@Hailender,
das kommt darauf an, wie blöd man ist. Wenn du, wie in den Facebook Foren empfohlen schreibst: nach Paragraph soundso müssen amtliche Schreiben unterschrieben sein, geben die Mitarbeiter der Stadtkassen den Pfändungsauftrag an den GV weiter, oder rufen beim BS an, die dann sagen ´alles in Ordnung weiter machen´.
Wenn du aber persönlich argumentierst, brauchst du dir keine Sorgen zu machen, denn in dem Moment, wo die Stadtkassenangestellten persönlich betroffen sind, wollen sie mit dem Mist noch weniger zu tun haben, als ohnehin schon und schicken die Angelegenheit mit deinem Schreiben zurück an den BS.
so z.B.: Da ich abgesehen von den formellen Fehlern in ihrem Schreiben, die ich zusätzlich anführe (keine Beitragsbescheide erhalten, keine Rechtshilfeerklärung, keine Aufschlüsselung der Beträge) mir vorbehalte, falls diese Forderung ungerechtfertigt ist, den/die Forderungssteller/in zu verklagen, muss ich darauf bestehen, dass die Person, die, auch stellvertretend für eine andere, Geld von mir fordert, mit dem vollen Namen unterschreibt und dieser zusätzlich in lesbarer Form vorhanden ist.
Damit können sie dann schon was anfangen.
Du brauchst den Brief an die Stadtkasse auch nicht per Einschreiben zu verschicken, da bei der Post, wie von einigen Richtern in dieser Angelegenheit schon zu Recht festgestellt, keine schreiben verloren gehen. Die Schreiben gehen vielmehr beim BS verloren oder werden gar nicht verschickt. Auch ist belegt, dass Schreiben an den BS, die nicht per Einschreiben verschickt werden, nach deren Auskunft nicht angekommen sind.
Wenn du auf diese Art handelst, wirst du voraussichtlich nach einer Woche eine, jetzt voll unterschriebene, Mitteilung von der Stadtkasse erhalten: Wir haben ihr Schreiben an den BS weiter geleitet.
eigene Erfahrung.
editiert weil: nun lesbar