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Autor Thema: Nach Widerspruch kommt "Info-Brief" und Mahnung, was tun?  (Gelesen 2278 mal)

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  • Beiträge: 11
Hallo Leute,

Person A ist kein Jurist, sondern einfacher Amateur, der doch Probleme hat den ganzen juristischen Sachverhalten zu Folgen.

Person A bekam wie üblich einen Bescheid, legte brav nach Vorgehensweise einen Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Viele, viele Monate später kam der bekannte "Info-Brief", warum der Widerspruch ja so falsch ist und das bitte jetzt gezahlt werden soll. Kein Einspruch etc gegen den Widerspruch des Bescheides, keine Rechtsmittelbelehrung. Nur der Info-Brief. Also brav abgeheftet das Teil.

Nach einiger Zeit kam aber eine Mahnung, in der gar fürchterliche Dinge angedroht werden. Laut dem laienhaften Verständnisbild von Person A, geschaffen aus quälenden, weil sehr für Person An unverständlichen Dingen bestehend, bestünde kein Handlungsbedarf, erst wenn die Vollstreckung angekündigt wird. Könnte dies richtig sein? Sicher ist sicher...

Und gibt es keine motivierten und versierten Anwalt im fiktiven Bärlin/Brandenberg, der das für Person A übernehmen kann?

Vielen Dank


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2015, 22:47 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Frage nach einem Anwalt in Berlin zuerst:
Und gibt es keine motivierten und versierten Anwalt im fiktiven Bärlin/Brandenberg, der das für Person A übernehmen kann?

Dazu bietet die Suchfunktion mit der Begriffskombination "Anwalt Berlin" bereits mind. 2 Egebnisse, die schon erkennen lassen, dass die Suche nicht einfach ist...

Anwalt in Berlin gesucht der mich unterstützt gegen die GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11663.0.html

Wer hat Erfahrungen mit Rechtsanwälten in Berlin?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12787.0.html

Um die Suche nach einem Anwalt nicht zu vermengen mit einer Themendiskussion, bitte die Suche nach einem Anwalt in Berlin in einem dieser vorgenannten Threads fortsetzen - und zur fiktiven Fallbeschreibung auf diesen Thread hier verweisen. Danke!



zur Frage bzgl. Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch

[..] Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Viele, viele Monate später kam der bekannte "Info-Brief", warum der Widerspruch ja so falsch ist [...]
Nach einiger Zeit kam aber eine Mahnung [...]
Laut dem laienhaften Verständnisbild von Person A [...] bestünde kein Handlungsbedarf, erst wenn die Vollstreckung angekündigt wird. Könnte dies richtig sein? Sicher ist sicher...

Prinzipiell bestünde wohl rein juristisch nicht direkt "Handlungsbedarf"...
...jedoch mglw. aus "strategischen" Gründen ;)

Diese allgemeine Frage wurde jedoch im Forum schon mehrfach behandelt. Eine Abfrage der Suchfunktion mit Begriffen/ Kombinationen wie "Mahnung", "Mahnung trotz Widerspruch" u.ä. liefert bereits einige Ergebnisse - u.a. auch
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


bzw. liefert diese sogar einen auf diese fiktive Fallbeschreibung ziemlich genau zutreffenden vergleichbaren fiktiven Fall unter

Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13809.msg92904.html#msg92904
Zum bereits mehrfach ausgiebig behandelten Thema "Mahnung" - und auch generell vor Erstellung neuer Beiträge - bitte immer auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen...
...diese liefert dann u.a. auch Ergebnisse wie diese ;)

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


:-[ PersonY hat schon Antwort auf Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid gekriegt.
Diese Antwort kam 3 Tagen vor diese Mahnung. Genau 3 Monate nach.
Verstehe ich richtig, dass der Widerspruch bereits mind. 3 Monate her ist und immer noch kein WiderspruchsBESCHEID erstellt wurde, sondern stattdessen frech eine Mahnung zugesendet wird?
Dann bestünde prinzipiell wohl die Möglichkeit, direkt Klage gegen den ursprünglichen Bescheid zu erheben, ohne noch einen WiderspruchsBESCHEID abzuwarten... allerdings ist fraglich, ob Person A das so forcieren wöllte oder sollte...

Variante:
Person A könnte - wie bereits von PersonX beschrieben - auf die Mahnung reagieren und damit verbunden insbesondere auch noch "schnell" den mit dem Widerspruch leider vergessenen formlosen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachholen...
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
Zitat
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046

...und ggf. auch gleich vorsorglich noch dies berücksichtigen/ mit einflechten:
Klagefrist nach Erhalt einer Antwort/ eines Widerspruchbescheids
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13785.msg92852.html#msg92852
Um die Chancen zu erhöhen, dass die Rundfunkanstalt absieht von einer Einleitung der Vollstreckung trotz Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung", könnten fiktive Personen A-Z in ihrem Widerspruch incl. "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" ggf. eine Formulierung ähnlich dieser einbinden...
Zitat
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
...oder dies spätestens nach der ersten Mahnung deutlich machen (einer der wenigen Gründe, aus welchem man in solchen Konstellationen ggf. auf die eher informativen Mahnschreiben reagieren könnte).


Da diese Frage bereits mehrfach im Forum behandelt wurde, Mehrfachdiskussionen zum gleichen Thema jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Weitere Diskussion der Frage "Nach Widerspruch kommt "Info-Brief" und Mahnung, was tun?" bzw. der Thematik "Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch" bei noch offenen Fragen bitte in gleichbenanntem Thread unter
Mahnung nach "Antwort" auf Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13809.msg92904.html#msg92904
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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