementierung der herrschenden Verhältnisse mißbrauchen und sich nebenbei die eigenen Taschen füllen. Man kann sich Leuten mit niederen Motiven gegenüber genauso wenig lächerlich machen, wie man sich gegenüber anderen Betrügern oder Propagandisten lächerlich machen kann.

Mein konstruktiver Vorschlag, einfach mal abschicken, Antwort, wenn eine kommt, hier veröffentlichen.

Ansonsten, weiter nicht zahlen, aber Widerspruch gegen den nächsten Festsetzungbescheid einlegen.
Siehe dazu unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2015, 00:36 von Bürger«

  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
Re: Verhandeln mit der GEZ
#3: 13. Juli 2015, 21:43
Mal so von Person A zu Person A..

Lächerlich machen sich nur Leute, die sich über die GEZ und deren Mafiamethoden aufregen, die Zahlungen blöd und überzogen finden und dennoch zahlen, aber nichts unternehmen.

Ist wie beim Wählen. Die Leute regen sich ständig über die Politik auf, gehen dann aber nicht mal wählen.

Von daher, besser irgendwas unternehmen, als einfach zu zahlen und genau das zu machen, was diese Halunken wollen.

Wenn es Person A irgendwie möglich ist, bitte bitte klagen.

Ja, das bedeutet mehr Arbeit
Ja, das bedeutet auch das weitere Kosten verursacht werden (überschaubar, im Vergleich zu den horenden Beiträgen beim Sauverein)
Ja, das ganze ist ggfs. auch langwierig

Aber Person A tut damit etwas gegen diese Machenschaften. Für sich und andere.

Falls Person A erstmal nur dieses Schreiben absenden möchte, bitte nur zu.

Vermutlich werden sie wirklich nicht drauf eingehen, haben aber Arbeit damit (wie oben angeschnitten).
Nachteil ist natürlich, dass eine Antwort ordentlich dauern wird. Person A hat Kenntniss davon, dass die GEZ kürzlich mit Anfragen überhäuft worden ist. Sinnvolle Anfragen selbstverständlich  8) Und mit überhäuft meint Person A auch überhäuft.

...und wenn Person A aber auch grade dabei ist, eine Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel macht sich auch sehr gut (mehr dazu in meiner Signatur)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2015, 21:47 von Person_of_Interest«
Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

1
  • Beiträge: 443
Re: Verhandeln mit der GEZ
#4: 14. Juli 2015, 11:29
Das Angebot erfolgt von einem DRITTEN!
...
Name Adresse Ort vom Anbieter / Dritten

Abgeltungsangebot in Form einer Einmalzahlung
zur vollständigen Abgeltung der Schuld

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie sind Gläubiger mit  vollstreckbaren Titel/n aufgrund des
Urteils / vollstreckbaren Verwaltungsaktes v. Vom  Datum xxxx
Schuldner:  NAME- ADRESSE  - ORT
Ihre Zeichen: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Ich biete Ihnen hiermit die Zahlung eines Einmalbetrages in Höhe von:xxxxxx,00 €
zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gegen NAME- ADRESSE  - ORT  an.
Mit dem Vergleich in Form einer Einmalzahlung verzichten Sie auf jegliche Forderungen. Die Zahlung wird bis zum – in 14 Tagen- erfolgen.

Nach Eingang der Zahlung verzichtet der Gläubiger auf seine restlichen Forderungen und händigt den entwerteten Schuldtitel gemäß § 371 BGB aus. Nach erfolgter Einmalzahlung wird die restliche Forderung einschl. sämtlicher Nebenforderungen (Zinsen und Kosten) NAME- ADRESSE  - ORT , in vollem Umfang endgültig erlassen.
Bei der zuständigen SCHUFA-Stelle ist eine Erledigungsmeldung zu veranlassen. Dem Schuldner wird die Löschung erfolgter Einträge im Schuldnerverzeichnis erlaubt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des von mir angebotenen Betrages lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf. Vor Zahlung erklärt sich die Gläubigerin bzw. deren Vertreter schriftlich und rechtsverbindlich durch Unterschrift mit dem Vorschlag einverstanden.
Nach Eingang einer solchen eindeutigen Verzichtserklärung wird der Betrag verbindlich wie angegeben auf das von Ihnen zu benennende Konto bezahlt.
Leider ist NAME- ADRESSE  - ORT  nicht in der Lage, den gesamten geschuldeten Betrag an Sie zu zahlen. HERR SCHULDNER erwirtschaftet auf lange Sicht kein pfändbares Einkommen. Angesichts der persönlichen und finanziellen Lage von NAME- ADRESSE  - ORT  stellt mein Vorschlag die einzige Möglichkeit dar, Ihnen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten eine angemessene Zahlung zur Realisierung Ihrer Forderung zu ermöglichen. Durch die Zahlung eines einmaligen Betrages, der Ihnen die weitere zeit- und kosten- und arbeitsaufwendige Forderungsüberwachung erspart, entsteht Ihnen auch ein nicht unerheblicher Barwertvorteil. Ich weise darauf hin das eine Erhöhung des Angebotes nicht erfolgen kann.
Ich bitte mein Angebot wohlwollend zu prüfen und sehe Ihrer Stellungnahme entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Anbieter

Ich , der Gläubiger erkläre mich rechtsverbindlich durch meine Unterschrift mit dem Vorschlag einverstanden. Den Schuldtitel sende ich Ihnen nach Zahlungseingang sofort per Einschreiben zu. Meine Bankverbindung zur Zahlung der angebotenen Einmahlzahlung lautet:

                                                                                                    _____________________
Kontoinhaber  .........................................................                             Datum
                         
Kontonummer .........................................................                           
                                                                                                             _______________________
Bankleitzahl    .........................................................                             Unterschrift Gläubiger


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Re: Verhandeln mit der GEZ
#5: 15. Juli 2015, 19:54
Vielen Dank für die Antworten.

Das Posting von 12121212 ist genau das was Person A gesucht hat. Ein rechtssicheres Angebot an die GEZ. Ich denke das Person A sich damit nicht schadet, im Gegenteil Person A drückt guten Willen aus.

Ich möchte weitere Information von Person A geben für diejenigen die diesen Post später lesen.

Die bisher aufgelaufenen Gebüren sind 657.11 Euro. Davon sind 60,50 Euro Gebüren vom 2.2015 bis 6.2015. Die Restlichen Gebühren sind durch das unsägliche Prozedere "zwangsvollstreckbar"  geworden d.h. theoretisch kann jederzeit bei Person A die Polizei die Forderungen durchsetzen. Person A ist kein konkreten Fall bekannt das Forderungen vollstreckt wurden. Person A möchte verhindern das der "zwangsvollstreckbare" Betrag größer als 1000 Euro wird, da Person A vermutet das es ab diesem Betrag interessant wird doch zwangszuvollstrecken.





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Re: Verhandeln mit der GEZ
#6: 15. Juli 2015, 20:22
Die Restlichen Gebühren sind durch das unsägliche Prozedere "zwangsvollstreckbar"  geworden d.h. theoretisch kann jederzeit bei Person A die Polizei die Forderungen durchsetzen. Person A ist kein konkreten Fall bekannt das Forderungen vollstreckt wurden. Person A möchte verhindern das der "zwangsvollstreckbare" Betrag größer als 1000 Euro wird, da Person A vermutet das es ab diesem Betrag interessant wird doch zwangszuvollstrecken.

1. Die Polizei wird nicht vollstrecken.  Das "erledigen die Gerichtsvollzieher, Vollstreckungs"beamte", das Finanzamt und und und.
2. Kein konkreter Fall bekannt? Die "Suchefunktion" wird Person A weiterhelfen  ;)
3. Es gab schon Vollstreckungen die nur um die 350 € betrugen.

Person N will Person A keine Angst machen, jedoch muss sich jede Person A-Z damit früher oder später auseinandersetzen müssen.


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Re: Verhandeln mit der GEZ
#7: 15. Juli 2015, 21:21
Verhandeln ???

Mit Wem bitte?  Im neuesten BGH-Urteil steht doch geschrieben, dass alles maschinell erstellt ist.

Wollen die überhaupt verhandeln ? Kann ich mir nicht vorstellen.

Zitat: " Nach Eingang der Zahlung verzichtet der Gläubiger auf seine restlichen Forderungen und händigt den entwerteten Schuldtitel gemäß § 371 BGB aus.  "
---   Schuldtitel ???
Die haben keinen, den angeblichen Titel haben die sich doch selber ausgestellt.

Was ist ein Titel ???

https://www.google.de/#q=Schuldtitel


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Re: Verhandeln mit der GEZ
#8: 16. Juli 2015, 10:12
Die Frage habe ich mir auch gestellt.

Den Titel haben sie sich doch selbst als rechtsgültig angedichtet


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Re: Verhandeln mit der GEZ
#9: 16. Juli 2015, 20:42
Etwas unternehmen ist natürlich sehr gut.

Das mache ich auch und stelle konkrete Fragen.
Wie wird darauf geantwortet? Na, wie?,, wie immer, mit vorgefertigten Standardantworten.  Es wird nicht auf die gestellten Fragen eingegangen.
Einfach witzlos.
Auf den Schreiben, die ich bisher bekam stand nie ein Name, außer das, welches an die Bank ging. Nicht mal auf dem, welches zum GV als Ersuchen ging und man als vollstreckbar bezeichnete. Eine vollstreckbare Sache ohne Unterschrift und der GV trägt mich auf diesen Wisch hin ins Schuldnerverzeichnis ein.
Absoluter Witz.

an die Bank: ein Herr Bod....... und eine Frau Schi....


Die täuschen den GV, der dann im Schreiben zu stehen hat:
Zwangsvollstreckungssache
ARD ZDF DR BS
( In Tübingen war es wohl auch so )

In deren Schreiben steht: 'Diese Ausfertigung ist vollstreckbar'
Und das ohne jegliche Prüfung auf die sachliche Richtigkeit. Deren Rechnung ist schlichtweg falsch.

Von der Bank:
am x.x.2015 wurde uns folgende Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugestellt:
Pfändungsgläubiger: ARD ZDF DR BS

Im Schreiben des BS an die Bank steht:
schuldet dem ( Rundfunkanstalt )   ------    Vollstreckungsgläubiger

Ja, was denn nun? Pfändungsgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger
Wem soll man da noch glauben?
Ich habe die Bank gefragt, aber keine Antwort erhalten.

Im VwVG des Landes gibt es gar keinen Vollstreckungsgläubiger, wenn man schon so tut, wie wenn man im Auftrag der Landesrunfunkanstalt unterwes ist.
Dann sollte man sich auch an die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien des jeweiligen Landes halten.

Die machen einfach, was die wollen, ohne sich an irgendwas zu halten. Für die gibt es nur drohen, drohen und nochmals drohen und unberechtigte Forderungen stellen.

Mich würde interessieren, was man demjenigen zur Antwort gibt, der wirklich mit dem o.g. Beispiel an den BS herantritt.
Ja, wenn man mir nicht mal ne Antwort auf meine Fragen gibt ???


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