Ein "Hallo" ins Forum.
Ich hab mich hier lange belesen, konnte aber auf meine Frage keine Antwort finden:
Welches Konto des Beitragsschuldners wird gepfändet??
Person x hat ja im Ortsamt zur jährlichen Begleichung der Kfz-Steuer die Bankdaten seines Girokontos (A) angeben müssen (Lastschriftverfahren).
Person x plant die Eröffnung eines zweiten Girokontos (B) und somit die Verlegung der monatlichen Buchungen (Ein- und Ausgänge) weg vom obigem Konto.
Die dortigen Dispo´s sind auf "null" Euro deklariert.
Zusätzlich nehmen wir mal an, dass Person x in Scheidung lebt und das Konto (C) für die Steuererstattungen vom Finanzamt seiner "Noch"ehefrau gehört.
Person x hat Rückstände beim BS von 470€, bekam schon Post vom Gerichtvollzieher und befindet sich in der Vollstreckung. Als nächstes wird seitens des GV die Vermögensauskunft anvisiert werden.
Nun meine Fragen:
Wird das Konto A gepfändet (durch den Datenabgleich mit dem Ortsamt) oder greifet der BS auf neu eröffnete Konten zurück?
Kurios wäre, wenn der BS die Daten vom Finanzamt nimmt und das Konto C pfändet

Wer hat Erfahrungen damit? Ich würde mich über eine rege Diskussion freuen

(Die Abwendung einer Kontopfändung sind mir bereits bekannt, auch wenn es vielleicht nicht immer klappt)
Vielen Dank!!