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Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
pinguin:
--- Zitat von: Gucky am 27. November 2019, 16:45 ---Naja, bei Arbeitslosengeld stellt sich die Frage zur Pfändung von Zulagen gar nicht, da man keine bekommt.
--- Ende Zitat ---
Wieso? Man könnte ja Aufstocker sein; dieses funzt auch während dem ALG1-Bezug. Nur das ALG1 als Versicherungsleistung wohl seitens des Amtes wegen vorhandenem Einkommen aus einem (Neben)job eher nicht gekürzt wird, wie es bei ALG2 oberhalb des Freibetrages ja der Fall ist.
Gucky:
Bei Alg 2 kommt man selbst als Aufstocker nie über die Pfändungsgrenze, da nur bis zum errechneten Bedarf mit Alg 2 aufgestockt wird, also bis zu dem, was man auch als Hartz IV Empfänger ohne Nebenjob bekäme. Man hat natürlich noch einen Freibetrag, aber selbst mit dem kommt man sicher nicht über die Pfändungsgrenze. Freibetrag wäre z.B. bei 600 Verdienst aus einem Nebenjob 200 Euro. Da kommt man am günstigsten Fall auf ca. 1000 Euro.
Kurt:
--- Zitat von: Gucky am 27. November 2019, 16:03 ---Richtig ist, dass nur der Betrag über der Pfändungsfreigrenze gepfändet werden kann. Es kann aber auch beim Arbeitgeber und der Agentur für gepfändet werden. Hatte ich oben geschrieben. Die bekommen als sogenannter Drittschuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Einer Bekannten wurde vor einiger Zeit der Lohn über der Pfändungsfreigrenze direkt beim Arbeitgeber gepfändet. Nennt sich Lohnpfändung, bzw. Gehaltspfändung.
--- Ende Zitat ---
Vollzitat notwendig wegen Zusammenhang
Im Zuge einer Verwaltungvollstreckung ergeht kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sondern eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung.
***
--- Zitat ---Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung auf dem Gebiet des Verwaltungs- oder Steuerrechts. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde selbst erlassen. Das ist beispielsweise das Finanzamt, das Hauptzollamt oder die Stadtkasse.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann im Verwaltungsrecht in der Regel mit dem Widerspruch angefochten werden. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung haben einige Bundesländer per Gesetz das Widerspruchsverfahren auf einigen Gebieten des Verwaltungsrechts abgeschafft (z. B. Niedersachsen), so dass in diesen Fällen nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht zulässig ist.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://www.wonder.legal/de/modele/rechtsbehelf-gegen-pfandungs-einziehungsverfugung
***
Die Landesrundfunkanstalt (1. Vollstreckungsbehörde) hat keine eigenen Vollstreckungsbeamten; deshalb ersucht sie mittels Vollstreckungsersuchen (Amtshilfeersuchen) bei anderen Stellen um Hilfe.
Vollstreckungsersuchen gehen an:
- in Berlin / Bremen an die Finanzämter
- in Baden-Württemberg / Sachsen / Bayern an die Gerichtsvollzieher, wobei Baden-Württemberg wü und Sachsen eine Besonderheit darstellen, laut (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetz sind die Landesrundfunkanstalten in den beiden Bundesländer selbst die Vollstreckungsbehörden und können Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Lohn/Kontopfändung) eigenständig verschicken
- in allen übrigen Bundesländern an die kreisfreien Städte, Kommunen oder jeweiligen Landkreise
Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder: http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm
gez-negativ:
Pfändungs- und Einziehungsverfügung,
--- Zitat ---Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erteilen staatliche Einrichtungen und Behörden gemäß den §§ 281, 282, 309, 314 und 315 der Abgabenordnung, sobald ein Konto gepfändet werden soll. Die Pfändung tritt erst in Kraft, sobald die Zustellung der Verfügung an den Drittschuldner erfolgte.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Welche Voraussetzungen gibt es dafür?
Ausschließlich staatliche Behörden und Einrichtungen dürfen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung anordnen. In den meisten Fällen wird die Form eines Leistungsbescheides gewählt, der von dem zuständigen Fachbereich der Einrichtung an den Schuldner versandt wird.
--- Ende Zitat ---
Unter ausschließlich verstehe ich ausschließlich.
Quelle: https://blog.meinegirokarte.de/kontopfaendung/rechtsgrundlagen/pfaendungs-und-einziehungsverfuegung/
Nun war doch, wenn ich mich recht entsinne, die Frage, ob der Rundfunk eine Behörde ist, schon beantwortet worden.
Wenn also die GEZ eine derart Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Bank verschickt, müsste die GEZ eine staatliche Einrichtung oder Behörde sein?
Wie soll dann die Staatsferne des Rundfunks erklärt werden?
ope23:
--- Zitat von: Kurt am 27. November 2019, 18:25 ---- in Baden-Württemberg / Sachsen / Bayern an die Gerichtsvollzieher, wobei Baden-Württemberg wü und Sachsen eine Besonderheit darstellen, laut (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetz sind die Landesrundfunkanstalten in den beiden Bundesländer selbst die Vollstreckungsbehörden und können Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Lohn/Kontopfändung) eigenständig verschicken
--- Ende Zitat ---
Im Sächsischen VwVG von 2003 und auch im Zweiten Änderungsgesetz von 2013 finde ich keinen Hinweis, dass die sächsische LRA (vulgo: MDR) selbst vollstrecken könne. Ich erbitte eine Angabe einer Rechtsstelle, die diese genannte "Besonderheit" - bezogen auf das Land Sachsen - beschreibt. Danke.
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