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Mehrere Briefe von OGV, Eintragungsantrag nach § 822 c Abs. 1 /SWR

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Roggi:
Der GV ist genauso wenig Richter wie BS oder man selbst. Also bemüht man das Gericht mit ungültigen Zwangsvollstreckungen. Dort ist ein Richter, der Entscheidungen treffen kann.

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