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  • VG Stuttgart: 03. März 2015

Autor Thema: VG Stuttgart  (Gelesen 17667 mal)

S
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VG Stuttgart
Autor: 02. März 2015, 08:49
4 Verhandlungen beim VG Stuttgart am 03.03.2015

9:00 Uhr - 9:30 Uhr - 10:00 Uhr - 10:30 Uhr


Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstr. 5
70178 Stuttgart

www.vgstuttgart.de


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Re: VG Stuttgart
#1: 02. März 2015, 11:04
Ahh, warum erst so kurzfristig bekanntmachen???


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Re: VG Stuttgart
#2: 02. März 2015, 17:02
Kennt jemand den genauen Zeitplan des Gerichts in Sachen Rundfunk für kommenden Freitag, 6.3.? Oder gibt es nur die zwei Verhandlungen die im Kalender stehen?


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Re: VG Stuttgart
#3: 02. März 2015, 17:14
Kennt jemand den genauen Zeitplan des Gerichts in Sachen Rundfunk für kommenden Freitag, 6.3.? Oder gibt es nur die zwei Verhandlungen die im Kalender stehen?

Man könnte telefonisch bei der zuständigen 3. Kammer anfragen unter der Telefonnummer 0711 / 6673 - 6934


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: VG Stuttgart
#4: 02. März 2015, 20:20
Hier die genaue Adresse dazu und wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinkommt.

Verwaltungsgericht Stuttgart

Augustenstraße 5

70178 Stuttgart

http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Startseite


Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof Stuttgart:

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S3 Richtung Vaihingen => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S4 Richtung Schwabstraße => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S2 Richtung Filderstadt => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

(bzw. alle S-Bahnen auf dieser Bahnsteigseite können genommen werden, nur 2 Haltestellen)

Stuttgart Hauptbahnhof (A-Klett-Platz): U-Bahn 14 Richtung Heslach => Haltestelle Rotebühlplatz, Fussweg 9 Minuten

Fussweg vom Hauptbahnhof Stuttgart direkt ca. 30 Minuten


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 20:24 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: VG Stuttgart
#5: 02. März 2015, 20:26
Fahrplan und Arbeitsplan angesehen:

ok bin mindestens bei den 3 ersten Verhandlungen dabei.

(Freue mich besonders schon auf den engagierten Einzelrichter,  :-\ eja)

Auch ohne Glaskugel, kann ich schon jetzt sofort die genaue Entscheidung

mitteilen, (woran erinnert mich das nur?)

Ok, dann doch noch was Positives!

Werde wie bei den letzten Verhandlungen in Stuttgart, den Klägern gerne Tipps geben.

Wurden immer sehr gerne angenommen, vorallem da ich ja auch in Ba-Wü eine Ruhensanordnung

vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten habe und die Stuttgarter Kläger, da auch Ba-Wü,

können sich sehr gerne auf meine Ruhensanordnung berufen, gern geschehen 8) >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 20:31 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: VG Stuttgart
#6: 03. März 2015, 10:05
Bitte berichten wie es gelaufen ist  :D
Danke!


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Re: VG Stuttgart
#7: 03. März 2015, 12:48
Hallo zusammen,
mein erster Beitrag hier. Ich hatte heute um 09:30 Uhr meine Anhörung, der mit dem vorbereiteten Vortrag ;-)
Meine Unterlagen (Klageschrift, Antwort Südwestrundfunk, Vortrag) könnt ihr auf meiner zugehörigen Seite in der Übersicht der Ereignisse als Links finden:
http://druki.com/?page_id=112

Vielen Dank an "karlsruhe" für den Tipp mit dem "Ruhen lassen" bei Berufung. Das werde ich mir überlegen.

Schönen Gruß an alle Mitstreiter!


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Re: VG Stuttgart
#8: 03. März 2015, 12:58
Danke für die Rückmeldung! Willkommen im Forum :-)

Wurde bei dir Verfahrensruhe angeboten? Hat SWR nur gegen Zahlung zugestimmt?

Wäre evtl. richtig die persönlichen Angaben zu entfernen, z.B. im Klageabweisungsantrag von SWR...

Es wäre auch schick, wenn das Urteil dann auch hier geteilt wird.


