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Autor Thema: Lösungsweg? Ihr seid gefragt! > Briefkasten-/ Klingelschild abmontieren usw.  (Gelesen 5523 mal)

Einen wunderschönen Guten Tag liebe Mitmenschen,

Bitte helft Herrn xyz!!

Herr xyz wohnt seit gut 4 Jahren in der eigenen Wohnung, und hatte noch nie etwas von GEZ bzw. dem heutigen Beitragsservice an Post erhalten, geschweige den Zahlungen geleistet. Wieso auch :).

Nach dem letzten Umzug von Herrn xyz dauerte es vielleicht gut 3-4 Wochen, als das aller erste Mal das Schreiben dieser Firma in seinem Briefkasten auftauchte. Das erste mit der Bitte Auskunft zu erteilen, das zweite mit dem Hinweis auf das erste schreiben, und nun folgte das dritte schreiben beim Herrn xyz im Briefkasten, mit dem Hinweis das er angemeldet wurde, Herr xyz ist von solchen Dingen alles andere als begeistert und ist bedient! Nun ja, wie ich selber meiner Recherche über das Forum entnehmen konnte, trafen diese Fälle in der letzten Zeit in der Mehrzahl bei Mitmenschen auf, die Ihren Wohnort gewechselt haben. Hätte Herr xyz somit lieber nicht umziehen sollen? Man weis es nicht. Nichts desto trotz erhielte wie bereits oben geschrieben Herr xyz in den letzten Tagen das schreiben, mit der Anmeldung, und erhielte dazu die Beitragsnummer, ich nenne es mal Kundennummer ;). Ein Überweisungsschein bzw. ein weiteres schreiben mit Kontodaten für die Überweisung ist bei Herrn xyz somit absehbar.

Herr xyz kann es nun schon kaum abwarten, mit dem Schriftwechsel in Form eines Wiederspruches zu beginnen, jedoch steht für ihn noch in Frage, ob er dies jetzt schon tuen soll, oder erst wenn das schreiben mit der Zahlungsaufforderung ins Haus trifft, mit genannten Kontodaten der Betrüger Firma? Ich denke dies könnt ihr mir beantworten um Herrn xyz weiter zu helfen.

Herr xyz hat zusätzlich einen enormen Frust, nachdem er nach einigen Nächten sowie Tagen sich intensiv mit diesem Betrügerischen Abzock Verhalten beschäftigt hat. Herr xyz rief somit zu erst beim Beitragsservice anonym an, und fragte wie es den sei, wenn man Arbeiten geht, sein Einkommen hat, dennoch es durch viele Abgaben (dazu zähle man keinen Luxuswagen oder einmal in Quartal in den Urlaub) nicht möglich wäre, einen zusätzlichen Kostenfaktor zu bewerkstelligen, was solle er tun fragte er am Telefon, die noch etwas jünger klingende Mitarbeiterin sagte: "dann müssen sie gucken, das sie das hin kriegen, und ihre Ausgaben so planen das Geld für den Beitragsservice übrig bleibe", daraufhin sagte Herr xyz: es wäre Ihnen (dem Beitragsservice) somit egal, wenn ich dadurch unter der Brücke landen würde? Die Mitarbeitern am Telefon sagte dazu nur: "Das ist Ihr Problem" << Herr xyz bedankte sich und legte auf, hatte zusätzlich einen Puls von 180 und fühlte sich als Mensch stark verletzt und in erster Linie überrumpelt. Nach diesem Telefonat rufte Herr xyz bei seinem zuständigen Rathaus an, und fragte wieso seine Daten einfach in Hände dritter gegeben werden, somit dem Beitragsservice; daraufhin sprach die Mitarbeiterin: "wir arbeiten mit dem Beitragsservice zusammen, jeder Bürger muss diesen Beitrg bezahlen" -> daraufhin sagte Herr xyz am Telefon, das stimmt nicht, den das ist Betrug, und das wissen Sie (Sie am Telefon) genauso, Herr xyz sagte zu dem: das er noch nie dafür bezahlt habe, die Mitarbeiterin am Telefon: "Das ist eine Frechheit, wir alle Zahlen das" - Herr xyz konnte sich hierbei innerlich nur noch totlachen :D. Herr xyz fragte zum Schluss ob die Auskunftssperre die Auskunft seiner Daten an den Rundfunkbeitrag beinhaltete, jedoch verneinte dies die Mitarbeiterin am Telefon.

