Etwas unternehmen ist natürlich sehr gut.
Das mache ich auch und stelle konkrete Fragen.
Wie wird darauf geantwortet? Na, wie?,, wie immer, mit vorgefertigten Standardantworten. Es wird nicht auf die gestellten Fragen eingegangen.
Einfach witzlos.
Auf den Schreiben, die ich bisher bekam stand nie ein Name, außer das, welches an die Bank ging. Nicht mal auf dem, welches zum GV als Ersuchen ging und man als vollstreckbar bezeichnete. Eine vollstreckbare Sache ohne Unterschrift und der GV trägt mich auf diesen Wisch hin ins Schuldnerverzeichnis ein.
Absoluter Witz.
an die Bank: ein Herr Bod....... und eine Frau Schi....
Die täuschen den GV, der dann im Schreiben zu stehen hat:
Zwangsvollstreckungssache
ARD ZDF DR BS
( In Tübingen war es wohl auch so )
In deren Schreiben steht: 'Diese Ausfertigung ist vollstreckbar'
Und das ohne jegliche Prüfung auf die sachliche Richtigkeit. Deren Rechnung ist schlichtweg falsch.
Von der Bank:
am x.x.2015 wurde uns folgende Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugestellt:
Pfändungsgläubiger: ARD ZDF DR BS
Im Schreiben des BS an die Bank steht:
schuldet dem ( Rundfunkanstalt ) ------
VollstreckungsgläubigerJa, was denn nun?
Pfändungsgläubiger oder
VollstreckungsgläubigerWem soll man da noch glauben?
Ich habe die Bank gefragt, aber keine Antwort erhalten.
Im VwVG des Landes gibt es gar keinen
Vollstreckungsgläubiger, wenn man schon so tut, wie wenn man
im Auftrag der Landesrunfunkanstalt unterwes ist.
Dann sollte man sich auch an die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien des jeweiligen Landes halten.
Die machen einfach, was die wollen, ohne sich an irgendwas zu halten. Für die gibt es nur drohen, drohen und nochmals drohen und unberechtigte Forderungen stellen.
Mich würde interessieren, was man demjenigen zur Antwort gibt, der wirklich mit dem o.g. Beispiel an den BS herantritt.
Ja, wenn man mir nicht mal ne Antwort auf meine Fragen gibt
