"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hamburg

Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen

<< < (3/8) > >>

seppl:
Das empörende an dem Ersuchen ist ja nicht, ob die Pfändung von Sozialleistungen im Einzelfall möglich ist, sondern, dass der Intendant des NDR die Vollstreckungsstellen, die sich täglich mit Beitreibungen beschäftigen und es sicherlich bereits wissen, extra noch einmal darauf hinweist!

Sophia.Orthoi:

--- Zitat von: seppl am 15. Juni 2015, 11:23 ---Das empörende an dem Ersuchen ist ja nicht, ob die Pfändung von Sozialleistungen im Einzelfall möglich ist, sondern, dass der Intendant des NDR die Vollstreckungsstellen, die sich täglich mit Beitreibungen beschäftigen und es sicherlich bereits wissen, extra noch einmal darauf hinweist!

--- Ende Zitat ---

Der "Beitragsservice" will Angst verbreiten, obwohl er nicht mir einen Furcht erregenden Namen wie GEZ, KZ oder so hat. Darf man es Terrorismus nennen?


Bürger:
Der Hinweis ging u.a. auch an Publikumskonferenz e.V. ...
...und prompt hat dieser am 17.06.2015 eine offizielle Anfrage an den Intendanten Herrn Ma***or aufgesetzt.

>>> VIELEN DANK!!! ;)

Publikumskonferenz e.V.
NDR - Pfändung von Sozialleistungen
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=49&p=2716#p2716


--- Zitat ---[...] Es stellt sich demnach die Frage, aus welchem Grund explizit der NDR Vollstreckungsstellen dazu ermuntert, Sozialleistungen anzutasten, die eigentlich dazu gedacht sind, das Existenzminimum der BürgerInnen zu sichern, die sich ohnehin in prekären Lebenssituationen befinden.

Ganz gleich, ob und wie Pfändungen von Sozialleistungen im Einzelfall möglich sind, ist es geradezu verstörend, wenn Vollstreckungsstellen, die im Normalfall geschult im Beitreibungen von Forderungen sind, von einem Intendanten explizit auf mögliche weitere „Einnahmequellen“ hingewiesen werden.

Wir möchten Sie hiermit zu einer Stellungnahme auffordern, sowie im Interesse einer fairen, sozial ausgewogenen und solidarischen Gestaltung der „Demokratieabgabe“ künftig auf derartig unpopuläre Maßnahmen/Hinweise auf offiziellen Schreiben zu verzichten. [...]
--- Ende Zitat ---

Bürger:
Es gibt Antwort - von den Nicht-Rechtsfähigen, wie es scheint...
(schon peinlich genug, dass sich nicht einmal die Justitiar-Abteilung des NDR darum kümmert... gibt's da etwa Gründe...?)

Publikumskonferenz e.V.
NDR - Pfändung von Sozialleistungen - Antwort
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=49&t=738&p=2858#p2858


--- Zitat ---Sehr geehrte Frau Müller,

gerne beantworten wir als Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ihnen Ihre Anfrage, die uns vom Büro des ARD-Vorsitzenden weitergeleitet wurde.

Sie beanstanden eine Formulierung aus einem Vollstreckungsersuchen des NDR, das dieser an die für die Vollstreckung zuständigen Behörden richtet.

Mit dem von Ihnen beanstandeten Satz wird lediglich auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen. Keineswegs hingegen sollen die Vollstreckungsstellen dazu ermuntert werden, Sozialleistungen anzutasten, die dazu gedacht sind, das Existenzminimum der BürgerInnen zu sichern.

Hintergrund der Formulierung ist, dass auch Sozialleistungen unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden können. Die Vollstreckungsbehörden sind befugt, bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihnen das Gesetz zur Verfügung stellt.

Zu den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zählt unter anderem auch die Forderungspfändung. Zu den pfändbaren Forderungen gehören grundsätzlich auch Ansprüche auf Sozialleistungen. Dies ergibt sich ausdrücklich aus § 54 Abs. 4 des Ersten Sozialgesetzbuches, wonach Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Danach gelten für die Pfändung von Sozialleistungen - ebenso wie für die Pfändung von Arbeitseinkommen - gewisse gesetzliche Voraussetzungen. So darf eine Pfändung erfolgen, wenn durch die Sozialleistung bestimmte gesetzlich festgelegte Grenzbeträge überschritten werden. Nur in bestimmten Fällen, wie z. B. den in § 54 Abs. 1 bis Abs. 3 genannten, schließt das Gesetz eine Pfändung ausdrücklich aus.

Zur Vollstreckung des Rundfunkbeitrags sind die Rundfunkanstalten im Übrigen, nicht zuletzt aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Beitragszahler, gesetzlich verpflichtet. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) haben in der Vergangenheit mehrfach die Erwartung geäußert, dass offene Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag auch realisiert werden.


Mit freundlichen Grüßen


Beitragskommunikation
ARD, ZDF und Deutschlandradio
--- Ende Zitat ---
*Vollzitat mit freundlicher Erlaubnis von Publikumskonferenz e.V.

Gucky:
Das ist ohnehin nur eine hypothetische Sache, denn wer erhält schon Sozialleistungen, die über die Pfändungsfreigrenze hinaus gehen. Die meisten, die Sozialleistungen beziehen, dürften ohnehin befreit sein.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln