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Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße

Begonnen von zwanglos, 20. Februar 2015, 14:30

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Verlinkte Ereignisse

Knax

Zitat von: zwanglos am 28. Februar 2015, 17:52
Die Wohnung als elementare Lebensvoraussetzung des Bürgers wird als solche zu einem Abgabentatbestand gemacht. Ein in der gesamten Rechtsordnung einzigartiger Sachverhalt!

Fraglich ist, ob eine öffentlich-rechtliche Abgabe, deren Belastungsgrund die Wohnung eines Bürgers ist, nicht möglicherweise deshalb sittenwidrig ist, weil die Wohnung eine elementare Lebensvoraussetzung ist.

Zum anderen ist zu fragen, ob nicht ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip insofern vorliegt, als sowohl die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht als auch die Rundfunkbeitragspflicht von der Wohnungs­inhaberschaft abhängig gemacht werden. Obwohl sich die Normen zwar im Detail voneinander unterscheiden, so sind sie doch in ihrem typischen Wesensgehalt praktisch identisch, sowohl in Bezug auf den Tatbestand als auch in Bezug auf den Adressatenkreis. Ein und derselbe Tatbestand zieht mehrere Abgabepflichten nach sich. Becker formuliert dies so:

"An denselben Anknüpfungspunkt kann aber nicht mehrmals mit verschiedenen Abgaben, die sich nur in der Bestimmung über die Mittelverwendung unterscheiden, angeknüpft werden. Materiell wäre dies als eine Erhöhung der entsprechenden schon bestehenden Steuer anzusehen."
(Joachim Becker, Transfergerechtigkeit und Verfassung)

LeckGEZ

Wow. Das liesst sich schon wie die Urteilsbegründung vom Bundesverfassungsgericht.

Meinen Respekt an den Federführer für seine klare und scharfe Formulierung der Klagegründe.

Ich finde es auch sehr gelungen, dass nicht mit vielen Gesetzestexten gewedelt, sondern leicht verständlich mit einfachen Worten die aktuelle Situation der Zwangsabgabe im ÖRR beschrieben wird.

Das ist eine Klage die schnell beim Verwaltungsgericht durch gewunken wird und ich rege an diese Klage wie die von Maxkraft24 und Radio Libertas finanziell zu unterstützen.

Helfen wir gemeinsam dem ÖRR beim Übergang von der Planwirtschaft in die Marktwirtschaft!

Wer hat den Federkiel geschwungen?
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

InesgegenGEZ

Ich finde die Begründungen auch sehr gut ausformuliert, weil der Rundfunkbeitrag als Ganzes und nicht nur Teile angegriffen werden.

Zitat von: ThisIsSparta! am 28. Februar 2015, 18:12
Bin jetzt auf die Ausreden der Richter gespannt  >:D

Ohhh ja, das bin ich auch.  ;D

Zitat von: zwanglos am 28. Februar 2015, 18:30
"Aber trotzdem erkennt man hier und da die Diskussionsthreads aus dem Forum."
Der Mitkläger war laut eigener Aussage noch nie im Forum. Wird ja vielleicht noch  ;). Ich habe ihm davon erzählt.

Daran merkt man, wie hilfreich dieses Forum ist, weil wir uns gegenseitig auf neue Ideen bringen und diese mit unseren eigenen verknüpfen.

Zitat von: LeckGEZ am 28. Februar 2015, 20:01
Das ist eine Klage die schnell beim Verwaltungsgericht durch gewunken wird und ich rege an diese Klage wie die von Maxkraft24 und Radio Libertas finanziell zu unterstützen.

Ja, hier wäre ich dabei zu spenden, weil es sehr erfolgsversprechend klingt.

Gast

Da, so scheint es mir, keiner auf meine Ausführungen eingehen mag, hier nochmal ein Artikel von 2013
http://www.zeit.de/2013/22/oeffentlich-rechtliches-fernsehen-verwendung-gebuehren

Hier steht doch eindeutig auch geschrieben, worum und warum man dieses Zwangsabgabesystem einführen musste.

Verdi schrieb dazu mal in einem 2005 veröffentlichem Beitrag:
"...abgekoppelt vom staatlichen Rentensystem..." und
"...und somit ist das Gesamtversorgungswerk immer noch besser als das des öffentlichen Dienstes..." sowie
"...ständig der Abschaffung dieses Gesamtversorgungswerkes ausgesetzten Anfeindungen..."

Entgegen den Forderungen des KEF, wurde dieses Versorgungswerk beibehalten, auf Kosten der Beitragszahler.
Entgegen der Forderungen einiger Länder (nachzulesen im 15 RBStV), werden nun Mehreinnahmen gebunkert, statt an die Beitragszahler zurückzugeben.