Nun, worauf Herr xyz nun hinaus möchte ist folgendes:

Herr xyz ist Probierfreudig, und würde lieber im Gefängnis landen als diesen Wucher zu bezahlen.

Herr xyz ist am überlegen, sich einfach wieder auf die alte Adresse oder eine x beliebige Adresse anzumelden, Somit wäre er für diese belästigende Firma nicht weiter aufgreifbar.

Nun die Frage an euch? Was sagt ihr ?

Herr xyz wäre ebenfalls bereit, wenn der oben genannte Vorschlag nicht zu empfehlen wäre, mit einem erneuten Ummelden auf die nicht stimmende Anschrift, seinen Namen von Klingel und Briefkasten einfach zu entfernen, und dem Postman zu sagen: Herr xyz wohnt hier nicht mehr, sodass der Postman auch nicht erst auf die Idee käme, dennoch etwas in den Briefkasten von Herrn xyz zu werfen. Somit sollte das schreiben der besagten Firma eigentlich auf dem direkten Wege wieder zurück zum Absender gehen, mit dem Hinweis auf Verzogen bzw. nicht zustellbar, was haltet Ihr zu dieser Idee von Herrn xyz?

Sollte diese Idee von euch als gut empfunden werden, würde Herr xyz in die Tat streiten, und dies umsetzen, somit würde er keine weitere Post erhalten, und zusätzlich würde auch die Sache mit dem Wiederruf geklärt sein, den dieser wäre ja dann nicht mehr relevant für Herrn xyz.

Ich würde mich freuen wenn wir gemeinsam Herrn xyz weiter helfen können.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2014, 13:43 von Bürger«

G

Gast

Hallo,

die Fragen die hier aufgeworfen werden sind verstaendlich, jedoch sind sie auch schon zu genüge hier im Forum behandelt worden.

Einfach hier im Forum ein wenig einlesen und insb. versuchen das Schema F (normales Ablaufschema) aufzufassen:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Eine Ummeldung der Wohnhaft scheint nicht erfolgsversprechend zu sein, denn es ist davon auszugehen, dass jedes Einwohnermeldeamt die Adressdaten dem sog. 'Beitragsservice' in regelmaeßigen Abständen zur Verfügung stellt.

Den Namen am Briefkasten und am Klingelschild zu entfernen scheint auch keine praxistaugliche Lösung zu sein, denn wie möchte xyz dann wichtige Post von Banken, Versicherungen, Arbeitgebern usw. erhalten?

Abschließend stellt sich die Frage: Wieso vor dem sog. 'Beitragsservice' verstecken wollen anstatt denen die eigene Meinung zu verlauten?

Herr xyz kann es nun schon kaum abwarten, mit dem Schriftwechsel in Form eines Wiederspruches zu beginnen, jedoch steht für ihn noch in Frage, ob er dies jetzt schon tuen soll, oder erst wenn das schreiben mit der Zahlungsaufforderung ins Haus trifft, mit genannten Kontodaten der Betrüger Firma? Ich denke dies könnt ihr mir beantworten um Herrn xyz weiter zu helfen.
Sich einer minimalistischen Herangehensweise zu bedienen ist völlig ausreichend: Nur auf rechtlich relevante Schreiben reagieren, also auf jeden "Gebühren-/Beitragsbescheid" und auf jeden "Festsetzungsbescheid" fristgemäß einen Widerspruch einreichen (vorzugsweise mit "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung") und auf einen "Widerspruchsbescheid" fristgemäß Klage einreichen (... das steht dann aber auch jeweils in den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide drin, wie zu verfahren ist, wenn man mit der Forderung nicht einverstanden ist ...).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2015, 13:35 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.196
Lösungsweg? Ihr seit gefragt !

Wieso? Sind "wir" Deine Vollkaskoversicherung?

Ich würde mich freuen wenn wir gemeinsam Herrn xyz weiter helfen können.

Wäre schön, wenn Herr xyz der Nächste wäre, der begreift, dass es Zeit wird selbst (in welcher Form auch immer) tätig zu werden...

Nameschilder abmontieren und sich selbst verleugnen ist sicherlich nicht die erfolgversprechendste Variante und erinnert eher an die beliebte Vogel-Strauß-Strategie, den Kopf in den Sand zu stecken.

