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Vollstreckungsankündigung, Formfehler, weiteres Vorgehen

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Roggi:
Auf einen Widerspruch muss ein Widerspruchsbescheid folgen, weder BS noch die LRA können einfach so pfänden lassen. Ohne Widerspruchsbescheid kann man seine Rechte nicht kennen, denn da steht erst die Rechtsbehelfsbelehrung drin. Rechtlich ist das also eine gute Begründung, um gegen die Zwangsvollstreckung vorzugehen.

Maverick:
Danke Roggi für deine Einschätzung.

Für Verwirrung bei Person A sorgt der Beitrag von 12121212 unter
Vollstreckungsankündigung - Wie geht´s weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14840.msg99196.html#msg99196
der die Auffassung vertritt, dass dennoch vollstreckt werden wird.

Wird  A im direkten Gespräch mit der Vollstreckungsbehörde dann wohl klären müssen.

Roggi:
Auch wenn ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, muss der Widersprechende davon in Kenntniss gesetzt werden, dass der Widerspruch abgelehnt wurde. Sonst könnte BS jede Forderungen stellen und niemand könnte sich wehren. Die aufschiebende Wirkung entfällt zwar, aber wenn Klage eingereicht wurde, wird zumeist auf den Vollzug verzichtet.

Bürger:

--- Zitat von: Maverick am 01. Juli 2015, 21:51 ---Für Verwirrung bei Person A sorgt der Beitrag von 12121212 unter
Vollstreckungsankündigung - Wie geht´s weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14840.msg99196.html#msg99196
der die Auffassung vertritt, dass dennoch vollstreckt werden wird.

Wird  A im direkten Gespräch mit der Vollstreckungsbehörde dann wohl klären müssen.
--- Ende Zitat ---

siehe u.a. auch meinen Kommentar unter
Vollstreckungsankündigung - Wie geht´s weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14840.msg99237.html#msg99237

hessischer-verweigerer:
Nurmal so ne Frage.

Laut HVwVfG § 2 gilt das lautente Gesetz nicht für den Hessischen Rundfunk.

§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und für die Tätigkeit des Hessischen Rundfunks.

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bshesprod.psml;jsessionid=36EDD54F9FA6E86C0108F3457D4B1BAF.jp13?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVfGHE2010pP71a&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VwVfGHE2010pP2

Warum dann den ganzen Klimbim mit den Titel und Vollstreckungsbehörden?
Die Vollstrecker dürfen garnicht ohne Gesetze zu verletzen.

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