"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg

Mehrere Briefe von OGV, Eintragungsantrag nach § 822 c Abs. 1 /SWR

(1/5) > >>

Flügel:
Guten Abend,

Fiktive Person hat nach Ankunft des dritten Briefs des OGV mit der Vogelstrauß-Methode aufgehört und angefangen zu handeln, ist nun aber trotz umfassender Recherche unschlüssig welchen Handlungsspielraum Sie zu diesem Zeitpunkt noch besitzt.

Person B wurde im neusten Schreiben (Brief 3) darauf hingewiesen, dass Sie nach § 822 c Abs. 1 (Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen) durch OGV in das zentrale Schuldnerverzeichnis eingetragen werden soll. Dies will Person B natürlich vermeiden.




Brief 2:
Zahlungsaufforderung + Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft
Person B wurde zusätzlich informiert, dass bei Nichtabgabe auf Antrag d. Gläubigerin Haftbefehl erlassen wird. Bei Kontaktaufnahme mit dem OGV will Person B herausfinden ob, wegen nicht erscheinen zu Termin der Vermögensauskunft, bereits ein Haftbefehl erlassen wurde, oder ob dies nur ein Druckmittel des OGV war, damit Person B bezahlt.

Brief 1:
Benachrichtigung Zwangsvollstreckungssache ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Zweitausfertigung Vollstreckungsersuchen.


Person B wird nun beim Vollstreckungsgericht/ Amtsgericht einen Antrag auf Aussetzung der Eintragungsanordnung stellen und sich dabei auf den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 19.05.2014,  AZ: 5 T 81/14.
Person B wird zusätzlich so bald wie möglich Kontakt zum OGV aufnehmen, ist sich aber unschlüssig wozu das noch führen soll, zumal dieser in Schreiben Nummer Drei darauf hingewiesen hat "Ein beim Gerichtsvollzieher eingelegter Widerspruch ist wirkungslos."

Viele der erstellten Themen auf der Seite berichten von Schreiben an Verwaltungsgerichte (Eilrechtschutz). Sollte Person B so etwas zusätzlich auch machen, oder wie der OGV hingewiesen hat, an das Vollstreckungsgericht/Amtsgericht schreiben?

Person B ist zusätzlich sicher, dass Sie keine Beitragsgebühren zahlen müsste, da Sie inzwischen wieder in einem Haushalt lebt, in dem bereits ein GEZ-Beitrag gezahlt wird. Angefangen mit Briefen hat es als Person B in einer WG gelebt hat. Reagiert hat Person B aber nicht auf diese Schreiben.



Freundlicher Gruß
Flügel

P.s.: Anhängen von Bildern / Einfügen von Bild-Urls war irgendwie nicht möglich. Eingescannt wären mehrere Schreiben.

ss32:

--- Zitat von: Flügel am 12. Dezember 2014, 22:20 ---Person B wurde zusätzlich informiert, dass bei Nichtabgabe auf Antrag d. Gläubigerin Haftbefehl erlassen wird. Bei Kontaktaufnahme mit dem OGV will Person B herausfinden ob, wegen nicht erscheinen zu Termin der Vermögensauskunft, bereits ein Haftbefehl erlassen wurde, oder ob dies nur ein Druckmittel des OGV war, damit Person B bezahlt.

--- Ende Zitat ---

Es war eine Information, wie es weitergehen kann.

Der Haftbefehl müsste vom Gläubiger beim Gericht beantragt werden. Der OGV hat damit nichts zu tun.

PersonX:
das mit dem Haftbefehl und wie lachhaft das ist wird hier diskutiert
BR erwirkt Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg81273.html#msg81273
dort dem externen Link folgen und feststellen, dass das sehr wahrscheinlich ein Papiertiger ist

Flügel:
Danke für den Hinweis. War mir nicht bewusst, dass der Haftbefehl dazu dient zur Abgabe der Vermögensauskunft gezwungen zu werden.

Flügel:
Person B war inzwischen beim OGV und hat auch Widerspruch gegen dessen Eintragungsanordnung beim Vollstreckungsgericht eingelegt.

Das Gespräch mit dem OGV war sehr kurz. Ließ aber doch interessante Einblicke in Handlungsweise/Ansicht zu.

- Über den Beschluss vom LG Tübingen wusste er Bescheid ("ich kenn viele Beschlüsse")
- Handelt trotzdem ("Ich entscheide nicht, über das kann ich nicht entscheiden, steht mir nicht zu, muss das örtliche Gericht machen")
- Kann nicht Aufgrund von irgendwelchen Beschlüssen einstellen, steht ihm nicht zu
- darauf angesprochen, dass mit Titel gehandelt wird, der so nicht in Ordnung ist: Würde er so nicht sagen, "ist noch nicht entschieden was jetzt so los ist in der Geschichte"
Habe nachgefragt wie denn der grobe Ablauf der Dinge ist.
- es werden anscheinend seitens ARD ZDF viele Aufträge auch einfach mal gestellt obwohl viele Personen minderjährig sind.

Weiterhin meinte OGV, dass die Aufträge, die keinen eigenen Vollstreckungstitel/Urteil oder sonst irgendwas brauchen, Ihren eigenen machen, also Vollstreckungsersuchen (dazu gehören ARD ZDF). Das kommt im Paket ans Amtsgericht/Verteilerstelle. Von dort bekommen GV/OGV ihre Aufträge.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln