"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hamburg
Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
seppl:
In einem mir vorliegenden Vollstreckungsersuchen des NDR, maschinell unterzeichnet mit "Der Intendant", wird mehr oder weniger direkt aber extra auf die Möglichkeit einer Pfändung von Sozialleistungen hingewiesen:
--- Zitat ---Bitte führen Sie die Zwangsvollstreckung gegen den/die Beitragsschuldner/in durch. Veranlassen Sie bitte eine Forderungspfändung, wenn nach Ihrem Ermessen eine Sachpfändung keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen
--- Ende Zitat ---
Nach
http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/projekt/pfaendung-von-sozialleistungen.html
könnten damit auch in der Zukunft liegende Rentenansprüche betroffen sein.
Das geht eindeutig zu weit!
Zumal in anderen Vollstreckungsersuchen z.B. im Bereich des MDR diese Option gar nicht erwähnt wird.
Knax:
--- Zitat von: seppl am 14. Juni 2015, 14:24 ---Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen
--- Ende Zitat ---
Sollte dies stimmen, ist es sehr schockierend. Sollte dies stimmen, sieht man hieran einmal mehr, wie widerwärtig diese Menschen sind. Sie pressen den Ärmsten selbst noch ihre Sozialleistungen ab. Gegen ein solches Unrechtssystem muss man sich wehren. Natürlich weiß ich, dass die Gier und Niedertracht von Menschen immer bestehen wird, solange es Menschen gibt. Anscheinend ist die Gier und Niedertracht von Rundfunk-Mitarbeitern grenzenlos. Ich hätte jedoch nicht gedacht, dass sowas im "Rechtsstaat" Deutschland überhaupt möglich ist. Aber wenn man sich die Urteile zum Rundfunkbeitrag ansieht, dann ist hier nicht viel mit "Rechtsstaat". Ich fange gerade an, Rundfunk-Menschen zu hassen.
Es würde mich auch interessieren, wie der zuständige Gerichtsvollzieher hier reagiert und ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, selbst Sozialleistungen zu pfänden, oder ob auch diese Spezies Mensch lediglich Schreibtischtäter ist, wie es dergleichen einige in der braunen Zeit Deutschlands gab.
Seppl, es wäre toll, wenn Du dieses Schreiben veröffentlichen könntest, damit jeder sehen kann, wie widerwärtig dieses System ist.
Bürger:
GANZ großes KINO!!!
...das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen:
--- Zitat von: seppl am 14. Juni 2015, 14:24 ---Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen [...]
--- Ende Zitat ---
Da bekommen die unsäglichen Slogans eine ganz besonders pikante Note:
"fair", "gerecht", "sozial", "solidarisch"...
Gucky:
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar gestellt, daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: "Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden. (Az. BGH VII ZB 11/09) Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.
Bei der Pfändung zukünftiger Rentenansprüche greift die Pfändungstabelle. Wenn ich mit 65 Jahren beispielsweise nur 900 Euro Rente bekomme, dann geht der Gläubiger leer aus. Hartz IV und Erwerbsminderungsrente (Grundsicherung) wären alleine schon aus dem Grund nicht pfändbar, da sie in der Regel unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.
Totalverweigerer:
--- Zitat von: Gucky am 14. Juni 2015, 19:07 ---Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar gestellt, daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: "Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden. (Az. BGH VII ZB 11/09) Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.
Bei der Pfändung zukünftiger Rentenansprüche greift die Pfändungstabelle. Wenn ich mit 65 Jahren beispielsweise nur 900 Euro Rente bekomme, dann geht der Gläubiger leer aus. Hartz IV und Erwerbsminderungsrente (Grundsicherung) wären alleine schon aus dem Grund nicht pfändbar, da sie in der Regel unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.
--- Ende Zitat ---
In einer Broschüre des Bundesjustizministeriums (Stand Mai 2011) steht:
"Pfändungsschutzregelungen bestehen auch außerhalb der ZPO, insbesondere im Ersten und Dritten SGB. Dort geht es um die Frage, ob und inwieweit soziale Leistungen dem Zugriff des Gläubigers entzogen sind."
(Quelle: Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, Hrsg. Bundesm. f. Justiz)
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