"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen

Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?

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Toastie7:
Hallo!

Folgender fiktiver Fall aus Sachsen:
Nehmen wir an, Person A bekommt seit Anfang 2013 (seit Einführung der "gesetzlichen Rundfunkgebühr") regelmäßig Aufforderungen vom Beitragsservice des MDR (ZDF/ARD/Deutschlandradio - hier weiter als GEZ bezeichnet) zugeschickt, ignoriert diese aber. Im Mail 2015 bekommt diese Person A dann ein Schreiben im gelben Umschlag, förmliche Zustellung. Darin befindet sich ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher (Zwangsvollstreckungsursache: Beitragsservice) mit einer zweiwöchigen Zahlungsaufforderung des "Gesamtanspruches" seit Anfang 2013. Bei Nichtzahlung innerhalb der Frist wird um eine Vermmögensauskunft gebeten, die zu einem genannten Termin beim GV abgegeben werden muss.

Person A hat bis September 2014 in einer Studentenwohngemeinschaft gewohnt, keiner hat sich um den Beitragsservice gekümmert bzw. die Schreiben ignoriert. Seit September 2014 wohnt die Person in einer neuen WG, hier bekommen die anderen keine Schreiben. Person A jedoch bekommt - warum auch immer - trotzdem noch regelmäßige Aufforderungen. Der geforderte Betrag im Schreiben des GV beträgt aber mehr als der eigentliche Betrag, der durch die monatlich anfallenden Beitragskosten von Januar 2013 bis September 2014 angefallen wären.

Was wäre in dem Fall zu tun? Ignorieren? Mit dem Gerichtsvollzieher in Kontakt treten? Zahlen?

Danke im Voraus!

Miklap:
Willkommen im Forum!

Zu Deinem Fiktiven Fall:
Du bist eigentlich schon in der richtigen Rubrik "Sachsen"...
Da sind auch bereits zwei Beiträge dbzgl. Ich denke, dass wenn Du dich in den Beiträgen durchliest, bestimmt das Ein oder Andere finden wirst, wie man in deinem Fall jetzt reagieren sollte.  ;)

Um auf deine Frage dennoch kurz einzugehen:
Natürlich macht es Sinn dem VGerichtsvollzieher zuvor zu kommen und mit ihm zu reden!
Dabei ist es wichtig zu erwähnen das man zahlen will (ansonsten gibts ne Kontopfändung!), wenn gezahlt werden muss!
Nur müßte man aber wissen warum man zahlen soll! Und dafür ist es notwendig einen Zahlungsbescheid zu erhalten!
Hat Deine fiktive Person (wir nennen sie mal "Person Q") denn überhaupt schon einmal Post bekommen?
Ich denke mal nicht weil viele fiktive personen keinen Brief erhalten haben! Keinen Bescheid - nur Werbung!

Und hier sollte man dann, wenn der GV nach einem netten Gespräch (nicht meckern, schimpfen oder sonstiges - rein SACHLICH und OBJEKTIV die Sache behandeln ; evtl. den Beamten auf DEINE Seite ziehen !) nicht einlenkt, warten bis die Vollstreckung AKUT wird!

Dann so verfahren wie im Forum beschrieben:
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

WG ist eine ander Sache...
Falls schon jemand für die Bude zahlt, dann wäre Q raus!
Ist aber nicht so und daher sollten die die anderen Mitbewohner schon etwas geregelt haben?!
Person Q sollte sie befragen...
Es gibt auch genug Beiträge darüber!
Gruß Miklap

Toastie7:
Danke für die schnelle Antwort!
Person Q hat schon regelmäßig Post von der GEZ bekommen, sogenannte "Festsetzungsbescheide", die laut den enthaltenen Schreiben auch vollstreckbare Titel sind. Wäre in solchen Fällen trotzdem noch mit dem GV zu verhandeln - und wenn ja, wie?

Zur Lösung des fiktiven Falls habe ich mir schon einige ähnliche Beiträge durchgelesen. Leider sehe ich immer noch nicht ganz durch..sorry! :/

Zur WG-Sache:
Die Person Q hat in Wohnung 1 (bis September 2014) keine GEZ gezahlt, weil sich mit den anderen Mitbewohnern nie auf etwas geeinigt wurde. Die Person hat seither keinen Kontakt mehr zu den ehemaligen Mitbewohnern, geht aber davon aus, dass einer der Mitbewohner letztendlich gezahlt hat - von dieser Person sei der Name "Y", aber keine Adresse bekannt. Sollte Person Q den Namen der Person bei der GEZ angeben in der Form "Person Y hat die Kosten im Zeitraum bis September 2014 für die Wohnung übernommen, wodurch die Kosten gedeckt sind"? Leider hat Person Q von Y keine weiteren Kontaktdaten.
In der neuen Wohnung 2 haben die Mitbewohner von Person Q noch keine Schreiben erhalten, obwohl die WG schon Jahre besteht. Nur Person Q erhält die Bescheide, wird quasi von der GEZ verfolgt...

