Hallo,
fiktiver Fall:
Person A hat sich soweit orientiert an
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlSie bekam nun endlich nach Monaten eine Art von
Feststzungsbescheid datiert mit Datum vom
01.04.2015 (normal über die Post) - wir haben heute den
03.05.2015Leider kann Person A nicht mal
beweisen,
wann sie den Brief bekommen hat, da dieser ohne Stempel seitens der Post kam.
Nun fragt sich Person A, ob sie
überhaupt reagieren muss, da ein Bescheid
per Zustellungs-Urkunde immer noch ausblieb.
Ich persönlich finde das alles sehr verwirrend.
Vielleicht hat ja wer einen Tipp.
Edit "Bürger":
Beitrag musste angepasst werden. Bitte immer den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.