Hallo Leute,
Person A ist kein Jurist, sondern einfacher Amateur, der doch Probleme hat den ganzen juristischen Sachverhalten zu Folgen.
Person A bekam wie üblich einen Bescheid, legte brav nach Vorgehensweise einen Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Viele, viele Monate später kam der bekannte "Info-Brief", warum der Widerspruch ja so falsch ist und das bitte jetzt gezahlt werden soll. Kein Einspruch etc gegen den Widerspruch des Bescheides, keine Rechtsmittelbelehrung. Nur der Info-Brief. Also brav abgeheftet das Teil.
Nach einiger Zeit kam aber eine Mahnung, in der gar fürchterliche Dinge angedroht werden. Laut dem laienhaften Verständnisbild von Person A, geschaffen aus quälenden, weil sehr für Person An unverständlichen Dingen bestehend, bestünde kein Handlungsbedarf, erst wenn die Vollstreckung angekündigt wird. Könnte dies richtig sein? Sicher ist sicher...
Und gibt es keine motivierten und versierten Anwalt im fiktiven Bärlin/Brandenberg, der das für Person A übernehmen kann?
Vielen Dank