Herr xyz kann es nun schon kaum abwarten, mit dem Schriftwechsel in Form eines Wiederspruches zu beginnen

Das ist doch schonmal ein guter Ansatz. Wie bereits im vorhergehenden Beitrag von rundfunkgegner empfohlen, sich mit dem "normalen Ablaufschema" vertraut zu machen ist sicher eine gute Empfehlung. Wenn dann noch Fragen sind, wird hier im Forum ganz bestimmt kompetent geholfen.
Die rechtliche Schiene ist aber meiner Ansicht nach nur ein Teil des gegen den Zwangsbeitrag notwendigen Widerstands. Mindestens ebenso wichtig ist es, weitere Mitstreiter zu gewinnen, Aufklärung zu betreiben und zu informieren. Die inzwischen entstandenen runden Tische in vielen Städten sind hierfür ein guter Ansatz um sich mit anderen auszutauschen und Ideen zu entwickeln.

Was Du auf keinen Fall erwarten solltest, dass irgendjemand FÜR DICH Deine Probleme löst. Es ist spätestens mit Erhalt eines Gebühren-/ Beitrags- oder Festsetzungsbescheides Zeit, sich selbst zu bewegen.

Viel Erfolg!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2015, 13:34 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

i
  • Beiträge: 181
Herr xyz könnte sich z. B. auf youtube ""Rundfunkbeitrag, was ist das? wir erklären es..."" ansehen, wie man sich da helfen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2014, 13:44 von Bürger«

Herr xyz hat es in der tat schon verstanden, das die gesamte Menschheit zu diesem Thema (auch zu anderen, aber das spielt hier keine Rolle) aufwachen muss.

Herr xyz trägt zusätzlich auch schon zur Aufklärung bei!

Herr xyz hatte in den letzten 1-2 Jahren allerdings viel um die Ohren, bei Herrn xyz kehrte so langsam Ruhe ein, weshalb er daran Interessiert war, das dies auch so bleibt, und somit dem Beitragsservice den Rücken zeigt.

Angenommen Herr xyz würde Name von Briefkasten sowie Klingel entfernen, wird Ihm die wichtge Post nicht mehr zugestellt, jedoch ist das für Herrn xyz nicht wirklich schlimm, den dafür hat er auch schon eine Lösung gefunden.

Nun, nachdem Herr xyz alles entfernte, dürfte die Post wieder zurück gehen, somit wäre Ruhe.

Meiner Meinung nach flieht Herr xyz nicht vor diesem Problem, sondern hat eher etwas Ruhe, und kann somit die Abendsonne mit seiner Zigarre genießen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2014, 13:44 von Bürger«

v
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Meiner Meinung nach flieht Herr xyz nicht vor diesem Problem, sondern hat eher etwas Ruhe, und kann somit die Abendsonne mit seiner Zigarre genießen.

Hmmm... Eigentlich hast Du ja recht:
Als Vollzeit-Berufstätiger ist meine übrige Zeit eigentlich auch viel zu wertvoll um mich mit solchem Kram zu beschäftigen. Ich gönne mir auch lieber etwas mehr Ruhe.
Weckt mich, wenn ihr mit Revolution fertig seid!  ::)

Im Ernst: um vor dieser Abzocker-Bande Ruhe zu haben, ist's noch ein langer Weg...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2014, 13:44 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

Meiner Meinung nach flieht Herr xyz nicht vor diesem Problem, sondern hat eher etwas Ruhe, und kann somit die Abendsonne mit seiner Zigarre genießen.

Hmmm... Eigentlich hast Du ja recht:
Als Vollzeit-Berufstätiger ist meine übrige Zeit eigentlich auch viel zu wertvoll um mich mit solchem Kram zu beschäftigen. Ich gönne mir auch lieber etwas mehr Ruhe.
Weckt mich, wenn ihr mit Revolution fertig seid!  ::)

Im Ernst: um vor dieser Abzocker-Bande Ruhe zu haben, ist's noch ein langer Weg...

Genau :)
Mehr oder weniger wollte ich darauf hinaus. Als Vollzeit-Berufstätiger, und zu gleich noch als Selbstständiger, wo ich mein Privates Umfeld wie Freunde, Familie, Hund, usw. noch gar nicht mal einbezogen habe....

