"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Pfändungsankündigung
kostja:
Hallo zusammen,
Person1 hatte bis lang keine Berührungspunkte mit dem BS gehabt und muss auch sagen das Person1 KEIN einzigen Brief von denen Erhalten habe :P
Seid April 2015 hat Person1 eine Pfändungsankündigung bekommen (siehe Link)
Daraufhin hat Person1 die Pfändungsankündigung zurückgewiesen und bekam eine komische Antwort.
Leider kann Person1 sich nicht mehr weiter helfen und hoffe ihr könnt Person1 Tipps geben wie diese auf das jetzige Schreiben reagieren soll
Danke im Voraus
Hier der Link da die Datei zu groß ist
https://drive.google.com/file/d/0B6hM8PFbE-wBNXVSdDlWOXdZZVk/view?usp=sharing
Anm. Mod seppl: Link wurde aktualisiert
gurke7:
hai,
der obige Link beinhaltet den Schriftverkehr - im eigenen Interesse sollte noch der Name bei der Antwort seitens der Stadt M an den sehr geehrten Herrn ...... anonymisiert werden...
ansonsten: wie absurd! aus den Schreiben geht klar der falsche Gläubiger hervor und die Beamtin agiert von der Argumentation wie eine Angestelte des BS... hilfreich wäre ggf. wenn sich eine Person1 das orginale Vollstreckungs-ersuchen mal zeigen lässt. wenn da nicht wdr drauf ist wäre das rechtlich nicht haltbar.
seppl:
--- Zitat von: kostja am 25. Mai 2015, 16:57 ---Person1 hatte bis lang keine Berührungspunkte mit dem BS gehabt und muss auch sagen das Person1 KEIN einzigen Brief von denen Erhalten habe :P
--- Ende Zitat ---
Warum steht das eigentlich in dem Zurückweisungsschreiben nicht drin? Das ist doch wichtig! Die Vollstreckung ist wegen nicht vollzogener Verwaltungsakte (Beitragsbescheide) nicht durchführbar.
12121212:
Die Benennung des Gläubigers ... Ein "Beitragsservice" kann doch nicht Gläubiger sein... (-:
näheres Vorgehen hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584
kostja:
Ich habe die Datei etwas überarbeitet und div. Namen gelöscht und erneut hoch geladen.
Hier der link
https://drive.google.com/file/d/0B6hM8PFbE-wBNXVSdDlWOXdZZVk/view?usp=sharing
Person1 möchte auf das Schreiben vom 11.05.2015 reagieren, und bittet die Stadt M um Akteneinsicht nach §760
Da Person1 berufstätig ist, bittet sie die Stadt um Kopien in Papier oder Digitaler Form.
Was würden ihr an dem Schreiben von Person1 ergänzen/verbessern?
Danke Vorab für eure Unterstützung
________________________________________________________________
Ihr Schreiben vom 11.05.2015
Zeichen: XXXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
Ihr Schreiben vom 11.05.2015 ist bei mir eingegangen, dieses habe ich zur Kenntnis
genommen.
Ich wiederhole nochmal:
Ich bin zahlungswillig und auch zahlungsfähig, allerdings nur auf der Basis von Recht
und Gesetz.
Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen: XXXXXXXX
Und berufe mich auf folgenden Punkt:
Zivilprozessordnung
§ 760 Akteneinsicht; Aktenabschrift
Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen Dokumenten oder durch Wiedergabe auf einem Bildschirm; dies gilt auch für die nach § 885a Absatz 2 Satz 2 elektronisch gespeicherten Dateien.
Weiterhin möchte ich anmerken, dass der Rundfunksstaatsvertrag ein *VERTRAG* zwischen Bundesländern und Rundfunkanstalten ist. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Ich bin kein Vertragspartner des sog. "Rundfunksstaatsvertrages", damit bin ich kein Vertragspartner und damit unterliege ich keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag. Ihre Forderung gegen mich ist daher nichtig."
Des Weiteren möchte ich mitteilen das ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ist, jede Mahnung und Schriftverkehr ist nichtig. Ich betone nochmal, dass ich bis zum heutigen Tag keinen einzigen Brief und kein Festsetzungsbescheid von dem „Gläubiger“ erhalten habe.
?
In dem Schreiben vom 21.04.2015 gibt Frau XXXX als Gläubiger den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an, der Beitragsservice kann jedoch laut
LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14 kein Gläubiger sein.
Weiterhin verweise ich Sie darauf, dass Sie gegen §5 + 7 VwVfG verstoßen haben und einer Firma ARD ZDF Deutschlandradio Amtshilfe erteilten.
Ich bitte Sie, mir alle Aktenabschriften zu dem Zeichen: XXXXX schnellstmöglich zur Verfügung zur stellen, gerne auch Digital per Email an XXX@XXX.XXX
Sollten Sie bis dahin die Sachlage nochmal geprüft haben und festgestellt haben, dass die Forderung seitens des „Gläubigers“ nichtig ist, bitte ich um Einstellung des Verfahrens gegen meine Person.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
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