Und wenn wie im obigen Link nachzulesen, 38% der Beitragseinnahmen nur für das Personal aufgewendet werden, stellt sich mir die Frage, was haben die einzelnen Mitarbeiter so an Einkommen?
Wenn es 150 unkontrollierte Tochterunternehmen diese RA gibt, was treiben diese Tochterunternehmen so eigentlich?

Und warum gibt es in Deutschland keine Wohnung, wenn ich den Beitrag zu einer "Moglichkeit des Empfanges der öffentlichen Rundfunkanstalten" nicht wahr nehmen will?
Kein Rundfunkbeitrag=keine Wohnung?

Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen die SozialCharta der EU, die Deutschland 1965 unterschrieben hat!
Na und, die Länder interessiert es nicht...

unGEZahlt

#34
Zitat von: Knax am 28. Februar 2015, 19:59
Zitat von: zwanglos am 28. Februar 2015, 17:52
Die Wohnung als elementare Lebensvoraussetzung des Bürgers wird als solche zu einem Abgabentatbestand gemacht. Ein in der gesamten Rechtsordnung einzigartiger Sachverhalt!
Fraglich ist, ob eine öffentlich-rechtliche Abgabe, deren Belastungsgrund die Wohnung eines Bürgers ist, nicht möglicherweise deshalb sittenwidrig ist, weil die Wohnung eine elementare Lebensvoraussetzung ist.

Sehe ich auch so.
Diese "Rundfunkempfangsmöglichkeit" ist ja auch völlig unabhängig von Obdachlosigkeit oder vom Obdachinnehaben.
Zu diesem Missbrauch eines elementaren Lebensbedürfnisses könnte vielleicht der Beschluss "1 BvR 208/93" ein passender § sein ?
Elementares Lebensbedürfnis Rundfunkbeitragszahlung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9123.msg63570.html#msg63570

Markus

Viktor7

#35
Vielen Dank zwanglos für die recht zeitintensive Wiedergabe der Klage und für den Kontakt mit dem Kläger.

Die Ausführungen des Klägers bringen uns sicherlich auf neue Ideen und Argumente. Seine Ausführungen  bestätigen die Angreifbarkeit des Rundfunkbeitrags und der höheren Urteile aus BY und RP.

Wenn Beitrags-Zwang ein Ausdruck der Demokratie und der Rundfunkfreiheit ausgerechnet eines einzigen Medienanbieters sein soll, wo ist dann die Freiheit von Millionen von Menschen sich dem Zahl-Zwang für eine aufgedrängte Option einer Meinungsquelle willentlich zu entziehen? Mit Recht und Demokratie hat die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig gemeinsam. Sie ist schlicht undemokratisch und ein Zeichen diktatorischer Form der Herrschaft über  das Volk.

zwanglos

#36
Ich habe dem Federführer Anonymität versprochen. Ich habe nicht den Eindruck, dass er auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist.

pinguin

Zitat von: zwanglos am 02. März 2015, 00:30
Ich habe dem Federführer Anonymität versprochen. Ich habe nicht den Eindruck, dass er auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist.
Klar; dessen Ausführungen klingen so, als wäre er selbst bei einem Gericht tätig.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Micha

Zitat von: pinguin am 02. März 2015, 08:27
Klar; dessen Ausführungen klingen so, als wäre er selbst bei einem Gericht tätig.
...oder selbst Rechtsanwalt. Auf jeden Fall eine Klage die sich gewaschen hat und die bisher vorliegenden Gutachten wunderbar ergänzt.

Herzlichen Dank an "zwanglos" für's Einstellen der Beiträge!

saiya23

Wahnsinns Beitrag! Vielen Dank dafür auch von mir! Hoffentlich werden wir auf dem laufendem gehalten wie das ganze weiter geht!!!  :) :) :)

sense

Ich schließe mich dem an.

Dem Verfasser viel Erfolg. Insgeheim hoffe ich, niemals mit ihm im Clinch zu liegen *fg*

abacap

#41
Zitat
Begründetheit der Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage ist begründet. Im Einzelnen:....

Hallo,

kann man die oben eingefügte Anfechtungsklage als Klage gegen den eigentlichen Widerspruchsbescheid sehen? Kann dieser übernommen und ausgebaut/umgebaut werden?

Danke

fliega

#42
Zitat von: abacap am 03. März 2015, 08:40
kann man die oben eingefügte Anfechtungsklage als Klage gegen den eigentlichen Widerspruchsbescheid sehen? Kann dieser übernommen und ausgebaut/umgebaut werden?

Ja. Eine Anfechtungsklage richtet sich gegen einen erlassenen Bescheid u.a. mit dem Ziel der Aufhebung des Bescheides.
Und richtet sich demnach in diesem Fall gegen den Widerspruchsbescheid.
http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtungsklage

zwanglos

Person A hat eine Stellungnahme vom SWR bekommen. Die Argumente des SWR werden immer lustiger. Mittlerweile diskutieren sie über die Bibel  :D

zwanglos