Es gibt Neuigkeiten. Am 11.06.2015 könnten A+B folgenden Brief aufgesetzt haben:
Sehr geehrter Herr xxx,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.05.2015, in dem Sie auf meine Einwendungen gegen die Vollstreckungsankündigung der Kasse.Hamburg vom 24.03.2015 antworten.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass mein Schreiben vom 19.04.2015 entgegen Ihrer Auffassung nicht als Widerspruch auszulegen ist, da es sich bei der Vollstreckungsankündigung nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Das Schreiben dient der Darlegung substanzieller Vollstreckungshindernisse, bevor es zu rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen und/oder einer gerichtlichen Klärung der vorliegend angekündigten Vollstreckungssache kommt. Damit wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, der Ihnen obliegenden Prüfpflicht (s. unten) des Sachverhalts nachzukommen.
....
......usw.
A+B haben desweiteren noch Beschlüsse eingefügt und halt klar gemacht das die Bescheide nicht eingegangen sind und mit höchstrichterlichen Urteilen argumentiert.
------------------------------------------------
Der Brief vom 11.06.2015 wurde ignoriert.
Stattdessen erhielten A+B die Bitte - folgende Vermögensauskunft (siehe Anhang) innerhalb 14 Tagen ausgefüllt zurück zu senden. Falls nicht, hat es die Konsequenz das die Daten woanders hergeholt werden (NSA :-)) (siehe Scan).
Nun, wie sollten A + B nun darauf reagieren?
A+B haben ein P-Konto und haben aufgrund neuangefangener selbständigkeit inkl. 2 Kindern Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze. Aus anderen Fällen jedoch mitbekommen friert das FA mögl. Guthaben wie z. B. Umsatzsteuer-Rückzahlung ein bzw. zuviel bezahlte Einkommenssteuer aus Vorjahren, welche noch anstünden.
Wenn die ÖR also sowieso das Geld bekommen, lohnt sich das alles überhaupt?
Ich möchte anmerken, dass der Brief vom FA erst am 20.10. im Briefkasten war. Hat also ziemlich lange gebraucht um das Schreiben von A+B einfach zu ignorieren, obwohl eingeräumt wurde, dass Einwände möglich sind, siehe letztes FA Schreiben vom 19.04. - 2. Seite.