"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung
PersonX:
Ja, zu jedem "neuen" Bescheid sollte ein Widerspruch erstellt und an die LRA gesendet werden.
--- Zitat ---Was tut man wenn er sich weigert?
--- Ende Zitat ---
Zum zuständigen Gericht des GV, diese wäre aus Sicht von PersonX die richtige zuständige Behörde, gehen.
Schon zur Prüfung des Anspruches hat eine Person A das Recht Akteneinsicht in alle Sie betrefenden Akten zu nehmen.
->
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=309980!0
--- Zitat ---Zuständige Stelle
die Behörde, die die Akten zum Verwaltungsverfahren führt
(Keine Ortsauswahl möglich)
Voraussetzungen
Das Akteneinsichtsrecht besteht für die an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten. Dies sind vor allem:
der oder die Antragstellende
der oder die Antragsgegner(in)
der oder die Adressat(in) eines Verwaltungsaktes
Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrags
--- Ende Zitat ---
meccs:
--- Zitat von: PersonX am 29. Januar 2015, 08:45 ---
--- Zitat ---Was tut man wenn er sich weigert?
--- Ende Zitat ---
Zum zuständigen Gericht des GV, diese wäre aus Sicht von PersonX die richtige zuständige Behörde, gehen.
Schon zur Prüfung des Anspruches hat eine Person A das Recht Akteneinsicht in alle Sie betrefenden Akten zu nehmen.
->
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=309980!0
--- Ende Zitat ---
Das heißt ich kann den Zwangsvollstreckungsauftrag auf beim Amtsgericht einsehen?
Der GV verweigert nämliche jede Antwort auf meine Kontaktversuche, d.h. er will/kann mir den Zwangsvollstreckungsauftrag (den er ja vorliegen haben muss und mir nicht zugestellt hat) nicht vorweisen bzw. mir zustellen. Der GV hat leider jede Woche nur 4h Sprechzeit in denen ich aber nicht vor Ort bin, d.h. ich würde den Zwangsvollstreckungsauftrag gerne beim Amtsgericht einsehen, da dieses "normale" Öffnungszeiten hat. Das geht also?
PersonX:
Ja, das soll gehen, zur sicherheit einfach das entsprechende Dokument ausdrucken und gegebenfalls von unten nach oben durchfragen.
Es gibt zwar immer "Personen", welche es vielleicht besser wissen wollen und sich vielleicht quer stellen, PersonX denkt jedoch nicht direkt beim Amtsgericht.
In einem anderen Fall bei PersonX war ... ca. 2011 war die Aussage einer Polizeibeamten: "Akteneinsicht bekommen private Personen nicht" sinngemäß nur Anwälte, da ging es um eine Strafsache, und PersonX beantragte zusammen mit einem mit einem Schreiben (Auskunfsblatt der Polizei zur Person) entsprechend weitere Akteneinsicht in den Vorgang -> Die Antwort auf diese Aussage war von PersonX, "Zum Glück entscheiden Sie nicht darüber.", dann ging die Dame entsprechend das Schreiben mit einen Eingangstempel versehen, wie von PersonX gewünscht und volia -> Akteneinsicht auch tatsächlich erhalten -> ebenfalls am Amtsgericht. Die Dauer dazwischen war für PersonX nicht so relevant, irgend was um die 2 bis 4 Monate, ist schon etwas her.
Im aktuellen Fall, wegen der Vollstreckung muss ja aber keine Akte erst aufgehübscht werden, zudem würde diese ja wahrscheinlich nur 2 oder 3 Seiten ausmachen, und nicht einen Ordner von 200 Blatt oder mehr ;-)
Also frohen Mutes dort hingehen und einfach machen. Am Amtsgericht sind wahrscheinlich alle sehr freundlich, zumindest ist das die bisherige Erfahrung von PersonX.
meccs:
Also Meccs war heute beim Amtsgericht um das Vollstreckungsersuchen einzusehen. Zuvor hatte Meccs mehrfach versucht den GV zu kontaktieren. Diese Versuche sind alle gescheitert. Wie sich herausstellt ist der GV seit 2 Wochen im Urlaub.
Meccs versuchte dann das Vollstreckungsersuchen beim Amtsgericht einzusehen, dort wurde ihm aber mitgeteilt, dass dieses nur beim GV vorliegt, da ER das Vollstreckungsorgan ist.
Auf die Frage, ob man hier absichtlich nicht reagiert, nur um Fristen verstreichen zu lassen wurde nicht geantwortet. Auch wurde von der Dame beim Amtsgericht behauptet dass in Sachsen alles als verschickt gilt, wenn es zur Post gebracht wird, Einschreiben oder nicht. Das Wort "Fiktion" wurde mehrfach genannt ("Fiktion, zur Post und gilt nach 3 Tagen als zugestellt"). Die Dame meinte dann dass Meccs es schwer haben wird zu beweißen, dass er nichts bekommen hat. Daraufhin meinte Meccs Moment mal, wie solle das denn gehen. Die Gegenseite müsse doch beweißen dass sie was geschickt haben. Aber die Dame verneinte das, wieder mit dem Hinweis auf diese "Fiktion".
Auch gelten wohl in Sachsen auch alle Schreiben ohne Unterschrift. Da gibt es wohl einen Beschluss.
Meccs hat also jetzt immer noch kein Vollstreckungsersuchen eingesehen. Meccs hat dann Erinnerung eingelegt um das Ersuchen doch noch zu bekommen.
Hat jemand nen Tipp was Meccs jetzt noch machen kann? Die Fristen sind doch sicher alle jetzt schon mehr oder weniger vorbei. Hätte Meccs hier einfach blind widersprechen sollen, ohne das Ersuchen einzusehen? Am Ende existiert das gar nicht?
Meccs hat das Gefühl einfach nur noch verarscht zu werden... was hat man denn noch für Möglichkeiten wenn der GV sich Quer stellt, nicht mal da ist (Urlaub) und das Amtsgericht keine Unterlagen hat?!
vmp:
--- Zitat ---Hätte Meccs hier einfach blind widersprechen sollen, ohne das Ersuchen einzusehen?
--- Ende Zitat ---
Wenn das mit dem "Gegenseite muss beweisen, dass kein Brief angekommen ist" (Unmöglich lol) tatsächlich gelten sollte, dann kann Meccs ja auch einfach behaupten, dass Meccs einen Widerspruch zur Post gegeben hat. Soll doch die Gegenseite beweisen, dass Meccs nicht widersprochen hätte.
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