"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen

Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?

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Wolfman:
Wie kommt ein Gerichtsvollzieher dazu,Bedingungen zu stellen?
Entweder eine Forderung ist rechtens oder sie ist es nicht!

Und ob Person X in Wohnung Y und von wann bis wann gelebt hat, bzw dort gemeldet war,
ist - wenn schon - Aufgabe des Betrugs... ähh Beitragsservice.
Der muss den Nachweis erbringen.

Wenn jeder Bürger konsequent die Rechtslage anwenden würde (Beweispflicht beim Ankläger, nicht beim Angeklagten),
Würde der Zwangsgeldapparat zusammenbrechen und das wissen diese Schmarotzer auch,
deshalb versuchen die, die Menschen mit unlauteren Mitteln einzuschüchtern.

Miklap:

--- Zitat von: Wolfman am 15. Juli 2015, 12:56 ---Wie kommt ein Gerichtsvollzieher dazu,Bedingungen zu stellen?
Entweder eine Forderung ist rechtens oder sie ist es nicht!

--- Ende Zitat ---
Weil die selber nicht wissen was los ist...
Ist ja auch wurscht! Man sollte immer den Vollzieher auf seine Seite ziehen!
Da können die auch ruhig Bedingungen stellen - hauptsache man kommt zum Ergebnis...

@Toasty:
wie war denn die Akteneinsicht? Stand dort von "Q" wenigstens eine Beitragsnummer?
Den BS angeschrieben und noch keine Antwort?! Das wird auch noch dauern - die sind überlastet!
Den BS auch postalisch anschreiben - von Mailen halte ich persönlich nix (nur meine Meinung) - oder beides machen!
Q sollte dann das Schreiben dem Vollzieher vorlegen und erwähnen das man nun auf Antwort wartet! Er soll sich gedulden!!


--- Zitat ---Frage ist nun, wie Person Q in einem solchen Fall weiter verfahren sollte. Ihre Idee könnte es sein, beim Beitragsservice noch ein mal anzurufen und den Inhalt der Mails wiedergeben - aber wie sollte sie dann hier am besten verbleiben/reagieren?
Nicht anrufen!  GV ist ja nun in Ruhestellung!

Person Q sieht für die Klärung sicherlich zwei Optionen:
(1) Zvangsvollstreckung wird zurückgezogen, Q zahlt nichts nach (da Doppelzahlung im Fall von Wohnung 1 und fehlende Bescheide im Fall von Wohnung 2), Q bekommt dann wohl irgendwann Schreiben von der GZ - alles würde von vorn anfangen - dann widersetzt sich Q mit entsprechendem Schreiben klar, hier jetzt einfach abzuwarten wie es kommt...
(2) ZV wird zurückgezogen, Q zahlt zumindest den Beitrag aus Wohnung 2 nach - Q fragt, ob sie bar bezahlen kann ;)
"äh" Bezahlen? ... für was will Q denn hier bezahlen? Nö, würd ich nicht machen!!
--- Ende Zitat ---

Toastie7:
Der fiktive Fall kann weitergestrickt werden..voila:

Person X aus dem obigen Fall hat ein Schreiben an die GEZ geschickt, nachdem der Gerichtsvollzieher die Akten zur Seite gelegt hat. In dem Schreiben könnte gestehen haben, dass
- nicht ersichtlich sei, wie sich der geforderte Betrag des Gerichtsvollziehers zusammensetzt, da im Schreiben kein Zeitraum angegeben ist
- dass ein großer Teil ein Fall von Doppelzahlung sein würde, da Person X in Wohnung 1 einen gütigen Mitbewohner hatte, der sich für die Wohnung wohl angemeldet hatte
- dass Person X nie einen Vertrag mit der "GEZ" eingegangen sei, wodurch X sich auch nicht gezwungen fühle, derartigen Zahlungsaufforderungen nachzugehen
Nehmen wir insgesamt an, das Schreiben wurde formuliert, um den gesamten Sachverhalt zu klären - mit Bitte der "GEZ" um Antwort.

Nun könnte folgendes Schreiben zurückgekommen sein:
"Sie reklamieren die Berechnung des Rundfunkbeitrages. Wir haben ihr Konto für den Zeitraum AB bis CD (Zeitraum der Wohnung 1) befristet abgemeldet.
Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich bis EF einen offenen Betrag von 123,45 Euro auf. BLA BLA"

Was sollte Person X in diesem Fall tun? Da angegebene Informationen wie der zu zahlende Betrag und der Zeitraum nicht logisch nachvollziehbar sind, würde ich der Person ja zu einer Nachfrage dazu an die "GEZ" raten...was meint ihr?

Miklap:

--- Zitat ---befristet abgemeldet
--- Ende Zitat ---
???
...was es nicht alles gibt?!! Ist das nun wieder ein neu erfundenes Prozedere...???
Wird dann auf Verdacht und Willkür wieder angemeldet...  ;D ;D ;D

Nun sollte der GV doch mal die Katze aus dem Sack lassen:

Ein Schuldner muss doch eine Dokument haben, in dem steht was von wem und warum gefordert wird! (Bescheid von einer Behörde!!!)
Wenn es ein soches gibt, muss die Konformität festgestellt werden können...
Notfalls kann man degegen Rechtsmittel einlegen!

Verwehrt ein GV der Person Q  dieses Recht, macht er sich oder seine Behörde haftbar für die Folgeschäden!
Er tut also gut daran die Rechtsform einzuhalten!

Sollte es also einen Bescheid geben und "auftauchen", so hat Person Q  ab Bekanntgabe das Recht dagegen einen Widerspruch einzulegen, etc...

Toastie7:
@Miklap:

Danke für die Antwort!
Dem Gerichtsvollzieher wurde von Person X/Q (diese ganzen Buchstaben :D) die Situation/Doppelzahlung etc geschildert und weitergeleitet. Da dürfte in der Geschichte also alles geklärt sein.

Nun wird in dem fiktiven Schreiben aber wieder ein unerklärlicher Betrag für einen unerklärlichen Zeitraum gefordert.
Die "befristete ABmeldung" ist wahrlich lustig...
Person Q/X wird wohl der "GEZ" einiges an Erklärung abverlangen...

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