"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice

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McKaber:
Danke Shinobi für das zur Verfügungstellen der Dokumente. Mal sehen wann Person B das verwenden kann.
Ich würde allerdings vermuten die Vollstrecker in der Heimatstadt des WDR sind schon äusserst abgehärtet, die werden über so eine Strafandrohung wohl nur lachen?

drboe:

--- Zitat ---Er steht in keinem Gesetz, und doch gibt es ihn: den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch. Er gibt Bürgern die Möglichkeit, von der Verwaltung die Beendigung gegenwertiger oder das Unterlassen drohender Beeinträchtigungen verlangen und dies notfalls gerichtlich durchzusetzen.
--- Ende Zitat ---

https://www.lecturio.de/magazin/verwaltungsrecht-der-oeffentlich-rechtliche-unterlassungsanspruch/

http://www.rechtslexikon.net/d/abwehr-und-unterlassungsanspruch/abwehr-und-unterlassungsanspruch.htm
http://www.juraindividuell.de/artikel/staatshaftungsrecht-uebersicht/

Siehe auch Eingangsbeitrag dieses Threads.

M. Boettcher

McKaber:
Erst neulich wollte Person X den ÖR-Unterlassungsanspruch geltend machen, dem Gericht war dieser jedoch unbekannt. Es konnte lediglich Eilrechtsschutz gegen die Stadtkasse zur Abwendung der Zwangsvollstreckung eingereicht werden. Mit wenig Aussicht auf Erfolg, wie der Gerichtsschreiber verlauten lies.

Wer also hier hat schonmal einen wirksamen ÖR Unterlassungsanspruch erwirkt?
Und damit meine ich jetzt nicht RA Bölck vor dem Gericht in Aachen - wie beschrieben unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13567.0.html

Wie genau stellt man das an?

weba:
Gibt es ein Aktenzeichen zu dem Aachener Vorgang?

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