Das ganze ist sehr Zeitaufwändig, dennoch möchte ich mich diesem stellen, jedoch in erster Linie mit den einfachsten Mitteln, und anschließend im Hintergrund weiter gegen diese Abzocke.

In der tat sind wir hier auf gez-boykott.de Gott sei dank schon einige Leute, vor allem einige Leute die auch Ahnung haben, den beispielsweise der Anwalt meiner Rechtschutzversicherung die rund um die Uhr Telefonisch erreichbar sind (Freecall) hatte davon genauso wenig Ahnung wie ein dreijähriger, seine Aussage war lediglich: MAN MUSS ES ZAHLEN, wenn ich sowas höre kriege ich mittlerweile schon einen dicken Hals.

Es gibt zwar inzwischen schon viele Videos sowie Texte im Netz, dennoch ist die Menschheit meiner Meinung nach noch viel zu wenig davon aufgeklärt. Musste gestern einer Person aus meinem Privaten Umfeld ca. 2 Stunden überzeugen, anhand von diversen Anhaltspunkten dass das ganze einfach nur Abzocke ist.

Naja, Steiniger Weg, aber es wird sich früher oder später lohnen.

Herr xyz wird dann morgen mal seinen Namen von Klingel und Briefkasten entfernen und sich innerlich erneut freuen :).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2014, 13:44 von Bürger«

Status UPDATE:

Herr XYZ erhält nach wie vor im Monat's takt Briefe der Firma Beitragsservice. Der letzte Brief war ein Hinweis auf den aktuellen Kontostand den offenen Stand von Januar - März.

Erneut brachte Herr XYZ dieses Schreiben zur Post zurück und bat um Rücksendung.

Herrn XYZ fühlt sich durch diesen Druck psychisch immer mehr in die Enge getrieben.


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P
  • Beiträge: 3.997
ansich ist es doch einfach, Brief öffnen, feststellen was es für ein Schreiben es ist,
ein Blatt Papier zur Hand nehmen, falls ein Bescheid
und anbei ein gekürztes Muster, dieses ist ausbaufähig ;-) unten erweitert um einen Block mit Verweis auf etwas aktuelles und dem EUGH
erstellen, unterschreiben und ab auf das FAX, dann noch kopieren und mit normal Post hin senden, dann abwarten, gegebenfalls wiederholen.

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

hier in starker Kurzform beschrieben im Fall einer Fiktiven Person A,

"hiermit weise A Ihren Bescheid -aufgedrucktes Datum $$.$$.$$$$- wegen Nichtigkeit nach § 44 VwVfG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes Absatz 1 zurück, einem nichtigen Bescheid ist keine Folge zu leisten. Hilfsweise erhebe A Widerspruch gegen diesen  Bescheid.

Ihre Rechtsauffassung ist A herzlich egal. Es interessiert A wirklich in wie weit irgendein Landesparlament diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ratifiziert hat, denn dieser Vorgang sagt nichts über die Gültigkeit aus, sondern nur, dass das Landesparlament gewillt ist es zu gültigem Recht werden zu lassen. Ein Gesetz kann nur gültig sein, wenn es alle Formvorschriften erfüllt.
A als Bürger habe die Pflicht es Ihnen anzuzeigen erfüllt, damit Sie entsprechend Ihr handeln ändern können.

Am 23.05.1949 wurde dem einfachen Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland per Rechtsbefehl gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG der Auftrag erteilt nur noch solches Recht fortgelten lassen zu dürfen, das mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist.
Aus diesem Grund müssen Bundes- und Landesgesetzgeber gemäß Art. 19 Abs. 1 GG die Gesetze so scheiben, dass diese anzeigen, welche Freiheitsgrundrechte Sie einschränken. Wird das nicht so gemacht, ist dieses weil diese einfache zwingende Gültigkeitsvorschrift nicht erfüllt wird, mit dem Tage seines Inkrafttretens ungültig, Verwaltungsakte welche sich auf dieses bereits ungültige Gesetz berufen sind somit nichtig.