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Re: VG Stuttgart
#9: 03. März 2015, 13:06
Hallo,
Verfahrensruhe wurde mir nicht angeboten, obwohl ich deutlich mitgeteilt habe, dass ich das Recht auf Berufung nutzen möchte.
Die Entfernung meiner persönlichen Angaben ist mir etwas zu umständlich, wo doch jeder über meine Domain an meine Daten kommt...  ;)
Natürlich stelle ich das Urteil dann auch gerne online.
Bin schon gespannt (obwohl ich schon weiß, was drinsteht)...


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Re: VG Stuttgart
#10: 03. März 2015, 13:29
Hallo zusammen,
mein erster Beitrag hier. Ich hatte heute um 09:30 Uhr meine Anhörung, der mit dem vorbereiteten Vortrag ;-)
Meine Unterlagen (Klageschrift, Antwort Südwestrundfunk, Vortrag) könnt ihr auf meiner zugehörigen Seite in der Übersicht der Ereignisse als Links finden:
http://druki.com/?page_id=112

Vielen Dank an "karlsruhe" für den Tipp mit dem "Ruhen lassen" bei Berufung. Das werde ich mir überlegen.

Schönen Gruß an alle Mitstreiter!

Gern geschehen  8) und toll, dass du selber schon was eingestellt hast,
hier dann von mir die

1. Verhandlung  9.00 Uhr

Da es ja bei Gericht einzig und allein darum geht, die Klage abzuweisen,
aber die erleichterte Berufung, wenn gewünscht, zugelassen wird, gehe ich nur auf
„Besonderes“ ein. (Was anderes hätte mich, vor allem bzgl. der „Unabhängigkeit“
jedes einzelnen Richters !!!!!! sehr erstaunt.)

Bevor die erste Verhandlung begann, durften wir noch der Vereidigung einer neuen
Richterin beiwohnen, mussten also erst einmal stehen bleiben.
(Wenn man insgesamt schon steht, wenn der Richter eintritt, muss man nicht aufstehen)

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass der Vereidigungstext nicht zur dann durchgeführten
Praxis passt.
Nicht dass der Text schlecht ist, aber ich empfinde die Realität bei Gericht anders.

Als erstes habe ich mich sehr gefreut, die Klägerin der Musterklage vom 1.10.14 beim
Verwaltungsgericht Stuttgart getroffen zu haben. Sie will sich halt auch auf dem Laufenden
halten bis  zu Ihrer Berufung.
Ich habe mich gleich mal dafür bedankt, dass ich u.a. wegen  Ihr und Ihrer Berufung meine
Ruhensanordnung vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten habe. Danke schön ;)

Verhandlung

Hauptsächlich wurde über die Nachweismöglichkeit der Zustellung eines Schreibens
diskutiert. Pech, wenn man dies nicht per Einschreiben mit Rückschein tätig.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es um den Nachweis der Abmeldung
eines Radios aus dem Jahre 1998!!!
Da die damalige GEZ-Gebühr monatlich per Lastschrift abgebucht wurde, ist es dem Kläger
wegen des geringen Betrags nicht weiter aufgefallen, aber mit der Umstellung 1.1.13
mit dem 3-fachen neuen Beitrag hat er es bemerkt. Er versuchte heute, die seit 1998
zu unrecht bezahlten Beträge zurückzufordern.

Eine Anmeldung kommt garantiert auch ohne Einschreiben an, diese Abmeldung von1998
sollte der Kläger aber heute vorlegen.

Es wurde noch sehr ausführlich über diese Nachweismöglichkeit der Zustellung diskutiert!!
da der Kläger sauer war.

Gilt dieser Zustellungsnachweis nicht auch von anderer Seite, schließlich will der Beitragsservice
ja etwas von einem.

Zum 1.1.13 stellte der Kläger dann die Zahlung ein, schrieb Widersprüche und reichte die Klage ein, u.a. eben mit der Rückforderung der seit 1998 zu unrecht bezahlten Beträge.

Pech, keine Chance, der Kläger war sauer, die Richterin schlug die Klagerücknahme vor,
der Kläger stimmte zu. Punkt.

Leider voreilig, wie es sich heraus stellte, denn hätte er vorher mit mir sprechen können, hätte
er  auf meinen Vorschlag hin auch den Antrag auf Ruhensanordnung gestellt.
Nun war die Klage schon zurück genommen.


