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Autor Thema: Digital-GEZ: Merkel denkt über staatliches Internet nach  (Gelesen 31835 mal)

  • Beiträge: 3.238
Meine Meinung zur Äusserung von Merkel:
Sie weiss genau, wie riesig der Widerstand gegen den Zwangsbeitrag ist und befürchtet gerade in der Sendung, dass ein weiteres Zwangsgebührensystem vorgeschlagen wird. Sie wird sichtlich nervös als der Zwangsbeitrag zur Sprache kommt, das Thema ist ihr unangenehm. Dennoch kommt sie selbst darauf zu sprechen, sie will sich Kummer von der Seele reden. Das merkt man besonders am Ende, da sagt sie, dass es schwer ist, die Landtage davon zu überzeugen, dass die Gebühren für örR gezahlt werden. Es werden sicherlich endlose Debatten in den Parlamenten darüber geführt, so wie man ihrer Mimik entnehmen konnte.
Daraus kann man schließen, um die Debatten anzuheizen, sind Aktionen wie Klagen, Petitionen sowie Anfragen über Abgeordnetenwatch, runde Tische und Infostände wichtig. Der Widerstand kommt an bei unseren fremdgesteuerten Politikern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2015, 22:28 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Aber das war doch wirklich anschließend völlig wirres Zeug, was sie da erzählt hat, oder versteh ich das nur nicht???  :o


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
es gibt Regelung der Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Körperschaftsstatusgesetz)

<ironie>
ÖRR mit Zwangsmitgliedschaft ist auch quasi eine Weltanschauungsgemeinschaft

"Eine Weltanschauungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung."
</ironie>

es wurden aber keine Körperschaftsrechte an ÖRR verliehen.

"Die Verleihung der Körperschaftsrechte erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags. Der Landtag kann die Erteilung der Körperschaftsrechte durch Beschluss des zuständigen Ausschusses jederzeit von seiner Zustimmung abhängig machen. Die Landesregierung kann ihrerseits die Zustimmung des Landtags für die Erteilung der Körperschaftsrechte vorsehen."

Die Frage des Nachweises der Mitgliedschaft ist einfach.
Ob das ganze auch den verfassungsrechtlichen Kriterien standhält ist eine andere Sache.

Ach ja, Rundfunkanstalten haben die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts.

§ 301  UmwG
Möglichkeit des Formwechsels
(1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, kann eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts durch Formwechsel nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft erlangen.
(2) Der Formwechsel ist nur möglich, wenn die Körperschaft oder Anstalt rechtsfähig ist und das für sie maßgebende Bundes- oder Landesrecht einen Formwechsel vorsieht oder zuläßt.


Ich denke es geht nur über "aufgelöst und neu gegründet"
Es gibt bestimmt Gesetze oder Rechtsverordnungen die das regeln.
GründungErschaffung einer Vereinigung mit Zwangsmitgliedschaft einfach durch den Wechsel des Anknüpfungspunktes für die Beitragspflicht (Wohnung bzw. Betriebsstätte statt Rundfunkempfangsgerät) geht gar nicht.
Es gibt kein Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an ÖRR.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2015, 23:23 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

H
  • Beiträge: 63
Die Bundeskanzlerin ist intelligent genug zu wissen, dass es zahlreiche juristische Bedenken im Daten- und Melderecht, im Wettbewerbsrecht, im Recht des freien Informationszugang, im Strafrecht und Medienrecht gegen die Haushaltszwangsabgabe gibt, wie da die verschiedenen Gutachten seit 2013 immer wieder nachweisen.

Gleichzeitig will sie die dem Publikum als "Demokratieabgabe" verkaufte Zwangsabgabe retten,  da sowohl der von Ihrer Partei stark kontrollierte Staatsfunk der Öffentlich-Rechtlichen wie die Pöstchen für Leute ihrer Partei und deren Alterssicherung davon abhängt.

Deswegen kommt sie ins Stottern, macht sich fast etwas lustig über die Weltfremdheit der Zwangsabgabe,  ist uns somit innerlich im Empfinden, wie sich das ganze Finanzierungssystem und die heutige Medienpolitik überlebt hat, näher als ihr eigener politischer Propagandaapparat. Doch sie kann sich damit herausreden, dass es Ländersache ist und sie sich heimlich vielleicht sogar darüber amüsiert,  dass durch den wachsenden Widerstand die Landesfürsten immer mehr Gegenwind vom GEZ-Boykott kriegen.


