"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Pfändungsankündigung
kostja:
danke dir.
Person1 wird jetzt das Schreiben so ansetzen und auf die Antwort warten.
Person1 hofft das die Stadt erst mal ruhe gibt und die Vollstreckung fallen lässt.
kostja:
Guten Morgen,
gestern bekam Person1 eine Antwort auf dessen Schreiben, siehe Anhang.
Anscheinende lässt die Stadt Minden nicht locker von der Amtshilfeersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Leider bin ich nicht so im Bilde und kann Person1 keinen Rat für weitere Schritte geben.
Was könntet ihr Person1 auf dem Weg geben?
Danke vorab an alle
12121212:
benannter Gläubiger..ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
kann doch kein Gläubiger eines Rundfunkbeitrages sein....
Im Falle von konkreten Vollstreckungshandlungen ( Termin zur Abgabe Vermögensauskunft)
steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (Amtsgericht) offen.
Es wird gepokert..... das "Schuldner" sich einchüchtern lässt....und zahlt.
ThisIsSparta!:
Um die Antwort der Person 1 an die Stadt etwas zu salzen, ist es möglich einen Hinweis auf den §263 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html im Zusammenhang mit der nicht-Rechtsfähigkeit von Beitragsservice zu geben. Natürlich nur um dem armen Beamten von der Stadt zu helfen... Oder gelten hier andere Paragraphen, wenn jemand im Dienst solche Machenschaften betreifen würde?
kostja:
--- Zitat von: 12121212 am 03. Juni 2015, 09:03 ---Im Falle von konkreten Vollstreckungshandlungen ( Termin zur Abgabe Vermögensauskunft)
steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (Amtsgericht) offen.
Es wird gepokert..... das "Schuldner" sich einchüchtern lässt....und zahlt.
--- Ende Zitat ---
Hallo 12121212,
wenn ich dich richtig verstehe, dein Rat an Person1 ist also eine Erinnerung beim Amtsgericht gegen den GV der Stadt zu stellen
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