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Re: VG Stuttgart
#11: 03. März 2015, 21:05
Zitat
Autor: NichtAllesGold
Klageabweisung SWR
2. Der Rundfunkvertrag verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz dse Art. 3 Abs. 1 GG

"Es ist insbesondere nicht davon auszugehen, dass der einheitliche Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 2 RBStV für Ein- und Mehrpersonenhaushalte generell zu Härten führt, die ohne Schwierigkeiten vermeidbar wären. Zwar hätte der Gesetzgeber zum Beispiel Abstufungen nach der Zahl der Bewohner vorsehen können. Die Einführung einer solchen Regelung hätte jedoch einen weit intensivieren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger nach sich gezogen. Denn es hätte dann in jedem Fall die zur Wohnung gehörende Zahl der Personen ermittelt werden müssen. Dass eine Ermittlung, wer mit wem, wie lange gemeinsam in einer Wohnung lebt, eine nicht verhältnismäßige Beeinträchtigung der Privatsphäre darstellt, dürfte auf der Hand liegen."

Ich glaube die wollen dich hier etwas veralbern. Denn die Rundfunkanstalten haben sich alle Daten über die Meldeämter gezogen, so dass die ohne Probleme feststellen können wer mit wem, wie lange wohnt. Weiterhin zahlt in einem Mehrpersonenhaushalt einer/mehrere nicht oder ist befreit, kommt der nächste in der Wohnung an die Reihe.

Diese Äußerung hätte man bei der mündlichen Verhandlung gegen die verwenden können, weil sie eigentlich selbst zugeben, dass es die Bürger unverhältnismäßig beeinträchtigt.


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C
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Re: VG Stuttgart
#12: 03. März 2015, 21:15
Richtig! Jeder wird angeschrieben und muß die Nummer des Beitragskontos nennen, das für diese Wohnung aufkommt.
Voilá, da haben wir die Verhältnisse wer mit wem und wie lange und überhaupt.

Nach der eigenen Einschätzung liegt hier ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre vor. Ok ....! ;)
Das, was viele schon immer kritisieren wird hier wie selbstverständlich zugegeben, wenn man sich einen Vorteil davon verspricht.
Eigentor!  |-


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Re: VG Stuttgart
#13: 03. März 2015, 21:57
Falls Person B in ihrer Klage einen Beleg dafür benötigen würde, dass diese unverhältnismäßige Beeinträchtigung durch den BeitragsService naturgemäß stattfindet, könnte sie wahrscheinlich bei irgend einer Person A, die solche Anschreiben zu einer Person C besitzt, diese in anonymisierter Form (natürlich mit der Adresse von Person A) anfragen. Natürlich nur, wenn solch verfassungswidriges Verhalten wirklich stattfinden würde und Person A dies z.B. in einem Forum anbieten würde.


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Re: VG Stuttgart
#14: 03. März 2015, 22:52
Noch eine kurze Zusammenfassung des letzten Falles, der etwas vorgezogen um 10:17 behandelt wurde, so wie ich es verstanden hatte:

Ein junger Mann hatte laut SWR zwei Beitragsbescheide erhalten, jedoch nicht darauf reagiert. Die Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet und der junge Mann erklärte daraufhin, er hätte die Bescheide nie erhalten. In einem Eilantrag war diese Sache bereits von ebenjener Richterin gegen ihn entschieden worden.
Er hatte dann Beträge+Verfahrenskosten bezahlt und diese neue Klage gegen die Bescheide eingereicht.

Da ein Widerspruch zu den Bescheiden versäumt wurde, wird die Klage wohl abgewiesen werden.

Hauptsächlich ging es in der nicht immer sehr fundierten Diskussionen darum, ob er den Nichteingang der Bescheide beweisen müsse, denn die Richterin hielt seine Darstellung für nicht glaubwürdig, weil die Postzustellung im Allgemeinen zuverlässig wäre mit den Vermerken bei Nichtzustellbarkeit an den Absender.

Interessant war noch, dass während der Anhörung der Kläger die Vermutung äußerte, dass die Richterin wohl eher im Sinne der Beklagten handeln würde, worauf die Richterin die Möglichkeit eines Befangenheitsantrages nicht erwähnte, sondern auswich. Nach der Schließung der Anhörung fragte der Kläger explizit danach, wie er einen Befangenheitsantrag einreichen könne, worauf die Richterin meinte, dass es jetzt zu spät dazu sei nach der Schließung der Anhörung.

Laut eigener Aussage wolle der Kläger sich nun einen Anwalt nehmen.


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