Obwohl bereits einem nichtigen Bescheid keine Folge zu leisten ist, stelle A Hilfsweise zusätzlich den Antrag um Nachteile, bis Sie es auch verstanden haben, dass der Bescheid nichtig ist, zu vermeiden auf Aussetzung der Vollziehung Ihres Bescheids nach § 80 (4) VwGO bis über A's hilfsweisen Widerspruch, im Falle Ihrer Ablehnung, mittels ablehnendem Widerspruchsbescheid und oder der weiteren Behauptung oder des Bestehens auf dieses Schriftstück sei ein gültiger Bescheid, folgt die Klage gegen diesen, eine gerichtliche Entscheidung erfolgt, weil A bisher noch keinen Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühren oder Rundfunksteuern gezahlt habe und die Rundfunkanstalten dennoch über Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verfügen, ist für A aktuell kein Grund und keine Pflicht zu einer Zahlung erkennbar.

[hier könnte noch der Block mit Verweis auf einen Wucher eingebaut werden]


Zum Thema "Grundversorgung", die Bewohner dieser Wohnung haben keine unbestimmte "Grundversorgung" in Auftrag gegeben, weder direkt noch indirekt. Wenn der Gesetzgeber sich dazu berufen fühlt Rundfunkveranstaltung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu übertragen und durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sicherstellen soll, dass er die Erfüllung der "Aufgaben" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziell sicherstellt, dann muss der Gesetzgeber sich fragen wieso es zu einer derartigen Ausweitung und Vergrößerung dieser Anstalten gekommen ist und warum bisher trotz Forderung und Beschluss dazu nicht näher geregelt wurde was "Grundversorgung" aktuell ist und zukünftig sein soll. Es ist also aus Sicht der Bewohner dieser Wohnung nicht festgelegt, was "Grundversorgung" überhaupt genau ist.
Wenn der Umfang der finanziellen Gewährleistungspflicht sich nach den Programmen richtet, welche der Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsprechen und zu ihrer Wahrnehmung erforderlich sind, dann ist der Fehler darin begründet, dass dieses System bei den Kontrollen versagt.

Den aktuellen Regelungen zur Finanzierung einer nicht genau geregelten Grundversorgung durch die Inhaber von Wohnungen bescheinige A einen von Anfang an offensichtlichen Fehler. Dieser erscheint A unerträglich, und nicht mit denen das Grundgesetz tragenden Prinzipien und der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen vereinbar.

Dazu schreibe A Ihnen die folgende weiterführende Erläuterung.

"Um die Rundfunkfreiheit für jedermann zu gewährleisten, soll auch jedermann gleichermaßen hinzugezogen werden, wenn sie finanziert werden muss."
Das schreiben Sie bzw. der Beitragsservice für den NDR in einen der Öffentlichkeit zugänglichen Widerspruchsbescheid.

Quelle, http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruchsbescheid-neu;

Dazu muss an sich zuerst geklärt werden, was Rundfunkfreiheit bedeutet.

Art 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Rundfunkfreiheit bedeutet, also, dass jeder das Recht hat seine Meinung ob als Wort, Schrift oder Bild frei also ohne Zwang oder Beeinflussung durch andere anderen zur Verfügung zu stellen oder auch nicht, das Äußern also nur für sich selbst zu tun.
Zudem darf jeder die Möglichkeit nutzen sich seine Quelle zur Information aus allgemein zugänglichen Quellen selbst zu wählen. Der Staat manipuliert Schrift, Wort, Bild und Film nicht, soweit die Vorgabe.

Nun möchte der öffentlich rechtliche Rundfunk eine dieser allgemeinen Quellen sein und oder bleiben, daher soll dieser ja auch durch alle finanziert werden, was soweit durch weitere Regelungen Vertrag, Gesetz und Satzung geregelt sein will, soweit kann A ja noch mit gehen, wenn der Umfang und so weiter dabei auch genauer geregelt wird und eine wirksamere Kontrolle durch das Volk erfolgen wird.

Durch die Koppelung eines Beitrags an eine Wohnung wird jedoch nicht jeder gleichermaßen hinzugezogen.
Das könnte nur erreicht werden, wenn jede einzelne Person in Deutschland über mindestens eine und nur genau eine "Wohnung" verfügen würde.
Das dem nicht so ist sollte auch Ihnen klar sein.

[hier könnte die Erklärung noch ausgebaut werden]




[hier Ergänzungen tätigen]
zum Beispiel, wie das Leben durch den Rundfunkbeitrag persönlich eingeschränkt wird


Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Artikel 1 bis 19 Grundgesetz ohne das nötige Zitiergebot zu befolgen. Freiheiten wie Handlungsfreiheit, negative Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, die das Grundgesetz garantiert, werden mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag grob verletzt.

