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Autor Thema: Geldhinterlegungsstelle oder wie immer das heisst!  (Gelesen 6618 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo zusammen:

Nein, ich kann nicht alles selber recherchieren oder bearbeiten.

Greife aber gerne wichtige Punkte auf und gebe sie zur „Bearbeitung“ weiter,
vorallem an Mitstreiter mit mehr Hintergrundswissen.

Na dann wollen wir mal. ;)

es gibt anscheinend „Ruhensanordnungen“ nur noch gegen Zahlung.?!

Ok, dann wollen wir mal überlegen:

Zahlung direkt an die jeweilige Rundfunkanstalt HMMMMM, Warum?

Es steht Argument gegen Argument.

Falls wir nicht gewinnen sollten ok.

Falls doch: u.a. Problem der Verjährung (3 Jahre)
HMMMM

Ok, wer wird gewinnen????

Eine Möglichkeit für uns wäre es doch, z.B. das Geld (angeblich ausstehende Beiträge
auf ein Treuhandkonto zu „parken“ bis höchstrichterlich entschieden wurde)

bei einer sogenannten  „Geldhinterlegungsstelle“ (Bitte mal recherchieren etc.)


(Wie heisst das Ganze, wo kann man dies einrichten, welches Gericht etc.)

Ich denke, fair für jede Partei.

 Vorteil vorallem: keine Verjährungsfrist!!!

Das Geld ist vorhanden, aber abh. vom Ausgang: für jeden effektiv (einfach für alle)

Aufruf:

Wer könnte sich mal nach dieser rechtlichen Voraussetzung schlau machen, bzw.

Was ist wirklich Sache?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2015, 19:42 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

H
  • Beiträge: 582
Eine Möglichkeit für uns wäre es doch, z.B. das Geld (angeblich ausstehende Beiträge auf ein Treuhandkonto zu „parken“ bis höchstrichterlich entschieden wurde)
bei einer sogenannten  „Geldhinterlegungsstelle“ (Bitte mal recherchieren etc.) (Wie heisst das Ganze, wo kann man dies einrichten, welches Gericht etc.)
Frage bei Deinem örtlichen Amtsgericht an (Nummer im Telefonbuch oder G**gle.de) und frage, ob es dort eine Hinterlegungstelle gibt, und wenn ja, ob man Dich
verbinden kann. (Falls nein, Durchwahl erfragen).

Dann schilderst Du dort den sachverhalt (kurz) und bittest um Mitteilung, wie Du dort Geld hinterlegen kannst.....

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 02:47 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
War heute mal beim Amtsgericht in Karlsruhe, Schlossplatz, genau gegenüber dem

Bundesverfassungsgericht :-\

Wäre viel lieber dort direkt reinmarschiert, um dem ganzen Hick-Hack endlich ein Ende zu machen. >:(

In diesem Teil des Amtsgerichtes befindet sich allerdings nicht die "Geldhinterlegungsstelle",

sondern ich musste zu einem anderen Gebäude des Amtsgerichtes Karlsruhe,

nämlich in die Lammstraße 1-5, 76133 Karlsruhe

Als ich dort ankam, war leider für heute schon die Sprechstunde für diese Abteilung beendet.

Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 9.00 - 11.30 Uhr

Tel.: 0721 - 926 63 27

Ich selber werde dort erst nächsten Montag selber hingehen können (und auch nicht vorher telefonieren können)

Wenn also jemand morgen schon Zeit hätte, sich da mal zu erkundigen.


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 890
Hallo
habe gerade beim Amtsgericht in Staufen angefragt, ob es die Möglichkeit eines Treuhandkontos  zur Einzahlung der GEZ-Beiträge
gibt, bis auf höchsrichterlicher Stufe entschieden ist.
Die Dame konnte mir nach Rücksprache mit Ihrer Kollegin nur etwas verunsichert mitteilen" Es gibt in dieser Sache keinen Hinterlegungs
grund", da Schuldner und Gläubiger bekannt seien.Auf meine Frage ob Sie sicher sei, das der Gläubiger bekannt sei, ein langes
Schweigen, ich nochmal, sind sie sicher das der Gläubiger bekannt ist, wurde sie etwas wirsch, ich diskutiere über diese Sache jetzt
nicht mehr weiter mit Ihnen rum. Wenden sie sich an einen Anwalt.
Das meine Erfahrung zur Geldhinterlegungsstelle.
Vielleicht haben andere mehr Glück.
Probieren geht über studieren
Grüßle aus dem badischen


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Zitat
Es gibt in dieser Sache keinen Hinterlegungsgrund", da Schuldner und Gläubiger bekannt seien.

Was soll der Quatsch? Das ist doch so gesehen, wenn nur überhaupt ein Teil Problem.

Der Grund ist doch nicht, dass der Gläubiger "unbekannt" sei oder nicht, sondern das es einen Rechtsstreit gibt, welcher Fragen der Verfassung berührt.
In diesem Fall spielt die Bekanntheit eines vermeintlichen Gläubigers an sich keine Rolle. Ziel ist, das der Gläubiger bis zum Abschluss aller Verfahren nicht über das Geld verfügen können sollte.


