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Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
pinguin:
--- Zitat von: Kurt am 27. November 2019, 18:25 ---Die Landesrundfunkanstalt (1. Vollstreckungsbehörde) hat keine eigenen Vollstreckungsbeamten; deshalb ersucht sie mittels Vollstreckungsersuchen (Amtshilfeersuchen) bei anderen Stellen um Hilfe.
--- Ende Zitat ---
Nur, daß die LRA eben keine Behörde ist, weil ein Unternehmen im Sinne des Kartellrechts, (BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29 und 47), und also solches auch auf Bundesebene keine öffentliche Stelle im Sinne des dem Verwaltunsgrecht vorgehenden Datenschutzrechtes und somit keine Verwaltungsverfahren durchführt, die eine Amtshilfebefugnis beinhalten könnten.
Siehe auch:
Begriff "Verwaltungsverfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32527.msg199861.html#msg199861
Edit "Bürger" @alle:
Seit geraumer Zeit driftet dieser Thread vom eigentlichen Kern-Thema ab. Dies ist nicht der Thread, um allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Behörden usw. (zum x-ten Male) zu diskutieren.
Hier bitte nur noch eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
und den Sachverhalt aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Weitere abschweifende Kommentare werden - aus Kapazitätsgründen ggf. kommentarlos - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis und konsequente Berücksichtigung.
Nichtgucker:
Der Hinweis von Bürger zum Thread-Thema ist richtig, jedoch erscheint mir der Beschluss des VG Hamburg zur Tätigkeit des NDR als Behörde zum Abschluss dieses Aspektes wichtig:
--- Zitat ---Bei der Erhebung von Rundfunkbeiträgen handelt der Norddeutsche Rundfunk als Behörde …
--- Ende Zitat ---
VG Hamburg 19. Kammer, Beschluss vom 01.03.2018
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?doc.id=MWRE180001002&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1
Edit "Bürger":
Das mag eine Rechtsmeinung eines Gerichts sein. Zu Betrachten wäre jedoch auch die (kategorische) Ausnahme des NDR vom Anwendungsbereich des Landes-VwVfG
Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-VwVfGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
"§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden
[...]
(2) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
"§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) 1 Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. 2 Es gilt auch nicht für die Tätigkeit des Norddeutschen Rundfunks."
"§ 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens
Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes [...] gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes [...] ein."
Insofern fehlt es schon an der "Behördeneigenschaft" nach HmbVwVfG, d.h. es können von dieser Stelle auch keine Verwaltungsakte nach HmbVwVfG existieren und kein "nach außen wirkendes Verwaltungsverfahren" nach HmbVwVfG vorliegen.
Mehr dazu u.a. auch unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg148275.html#msg148275
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg148288.html#msg148288
Das führt hier aber - wie gesagt - zu weit. Daher letztmaliger Hinweis @alle:
Seit geraumer Zeit driftet dieser Thread vom eigentlichen Kern-Thema ab. Dies ist nicht der Thread, um allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Behörden usw. (zum x-ten Male) zu diskutieren.
Hier bitte nur noch eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
und den Sachverhalt aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Weitere abschweifende Kommentare werden - aus Kapazitätsgründen ggf. kommentarlos - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis und konsequente Berücksichtigung.
Kant:
--- Zitat von: Gucky am 27. November 2019, 16:41 ---Ja, die dürfen nur das abführen, was oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.
--- Ende Zitat ---
Vielen Dank! Diese Info könnte einer fiktiven Person I im fiktiv vorliegenden Fall erheblich weiterhelfen :)
Ich gehe mal davon aus, dass ein P-Konto trotzdem erforderlich ist, da ansonsten beim Konto alles über 0,00 € gepfändet wird, egal ob es unterhalb der Freigrenze liegt ...
GEZupftGerupft:
Kann man das so zusammenfassen?:
Millionärs-Intendant will Sozialhilfeempfängen in die Taschen greifen und dabei auch Gerichtsbeschlüsse ignorieren, die das verbieten?
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