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Eine Bundeskanzlerin redet kein wirres Zeug, sie ist rhetorisch geschult. Sie teilt allen mit, wie schwer es ist, in den Landtagen ein anderes Gebührensystem vorzuschlagen und politisch durchzusetzen. Dabei wirkt sie verzweifelt, wie jemand, der das ganze Unheil sieht, aber nichts dagegen tun kann. Wenn sie gegen den Zwangsbeitrag ist, ist das System gegen sie, ist sie gegen das Volk, ist das Volk gegen sie. Da darf Mutti ruhig wirr wirken, ist die einzige Möglichkeit, die Wahrheit zu sagen und Punkte zu sammeln beim desinformierten Publikum. Die gierigen Intendanten schütteln verkniffen den gesenkten Kopf, die Aussagen gehen hoffentlich im Gestammel unter. Scheint ja alles wieder im Lot zu sein, solange es nicht im Netz erscheint. Oh, zu spät...


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Eine Bundeskanzlerin redet kein wirres Zeug, sie ist rhetorisch geschult. ..........
Scheint ja alles wieder im Lot zu sein, solange es nicht im Netz erscheint. Oh, zu spät...

Hier nun auch als Text für Widersprüche, Klageschriften und

als großes Plakat bei den Infoständen: 8)

Bundeskanzlerin Angela Merkel:


...ich wollte erst nochmal die Frage stellen....

über das öffentlichrechtliche Datensystem jetzt......

...aber doch nicht, dass man sozusagen wie beim

Fernsehen so eine Art Zwangsmitgliedschaft hat, oder?

…..Ich glaube, dass wird man schwer heute

rechtlich noch rechtfertigen können
!!!!!!!!!

Dass ich das als ein Angebot habe, wofür ich dann zahle

und wer das mitmachen will, ok

aber nicht unter der Maßgabe:

Jeder Deutsche muss sozusagen sich beteiligen.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

H
  • Beiträge: 63
Ich würde die Worte

MERKEL

FERNSEHEN

und

ZWANGSMITGLIEDSCHAFT

ganz FETT und zudem in ROT

  FETT

schreiben,  damit erzielen wir

Aufmerksamkeit

drucken, damit haben wir sofort Aufmerksamkeit.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Und da wäre eine weitere Postkartenaktion

auch eine Möglichkeit.

Postkarte an Frau Merkel

1. Ihre Aussagen

2. ?

Wer hat Ideen und schafft es "unser Anliegen" kurz

und knapp für diese Postkarte zu formulieren? 8)




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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

H
  • Beiträge: 63
Ich fürchte,  dass Frau Merkel sich dann einfach als Bundeskanzlerin in der Ländersache für unzuständig erklären wird.

Aber ich kann mir gerne mal Gedanken für eine pfiffige Frage zu 2 machen  ;)


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Ich fürchte,  dass Frau Merkel sich dann einfach als Bundeskanzlerin in der Ländersache für unzuständig erklären wird.
Geht nicht; Wettbewerbsrecht ist EU-Recht; Rundfunk ist lt. EU Wettbewerbsrecht; EU-Recht ist Bundesrecht. Siehe das schon erwähnte EUZBLG. http://www.gesetze-im-internet.de/euzblg/BJNR031300993.html

Zitat
§ 5  [...](2) Wenn bei einem Vorhaben im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind und [...], ist insoweit bei Festlegung der Verhandlungsposition durch die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; [...] Die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes, [...], ist zu wahren. [...]

Übrigens wift das die Frage auf, ob es überhaupt in Sachen Rundfunkbeitrag eine Stellungnahme des Bundesrates gibt, denn die wäre ja nötig?

Die letzte bzw. höchste nationale Zuständigkeit liegt nicht deligierbar beim Bund.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

H
  • Beiträge: 63
Pinguin fällt Dir dann nicht eine kurze kmackige  EU-wettbewerbsrechtliche Frage an die Bundeskanzlerin ein?

Beim Kirchentag hat sie sich ja auf das Glatteis des Wettbewerbsrechts nicht begeben. Sondern ist im Bereich Zwangsabgabe geblieben.

Mir ist auch keine diesbezügliche Klage eines privaten oder ausländischen Konkurrenten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bekannt. Das erstaunt mich schon länger. Die Wettbewerbsvorteile eines durch Haushaltszwangsabgabn finanzierren TV Senders und Filmproduzenten liegen ja so auf der Hand. Aber vermutlich ist das ein medien- und film/TV-politischer Subventionsdschungel in Europa, dessen Morast und Sümpfe keiner trocken legen will, da alle finanziell daran verdient oder verdienen wollen.