Weiterhin verweigere A die Zahlung aus Gewissensgründen nach Artikel 4 GG. Es ist keine ausreichende Überprüfung gegeben, was mit den Geldern passiert und welche Sendungen damit finanziert werden. Mit A Gewissen kann A es nicht vereinbaren dieses System, welches aus A Sicht Unrecht in sich trägt und verbreitet, sich jeglicher Kontrolle durch Bürger und wirklicher Reform und Zurückführung auf ein Angebot was Grundversorgung vielleicht einmal sein sollte entzieht, und zudem nicht Staatsfern ist. A kann es nicht mit A Gewissen vereinbaren, dass der Betrag unbeachtet der Leistungsfähigkeit, mit Ausnahme der aktuell bereits befreiten Gruppen, gleichermaßen mit dem gleichen Betrag belastet wird. Mit A Gewissen kann A ebenso nicht vereinbaren, dass Personen, wenn alle das Programm gleichermaßen tragen und finanzieren sollen befreit werden, diese sollten, sofern Sie nicht ein gewisses Alter überschritten haben oder in Ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten soweit eingeschränkt sind, zumindest die Möglichkeit bekommen an dem so wichtigem System mitzuarbeiten, also Rundfunk von allen für alle.

Der Zwangsbeitrag verletzt lebenslänglich A Würde, indem er die persönliche Selbstbestimmung verneint, weil bestimmt wird für welche Angebote Zwangsbeiträge zu entrichten sind. Damit verstößt er gegen das Grundgesetz, Artikel 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Nicht irgendjemand – sondern ein anderes offizielles Regierungsorgan - die Landeszentrale für politische Bildung führt dazu aus:

„Verfassungsrechtlich ist nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes „die Würde des Menschen ist unantastbar“, sie wird als unveränderliches (vorkonstitutionelles) Grundrecht angesehen und beginnt mit seiner Zeugung (umstritten). Sie ist unmittelbar geltendes Recht, nicht nur eine Absichtserklärung. Die Würde des Menschen ist oberster Wert des Grundgesetzes. Darüber hinaus sollen die allgemeinen Menschenrechte ein würdevolles Dasein sichern. Die Menschenwürde wird somit einerseits zum „tragenden Fundament der Menschenrechte“, andererseits aber auch zu deren höchstem Ziel, wenn auch vielleicht unerreichbaren Ideal. Für Franz Josef Wetz besteht weltanschauungsneutral (insoweit möglich) „der wahre Gehalt menschlicher Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit“.
Franz J. Wetz: Die Würde des Menschen: antastbar? (Heft der niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung)

Die freiheitliche Selbstbestimmung für welchen Zweck A A Vermögen einsetze wird A genommen. Auch daher verstößt der Zwangsbeitrag gegen den §1 des Grundgesetzes.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Umsetzung als Gesetz schränken mit dem Zwang zur Zahlung A Freiheit nach Artikel 2 Grundgesetz ein und ohne diese hinreichend anzuzeigen liegt ein Verstoß gegen Artikel 2 Grundgesetz vor.

Der Rundfunkbeitrag verletzt den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, es liegt somit ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Artikel 3) vor, denn es gibt keinen wie gefordert sachlichen Grund, der eine Gleichbehandlung der verschiedene Anzahlen von Personen pro Wohnung respektive Raumeinheiten erfüllt, wenn jedermann gleichermaßen an der Finanzierung teilhaben soll.

Laut dem aktuellen Gutachten, welches Sie sich ebenso wie A beim Bundesfinanzministerium herunterladen können, erwartet A dass sich die vermeintlichen Gesetze, welche Sie dazu befähigen Beiträge von A zu erheben den Gesetzen der Europaischen Gemeinschaft unterordnen. Eine solche Abgabe verlangt immer die Zustimmung der entsprechenden Personen, welche das bezahlen sollen. Der Beitrag wird national unter falscher Flagge geführt und wird deshalb keinen Bestand vor dem EUGH haben.

A behalte A ausdrücklich ausführlichere Begründungen in einem gesonderten Schriftsatz vor.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2015, 17:15 von Bürger«

 
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