Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Begründung für Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO  (Gelesen 2004 mal)

a

and

  • Beiträge: 6
Hi,
es wird ja oft der Grund hervorgebracht "Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten".
Muss der Grund für die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO einen Wahrheitsgehalt haben,
damit der Grund später nicht angreifbar wird?

Wenn ja, welcher Wahrheitsgehalt wird hier verstanden?
"leisten" im Sinne vom verfügbaren Einkommen könnte eine Zwangszahlung bestritten werden,
oder im Sinne von nach selbst gestalteter Ausgabe des Einkommens steht kein Geld mehr für eine derartige Zwangszahlung zur Verfügung?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 1.548
Der Rundfunk schreibt: "Sie haben mit uns Ratenzahlung vereinbart". Wie hoch ist dieser Wahrheitsgehalt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.593
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich zitiere mich selbst:
Es gibt bei Anträgen auf "Aussetzung der Vollziehung" keine erkennbare Systematik.
Sie werden von den Landesrundfunkanstalten entweder
- bewilligt
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden ;)

"Versuch macht kluch" ;)

Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049

Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
Zitat
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben, wie mich deucht... ;)
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046

...und ich entsinne mich nicht, dass Herr Höcker sich dafür zum Wahrheitsgehalt seiner Aussage äußern musste ;)

Siehe hierzu u.a. auch unter

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html

Begründung für Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23296.msg148632.html#msg148632


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2017, 23:25 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben