"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Taktiken bei Vollstreckungsmaßnahmen
Pistenwolf:
Danke für die Ausführungen, Problem mit der Vollstreckungsgegenklage ist aber das es hierbei eben nicht um materiell-rechtliche dinge geht sondern es geht um den Fehlende Zugang des Verwaltungsaktes, der zur Anordnung der Vollstreckung geführt hat.
Person A hat im übrigen nun Post vom BS erhalten. Dabei handelt es sich einerseits um eine Mahnung des BS über eine Summe X als auch in einem weiteren Brief den Festsetzungsbescheid. Eigentlich klar erkennbar das sowwohl die Mahnung als auch der Festsetzungsbescheid durch den Beitragsservice erstellt wurden. Im F-BS ist zusätzlich die RA genannt im Briefkopf genannt. (habe ein wenig im forum gekuckt aber nix dazu gefunden, BS sollten ja nur durch die RA erstellt werden, kann das erstellen an den BS ausgelagert werden?)
Die eigentliche Frage ist aber folgende, im Festsetzungsbescheid wird neben der Summe des Bescheids auch auf die noch ausstehende offene Gesamtsumme verwiesen. Diese Gesamtsumme X, deren Bezahlung gefordert wird enthält aber auch die Summe Y welche gerade bei Person A auf dem wege der Pfändung auf dem Konto eingetrieben wird.
--- Zitat ---"Hinweis: Einschliesslich des festgesetztend Betrags weißt ihr Beitragskonto bis Ende 06.2015 einen offenen Betrag von XXX Euro aus.
Wenn sie den offenen Gesamtbetrag XXX umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind"
--- Ende Zitat ---
Ergibt sich dadurch nicht eine möglichkeit obige Thema anzugehen? Der Gläubiger bietet Person A interpretiert den Hinweis zum 02.07 auf einem Verwaltungsakt als angebot zu einer eine gültliche Einigung, obwohl er bereits zum 01.06 eine Zwangsvollstreckung eingeleitet hat?
cecil:
--- Zitat von: gurke7 am 11. Juli 2015, 00:38 ---Dieser im ersten Post beschriebene Weg der Instanzen ist nicht korrekt, nach dem ersten Beschluss und sofortiger Beschwerde kann sofern zugelassen noch Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt werden.
--- Ende Zitat ---
könnte/müsste man in einem fiktiven Schriftsatz zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde eigentlich die Zulassung zur Beschwerde am BGH gleich mitbeantragen - oder entscheidet ein ablehnendes Landgericht das bei grundsätzlicher Bedeutung automatisch?
Im § 574 ZPO steht nichts von Antrag ...
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