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fällt Dir dann nicht eine kurze kmackige  EU-wettbewerbsrechtliche Frage an die Bundeskanzlerin ein?
"Kurz und knackig" geht hier nichts, da es ausführlicher Begründung bedarf; die Benennung bzw. zitatweise Benennung der europäischen Rahmenregeln ist "kurz" nicht hinzubekommen.

Zitat
Mir ist auch keine diesbezügliche Klage eines privaten oder ausländischen Konkurrenten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bekannt. Das erstaunt mich schon länger.
Mich erstaunt nichts.

Zitat
Die Wettbewerbsvorteile eines durch Haushaltszwangsabgabn finanzierren TV Senders und Filmproduzenten liegen ja so auf der Hand. Aber vermutlich ist das ein medien- und film/TV-politischer Subventionsdschungel in Europa, dessen Morast und Sümpfe keiner trocken legen will, da alle finanziell daran verdient oder verdienen wollen.
Nö, die warten nur, bis die EU alle nennenswerten Regeln fertiggestellt bekommen hat; insbesondere warten die auf die Veröffentlichung der Zahlen des dt. ÖRR für das Jahr 2015.

Die Vertragsverletzungsverfahren sind sicher im Kasten, wenn die Rundfunkunternehmen der anderen EU-Mitgliedsländer in 2016 feststellen, daß der dt. ÖRR keine Mehrwertsteuer für 2015 an den Bund abgeführt hat.

Ich erinnere hier an die seit Beginn 2015 grundsätzlich für alle Rundfunkunternehmen der EU geltende Mehrwertsteuerpflicht im Land ihres Dienstleistungsempfängers. Da EU-Recht, ist der Bund in Verantwortung und kann das auch national nicht aushebeln, da diese Richtlinie, (siehe Thema Europarecht), nur dann eine Ausnahme vorsieht, wenn der Dienstleistungsempfänger nicht in der EU wohnt.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

H
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"Nö, die warten nur, bis die EU alle nennenswerten Regeln fertiggestellt bekommen hat; insbesondere warten die auf die Veröffentlichung der Zahlen des dt. ÖRR für das Jahr 2015."

Wer soll "die" sein?

Der Geschäftsbericht 2014 liegt doch schon vor, reicht der nicht?



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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Diese Postkartenaktion soll bewirken, dass Frau Merkel, wie auch

bei der Anforderung des Gutachtens, einfach dargestellt bekommt,

dass hinter dieser „Zwangsmassnahme“ reale Menschen stehen.

Guter Anknüpfungspunkt finde ich halt ihre Aussage und dazu

nur kurz und knapp, was wirklich abgeht:

so und so viele Zwangsvollstreckungen

Gerichtsvollzieher

Zwangsanmeldung mit Rückstand aktuell ca. 600€ + Ratenzahlung

Der notwendige Instanzenweg und die Hürden/Steine

(Urteil von Münster und Nichtzulassung der Sprungrevision durch
die Rundfunkanstalt bei dem Urteil in Freiburg vom 02.04.14!)

generelles Bebeitragen des Grundbedürfnisses: wohnen.

Bezeichnung von „Nichtnutzern“ generell als Schwarzseher

Auch das Einfordern des Beitrages bei Flüchtlingen, Behinderten
(taub, blind).

Und diese Liste ist noch ergänzbar.

Man könnte ja im Baukastenprinzip, jeweils verschiedenen Punkte
nennen, halt was einem selber am wichtigsen erscheint, und dieses
dann als individuelle Postkarte verschicken.

Geben wir uns „Opfern“ auch bei Frau Merkel ein Gesicht.


Und mit dem gestalteten Plakat beim Infostand (siehe weiter oben)
mit der Aussage von Frau Merkel, denke ich,
lässt sich diese Postkartenaktion gut durchführen.

Postkartenaktionen haben halt den Vorteil, sie können nicht übersehen
werden. (1 Mio. Postkarten sind nunmal 4 Tonnen Papier!)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

H
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Mir gefällt die Idee der Postkartenaktion aus den von Karlsruhe angeführten Gründen.

Für die individuelle Begründung kann man ja drei Zeilen leer lassen,  in die dann vielleicht sogar eine Bemerkung zum Wettbewerbsverstoß passt.

Der Leipziger Runde Tisch will gerade so eine 10 bis 15 Punkte-Übersicht der deutlichsten Ungerechtigkeiten erstellen, die bei den Menschen vor allem deren Rechtsbewusstsein verletzen und von denen Karlsruhe ja schon die wichtigsten benannt hat.


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