Miklap:

--- Zitat ---Wäre in solchen Fällen trotzdem noch mit dem GV zu verhandeln - und wenn ja, wie?
--- Ende Zitat ---
Auf jeden Fall! Und der Vollzieher ist dazu verpflichtet!
§ 730 Anhörung des Schuldners
http://dejure.org/gesetze/ZPO/730.html

Er muss auch Akteneinsicht gewähren! Wenn digital: muss er ausdrucken!!!!
§ 760 Akteneinsicht; Aktenabschrift
http://dejure.org/gesetze/ZPO/760.html

Festsetzungsbescheide sind Verwaltungsakte welche ordnungsgemäß zugestellt werden müssen!
Geht man davon aus, dass dieses nicht geschehen ist (warum ist uninteressant!) ist der Absender in der Pflicht eine Bekanntgabe nachzuweisen!
Dieses kann er wiederum nicht und daher ist eine Pfändung "mit Schuss ins Blaue" nicht zulässig!

Erst wenn eine Bekanntgabe der Bescheide nachvollziehbar wird, kann man auf diese reagieren!
Noch nicht einmal jetzt, weiß man um was es bei der Pfändungsersuchen eigentlich geht! Richtig?

Daher sollte sich Person Q gar keine Sorgen machen  :police: !
Sie sollte sich hier einlesen! Wurde sehr oft drüber diskutiert:

Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12863.msg94088.html#msg94088

In Ruhe durchlesen!

Und immer locker bleiben!  (#)

Edit>
--- Zitat ---Person Q hat schon regelmäßig Post von der GEZ bekommen, sogenannte "Festsetzungsbescheide",
--- Ende Zitat ---
Könnte es nicht sein, das sich Person Q da geirrt hat?  ::)

Toastie7:
So, die Geschichte geht weiter.

Nehmen wir an, die Person Q aus dem oben geschilderten Fall hat mit dem GV Kontakt gehabt. Dieser hat den Vollstreckungsauftrag zunächst zur Seite gelegt und vertagt - mit der Bedingung, dass sich Q beim Beitragsservice meldet und die Sache klärt. Dem Beitragsservice hat Q nun schon zwei Mails geschrieben, in denen sie den Fall geschildert hat - darauf bisher keine Antwort (nachdem es auch telefonisch ebenso erfolglos war).
Die beiden Mails enthalten in etwa folgende Informationen:
- Person Q hat Vollstreckungsauftrag bekommen, war verwundert (weil er aus dem heiteren Nichts kam)
- In Wohnung 1 wurden die GEZ-Kosten scheinbar von einem Mitbewohner übernommen - die wird nur angenommen, da kein Kontakt mehr besteht (daher kann auch keine Beitragsnummer genannt werden) -> wohlmöglich also Doppelzahlung, die der Beitragsservice hier verlangt
- in Wohnung 2, der aktuellen Wohnung, gab es bisher keine Zustellungen (d.h. irgendwelche Bescheide oder Zahlungsaufforderungen)
-> Person Q ist also davon ausgegangen, dass sie nichts weiter zahlen muss, deshalb kam der Vollstreckungsauftrag sehr plötzlich

Es liegen von keinen Personen (weder Q, noch aus Wohnung 1, noch aus Wohnung 2) die Beitragsnummern vor, weshalb Q dem Beitragsservice nur mit Namen dienen kann.

Frage ist nun, wie Person Q in einem solchen Fall weiter verfahren sollte. Ihre Idee könnte es sein, beim Beitragsservice noch ein mal anzurufen und den Inhalt der Mails wiedergeben - aber wie sollte sie dann hier am besten verbleiben/reagieren?

Person Q sieht für die Klärung sicherlich zwei Optionen:
(1) Zvangsvollstreckung wird zurückgezogen, Q zahlt nichts nach (da Doppelzahlung im Fall von Wohnung 1 und fehlende Bescheide im Fall von Wohnung 2), Q bekommt dann wohl irgendwann Schreiben von der GZ - alles würde von vorn anfangen - dann widersetzt sich Q mit entsprechendem Schreiben
(2) ZV wird zurückgezogen, Q zahlt zumindest den Beitrag aus Wohnung 2 nach - Q fragt, ob sie bar bezahlen kann ;)

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