"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin
"Zahlungsaufforderung" (Zwangsvollstreckung) vom Finanzamt Berlin
matierce:
Hallo leute
Person W hat eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt Berlin erhalten. Ich lade das eingescannte mal hoch.
Was vorher war:
Einige Festsetzungsbescheide. Die Antwort von W war damals folgendes:
--- Zitat ---Sehr geehrter Beitragsservice,
mit Bescheid vom 1.10.2014, mir einige Tage später zugegangen, stellen Sie Beiträge in Höhe von 61,94 € für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 30.09.2014 in Rechnung. Als offenen Gesamtbeitrag weisen Sie 239,76 € auf. Diese Forderung kann ich jedoch nicht nachvollziehen.
Ich teile die Auffassung vieler, nach der ein Rundfunkbeitrag, der pauschal und geräte- sowie nutzungsunabhängig erhoben wird, gegen die durch die Verfassung garantierten Rechte verstößt. Daher lege ich Widerspruch gegen den genannten Festsetzungsbescheid ein.
Insofern bitte ich um erneute Prüfung der Angelegenheit und erwarte Ihren Bescheid über die Befreiung von der Beitragspflicht.
Mit freundlichen Grüßen,
--- Ende Zitat ---
Daraufhin hat W nie eine Antwort bekommen, sondern stattdessen nur weitere Festsetzungsbescheide, wo nicht auf den Brief von W eingegangen wurde.
Anschließend kamen Mahnungen.
Es wurde alles ignoriert.
Seit Samstag hat W eine "Zahlungsaufforderung" vom örtlichen Finanzamt (Berlin) erhalten, was im Anhang ist.
Wie ist weiter vorzugehen? W hat mächtig Muffensausen mittlerweile.
Wieso kann das Finanzamt auf einmal tätig werden????
Bürger:
Person W hat hier eine leider nicht gerade vereinfachte "Gemengelage"...
Diverse Optionen - je nach den Umständen - wären nachzulesen unter
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
sowie ebenfalls interessant und relativ aktuell:
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html
Generell wäre wohl zu prüfen, genau welche Bescheide vollstreckt werden sollen...
...und ob genau diesen Bescheiden widersprochen wurde - oder nicht - und wenn nicht, ob diese überhaupt (im Zweifel nachweislich) zugestellt/ bekanntgegeben wurden.
Bezüglich ob zitierten fiktiven Widerspruchs stellt sich die Frage, ob dieser bereits länger als 3 Monate her ist, somit die grundsätzliche Bearbeitungsfrist für einen WiderspruchsBESCHEID verstrichen ist und in diesem Sinne weitere Schritte (z.B. direkte Klage gegen den ursprünglichen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID - ggf. incl. Antrag auf Eilrechtsschutz) eingeleitet werden könnten/ wöllten/ sollten...
Für den Antrag auf Eilrechtsschutz käme hier mglw. erschwerend hinzu, dass dieser gem. obigem Zitat augenscheinlich nicht im Zuge des Widerspruchs an die Landesrundfunkanstalt gestellt wurde - es sei denn, er wäre separat gestellt worden - i.d.R. ist ein solcher aber vorher an die "Behörde" gerichteter Antrag Voraussetzung für die Möglichkeit, diesen bei Ablehnung dann an das Gericht zu richten in Form des Antrags auf Eilrechtsschutz.
So jedenfalls mein bscheidener Kenntnisstand.
All dies ebenfalls nachzulesen in obigen Links.
bezüglich der späteren, nicht widersprochenen vermeintlichen weiteren Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe wäre ggf. zu prüfen, ob diese auch tatsächlich offizielle, rechtsmittelfähige Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe sind - oder nicht vielleicht eine Verwechslung vorliegen könnte und diese zu vollstreckenden Bescheide mglw. doch gar nicht zugestellt/ bekanntgegeben wurden ;) ;)
Siehe hierzu ebenfalls nochmals obige Links in Verbindung mit u.a. diesen Infos
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
incl. Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender VOllstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
Mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i. Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.0.html
Neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
Die "Mahnungen" hätten ggf. Gelegenheit geboten, die Angelegenheit noch vergleichsweise frühzeitig "geradezubiegen" - dies wurde leider verpasst...
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836
Für alle weitergehenden allgemeinen Fragen, die bereits mehrfach im Forum abgehandelt sind, bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen sowie insbesondere bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
matierce:
Hm, die meisten Links treffen nicht wirklich auf den fiktiven Fall von W zu oder?
--- Zitat ---Bezüglich ob zitierten fiktiven Widerspruchs stellt sich die Frage, ob dieser bereits länger als 3 Monate her ist,
--- Ende Zitat ---
Es ist deutlich länger her. Ich habe mal alle Briefe dieser fiktiven Geschichte in einem PDF gespeichert.
https://www.dropbox.com/s/3txxlqid804zqeb/matierceGEZ2.pdf?dl=0
(Im Forum konnte ich die Datei nich hochladen, da ich diese leider nicht auf 300KB bekommen habe)
Leider bin ich nicht sicher, ob alle Briefe in diesem fiktiven Fall vorhanden sind. Evtl könnte etwas von diesem Jahr fehlen zwischen dem letzten und vorletzten Brief in dieser fiktiven Geschichte.
Link wurde geändert - seppl/ Mod
mini:
Das ist exakt dasselbe Formschreiben wie hier
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html
Deshalb könnte analog reagiert werden. Der Fall von PersonX in dem obigen Thread ist seither offen.
Da allerdings Widerspruch eingelegt wurde, sollte das dem Finanzamt möglichst schnell in Schriftform mitgeteilt werden.
--- Zitat ---Daher lege ich Widerspruch gegen den genannten Festsetzungsbescheid ein.
--- Ende Zitat ---
ist eigentlich eindeutig.
Daß der BS so etwas gerne ignoriert und trotzdem zu vollstrecken versucht, ist ja bekannt.
matierce:
Es fand ein fiktives Telefonat statt, zwischen W und dem Beamten vom Finanzamt. Als Begründung hat W ebenfalls gesagt, dass
1. die Bescheide nach 1 Jahr und 9 Monaten zum ersten mal eintrafen und bereits einen Säumniszuschlag enthielten und somit keine korrekten Bescheide sein könnten (Formfehler)
2. es bereits einen Widerspruch gab auf den nicht eingegangen wurde.
Der Beamte hat dann gesagt, dass man das mit der/dem GEZ/ Beitragsservice besprechen solle und er eigentlich nur vollstrecke/pfänden würde. W hat dann nochmals seine Punkte wiederholt. Daraufhin hat man sich darauf geeinigt morgen nochmal zu telefonieren, weil der Beamte dann in seinem Büro sitzt und nicht unterweg ist.
Gibt es noch etwas außer den beiden Punkten, welche in einem weiteren morgigen fiktiven Telefonat angesprochen werden sollten? Vom Gefühl hat sich das erstmal nicht so positiv angehört, wie die Erfahrungen, die die fiktive Person aus deinem Thread mini gemacht hat.
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