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Bestimmte Angabe der Tatsachen, welche die Hinterlegung rechtfertigen, insbesondere Bezeichnung der Sache, der Behörde oder des Gerichts und der Geschäftsnummer, wenn die Angelegenheit, in der hinterlegt wird, bei einer Behörde oder einem Gericht anhängig ist.

Die Hinterlegungsstelle befindet sich:
Turmstraße 91 - 10559 Berlin
Zimmer A 109 (Altbau)
Tel. (030) 9014-3648

Öffnungszeiten der Hinterlegungsstelle:
    Montag und Dienstag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr,
    Donnerstag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Gesprächstermine
    zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr nach Vereinbarung.


Aufgabe der Hinterlegungstelle

Die Aufgabe der Hinterlegungsstelle besteht im Wesentlichen in der Entscheidung über die Annahme und Herausgabe von Hinterlegungsmassen.

Typische Hinterlegungsfälle sind beispielsweise die mehrfache Pfändung einer Geldforderung, die Annahme und Aufbewahrung von Nachlässen, die Sicherheitsleistung im Zivilprozess oder die Leistung einer Sicherheit, um einen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.

Anträge auf Annahme zur Hinterlegung und auf Herausgabe einer Hinterlegungsmasse sind unter Verwendung der von der Hinterlegungsstelle zu beziehenden Vordrucke schriftlich zu stellen.



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Hallo
Muss dazu sagen, das ich erst seit 5Wochen indiesem Forum bin, und mit dem Zwangssteuerboykott erst am Anfang stehe.
Erst eine Zahlungsaufforderung erhalten habe,also noch ohne Rechtshelfsbelehrung usw.
Wenn die Drohschreiben in die nächste Runde gehen, kann mir PersonX gerne die Geldhinterlegungsstelle nennen, wo ich meine
Zwangsbeiträge parke, bzw. wie ich das in die Wege bringe.

Wenn es hier im Forum bekannt ist,warum wird es dann nicht praktiziert,oder hat jemand damit schon Erfahrung ? Bin für alle
Richtungen offen.
Gruß


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  • Beiträge: 4.011
Zitat
Wenn die Drohschreiben in die nächste Runde gehen, kann mir PersonX gerne die Geldhinterlegungsstelle nennen, wo ich meine Zwangsbeiträge parke, bzw. wie ich das in die Wege bringe.
Genau das kann PersonX auch noch nicht.

Es sollte auch keine Kritik sein, PersonX wurde wahrscheinlich falsch verstanden. PersonX meinte ehr, dass die Begründung der Antwort der Damen nicht zur Frage passt.

Es wird erklärt, das es keinen Hinterlegungsgrund gäbe, weil Schuldner und Gläubiger bekannt seien.
Danach wurde aber nicht gefragt, es wurde gefragt, weil die Rechtslage ungeklärt ist.
 
PersonX würde also weiter nachfragen, welche Hinterlegungsgründe es insgesamt gibt, und wo diese im Einzelnen geregelt seien, um diese zu prüfen.



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Hier nun die recherchierten Möglichkeiten, vor allem da ja nun die Vollstreckungen
aktiv in Arbeit sind.

Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Karlsruhe

Antrag dazu:
http://www.amtsgericht-karlsruhe.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/amtsgericht%20karlsruhe/pdf/hs/HS1.pdf

Laut telefonischer Aussage gestern, kann man mal diesen Antrag stellen und er wird dann geprüft.

Etwas anders die Antwort in Freiburg (von einem Mitstreiter durchgeführt und mir als email-Antwort zugesandt):

Zitat:

Zitat
Das VG muss mir bestätigen, dass ich das Geld hinterlegen darf. Wenn ich mit dieser Bestätigung zum Amtsgericht komme, dann darf ich Geld hinterlegen. Momentan kann aber niemand sagen, ob das VG mir diese Bestätigung gibt. Man muss es also ausprobieren. Man muss klagen beim VG und dann fragen ob man das Geld hinterlegen kann. Wenn das VG "Ja" sagt, dann kann man das Geld bei der Geldhinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegen.

Einer muss es als erstes ausprobieren.
 


Tja, das mal aus Ba-Wü.

Aufruf:

Liebe Mitstreiter, bitte mal bei den örtlichen Verwaltungsgerichten und Amtsgerichten entsprechend
nachfragen.

Wäre eine super Sache.

Weitere Möglichkeit, mal so gegoogelt:

Hinterlegung bei einem Notar, mit Kosten von 2% des Betrages, auch überlegenswert.

Freue mich über weitere Nachforschungen, danke schön ;) ;D 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2018, 09:11 von karlsruhe«
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  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Interessant in diesem Zusammenhang zu lesen...
...ganz aktuell von Norbert Häring, dem "Barzahler" ;)

Der Rundfunk nimmt mein Geld nicht an und will trotzdem vollstrecken. Was tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17137.0.html


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