"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

Pfändungsankündigung

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12121212:
.....allerdings nur auf der Basis von Recht und Gesetz......
 ....bitte ich um Einstellung des ....
Meine ehrliche Meinung...: Zu viel "Geschwafel"

Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen: 
"was soll das bringen"

Für die Forderung gibt es ganz eindeutig keine Rechtsgrundlage .. fertig.

kostja:

--- Zitat von: 12121212 am 26. Mai 2015, 20:59 ---

Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen: 
"was soll das bringen"

Für die Forderung gibt es ganz eindeutig keine Rechtsgrundlage .. fertig.

--- Ende Zitat ---

wie würdest du das freundlicherweise dem GV verklickern das für die Forderungen keine Rechtsgrundlage existiert? Hast du da ein Tipp ohne jetzt Romane zu schreiben

12121212:
hatte ich schon gepostet ...
nochmal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

kostja:

--- Zitat von: 12121212 am 26. Mai 2015, 21:09 ---hatte ich schon gepostet ...
nochmal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

--- Ende Zitat ---

Hilf mir mal bitte das etwas zu verstehen,
du schreibst:

Da dem Vollstreckungsersuchen der/die Leistungsbescheid(e) nicht beigefügt werden und auch keine konkreten Angaben zur Zustellung derselben gemacht werden, das/die Fälligkeitstdat(um/en) nicht benannt werden, die Mahnung(en) nicht beigefügt sind und auch die Zahlungsfrist(en) auf die Zahlungserinnerungen (Mahnung(en)) nicht genannt werden, ist es Ihnen nicht möglich, die Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen. Allein auf Grund der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit ist eine vollständige Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen nicht möglich.

ist das eine Annahme oder woher weiß Person1 das der GV die aufgeführten Unterlagen nicht zur Verführung hat?

Sorry für die dumme frage  :o

12121212:
Das erste Schreiben ist für den Vollstrecker ( dieser erkennt evtl. seinen Fehler..und lässt die
Finger davon und gibt das dem Beitragsservice zurück).
Wenn dieser (Vollstrecker) verklagt wird ...hat er das Kostenrisiko
( siehe Forum ...schon vorgekommen..gepfändetes geld wurde zurückerstattet... Gerichtskosten trug Vollstrecker
war eine Sache Verwaltungsgericht - finde es jetzt nicht..)

Vollstrecker macht weiter: Die Erinnerung ist Gerichtskostenfrei.

Das behauptet Person X in dieser fiktiven Situation genauso, wie der Vollstrecker behauptet
es existiert ein vollstreckbarer Verwaltungsakt (-:
Spätestens bei der Erinnerung stellt sich heraus ( Rundfunkanstalt muss dem Gericht darlegen... das die behaupteten Darlegungen "falsch" sind) ob der Vollstrecker (bzw. Rundfunkanstalt) damit durch kommt ..oder eben nicht.
Schon die Nennung des "falschen" Gläubigers von der Stadt Minden .........(-:
Beziehungsweise besser formuliert:
Ein nicht rechtsfähiger -Beitragsservice- kann nicht Gläubiger eines Rundfunkbeitrages sein.

Das Amtshilfeersuchen des Beitragsservice erfolgt elektronisch .... meistens liegt da nichts bei was beiliegen müsste ...

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