Hallo zusammen,
mein erster Beitrag hier. Ich hatte heute um 09:30 Uhr meine Anhörung, der mit dem vorbereiteten Vortrag ;-)
Meine Unterlagen (Klageschrift, Antwort Südwestrundfunk, Vortrag) könnt ihr auf meiner zugehörigen Seite in der Übersicht der Ereignisse als Links finden:
http://druki.com/?page_id=112
Vielen Dank an "karlsruhe" für den Tipp mit dem "Ruhen lassen" bei Berufung. Das werde ich mir überlegen.
Schönen Gruß an alle Mitstreiter!
Gern geschehen

und toll, dass du selber schon was eingestellt hast,
hier dann von mir die
1. Verhandlung 9.00 UhrDa es ja bei Gericht einzig und allein darum geht, die Klage abzuweisen,
aber die erleichterte Berufung, wenn gewünscht, zugelassen wird, gehe ich nur auf
„Besonderes“ ein. (Was anderes hätte mich, vor allem bzgl. der „Unabhängigkeit“
jedes einzelnen Richters !!!!!! sehr erstaunt.)
Bevor die erste Verhandlung begann, durften wir noch der Vereidigung einer neuen
Richterin beiwohnen, mussten also erst einmal stehen bleiben.
(Wenn man insgesamt schon steht, wenn der Richter eintritt, muss man nicht aufstehen)
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass der Vereidigungstext nicht zur dann durchgeführten
Praxis passt.
Nicht dass der Text schlecht ist, aber ich empfinde die Realität bei Gericht anders.
Als erstes habe ich mich sehr gefreut, die Klägerin der Musterklage vom 1.10.14 beim
Verwaltungsgericht Stuttgart getroffen zu haben. Sie will sich halt auch auf dem Laufenden
halten bis zu Ihrer Berufung.
Ich habe mich gleich mal dafür bedankt, dass ich u.a. wegen Ihr und Ihrer Berufung meine
Ruhensanordnung vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten habe. Danke schön

Verhandlung
Hauptsächlich wurde über die Nachweismöglichkeit der Zustellung eines Schreibens
diskutiert. Pech, wenn man dies nicht per Einschreiben mit Rückschein tätig.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es um den Nachweis der Abmeldung
eines Radios aus dem Jahre 1998!!!
Da die damalige GEZ-Gebühr monatlich per Lastschrift abgebucht wurde, ist es dem Kläger
wegen des geringen Betrags nicht weiter aufgefallen, aber mit der Umstellung 1.1.13
mit dem 3-fachen neuen Beitrag hat er es bemerkt. Er versuchte heute, die seit 1998
zu unrecht bezahlten Beträge zurückzufordern.
Eine Anmeldung kommt garantiert auch ohne Einschreiben an, diese Abmeldung von1998
sollte der Kläger aber heute vorlegen.
Es wurde noch sehr ausführlich über diese Nachweismöglichkeit der Zustellung diskutiert!!
da der Kläger sauer war.
Gilt dieser Zustellungsnachweis nicht auch von anderer Seite, schließlich will der Beitragsservice
ja etwas von einem.
Zum 1.1.13 stellte der Kläger dann die Zahlung ein, schrieb Widersprüche und reichte die Klage ein, u.a. eben mit der Rückforderung der seit 1998 zu unrecht bezahlten Beträge.
Pech, keine Chance, der Kläger war sauer, die Richterin schlug die Klagerücknahme vor,
der Kläger stimmte zu. Punkt.
Leider voreilig, wie es sich heraus stellte, denn hätte er vorher mit mir sprechen können, hätte
er auf meinen Vorschlag hin auch den Antrag auf Ruhensanordnung gestellt.
Nun war die Klage schon zurück genommen.