Hallo,
Folgender fiktiver Fall:
Person A wurde seit Mitte 2013 vom BS belästigt, hatte jedoch nie auf eines der Schreiben geantwortet. Im Juni 2014 erhielt Person A nun einen Beitragsbescheid. Diesem Widersprach er innerhalb der Frist. Die Gründe waren u.a. folgende:
Person A war bis einschließlich 03/2013 BAföG beziehender der Student und daher vom Rundfunkbeitrag befreit und
Person A wohnt seit 11/2013 mit Person B in einem Haushalt, wobei Person B schon seit jeher Beiträge zahlt.
Der BS antwortet nun auf den eingereichten Widerspruch und bestätigt eine Abmeldung von Person A zum 31.07.2014, da dieser mit Person B zusammen wohnt. Eine Rückwirkende Abmeldung sei nicht möglich, weshalb die Beiträge von 01/2013 bis 07/2014 i.H.v 357,62 zu zahlen sind.
Das Person A bis 03/2013 Student war wurde ebenfalls ignoriert.
Ist das vorgehen des BS korrekt oder hat Person A die Möglichkeit die Gesamtsumme zu mindern?
Gruß