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Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung

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anna log:
Lies dich mal hier ein: der Umgang mit dem Beschluss 06/2015:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html

Das hilft dir weiter. Viel Erfolg.

pinguin:
Grundsätzlich hilft hier europäisches Recht.

EuGH C-424/97


--- Zitat ---Jeder Mitgliedstaat muß sicherstellen, daß dem einzelnen der Schaden ersetzt wird, der ihm durch einen verstoß gegen Gemeinschaftsrecht entstanden ist, gleichgültig, welche staatliche Stelle diesen verstopß begangen hat und welche Stelle nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaates diesen Schadensersatz grundsätzlich zu leisten hat.
[...]
Ein dem Beamten oder der Stelle, die den Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht begangen haben, gegebenenfalles nach nationalem recht eingeräumtes Ermessen ist daher insoweit unbeachtlich.

--- Ende Zitat ---
Siehe auch Europathema, wo das Urteil verlinkt ist.

Mindestens das Datenschutzrecht dürfte verletzt sein, weil Gemeinschaftsrecht.

gerechte Lösung:

--- Zitat von: meccs am 17. April 2016, 10:37 ---Dokumente hängen unten an. Da PersonX jetzt fast 1 Jahr nichts mehr von der Sache gehört hat ist sie ziemlich raus aus dem aktuellen Geschehen. PersonX liest sich jetzt wieder gerade ein, wäre aber für Hinweise und Tipps dankbar. Auch welche Kosten jetzt durch das LG entstehen können (außer den 30 Euro).   
--- Ende Zitat ---

Ich lese :  LRA , vertr. d. den BS
Der BS will also die LRA vertreten in rechtlichen Angelegenheiten. Es ist mir unklar, wie das gehen soll?
Eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung zum Zwecke des Einzugs, die ebenso nicht parteifähig ist, soll vertreten?

Zu den 30.- kommen noch ca. 3.50 Porto.

meccs:

--- Zitat von: pinguin am 18. April 2016, 07:26 ---Grundsätzlich hilft hier europäisches Recht.

EuGH C-424/97


--- Zitat ---Jeder Mitgliedstaat muß sicherstellen, daß dem einzelnen der Schaden ersetzt wird, der ihm durch einen verstoß gegen Gemeinschaftsrecht entstanden ist, gleichgültig, welche staatliche Stelle diesen verstopß begangen hat und welche Stelle nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaates diesen Schadensersatz grundsätzlich zu leisten hat.
[...]
Ein dem Beamten oder der Stelle, die den Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht begangen haben, gegebenenfalles nach nationalem recht eingeräumtes Ermessen ist daher insoweit unbeachtlich.

--- Ende Zitat ---
Siehe auch Europathema, wo das Urteil verlinkt ist.

Mindestens das Datenschutzrecht dürfte verletzt sein, weil Gemeinschaftsrecht.

--- Ende Zitat ---
Auf was genau bezieht sich jetzt deine Antwort?  :o

meccs:
Nochmal was wichtiges. Die Verfügung vom LG Dresden hat das Datum 06.04.2016. PersonX hat 2 Wochen Zeit darauf zu antworten. Das ist doch aber ab Eintreffen, was der 08.04.2016 war. PersonX hat jetzt ihre Stellungnahme fertig. Jetzt am besten heute noch per Fax und dann zusätzlich gemütlich per Post oder lieber Einschreiben? Oder sollte es reichen wenn ich es heute in die Post gebe?

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