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Autor Thema: Abmeldung vom BS -->Rückwirkend nicht möglich?  (Gelesen 3140 mal)

s
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Abmeldung vom BS -->Rückwirkend nicht möglich?
Autor: 13. August 2014, 19:03
Hallo,

Folgender fiktiver Fall:
Person A wurde seit Mitte 2013 vom BS belästigt, hatte jedoch nie auf eines der Schreiben geantwortet. Im Juni 2014 erhielt Person A nun einen Beitragsbescheid. Diesem Widersprach er innerhalb der Frist. Die Gründe waren u.a. folgende:
Person A war bis einschließlich 03/2013 BAföG beziehender der Student und daher vom Rundfunkbeitrag befreit und
Person A wohnt seit 11/2013 mit Person B in einem Haushalt, wobei Person B schon seit jeher Beiträge zahlt.

Der BS antwortet nun auf den eingereichten Widerspruch und bestätigt eine Abmeldung von Person A zum 31.07.2014, da dieser mit Person B zusammen wohnt. Eine Rückwirkende Abmeldung sei nicht möglich, weshalb die Beiträge von 01/2013 bis 07/2014 i.H.v 357,62 zu zahlen sind.
Das Person A bis 03/2013 Student war wurde ebenfalls ignoriert.

Ist das vorgehen des BS korrekt oder hat Person A die Möglichkeit die Gesamtsumme zu mindern?

Gruß


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g
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ist es ein Infoschreiben oder ein Widerspruchsbescheid?  ein bloßes Infoschreiben hat keine rechtliche Relevanz hinsichtlich des Einspruchs.

Person A ist ja nicht schuld dass BS solange braucht dass ein Bescheid ausgestellt wird und von daher verspätet Kenntnis bekommt.
massgebend sollte ja wohl nicht die Ausstellung des Bescheids sein, sondern das Datum des Einzugs.

Wenn Person A einen Widerspruchsbescheid bekommt, kann er die Frage gerichtlich klären lassen.


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s
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Also das Wort Widerspruchsbescheid konnte Person A nirgendwo auf sem erhaltenen Schreiben finden.
Das erhaltene Schreiben entspricht dem im Anhang dieses Posts.
Handelt es sich dabei um ein reines Infoschreiben (ohne rechtliche Handhabe)?

Wie sollte Person A weiter vorgehen?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
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Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

So sehen "echte", rechtsmittelfähige WiderspruchsBESCHEIDe aus:
WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2014, 05:36 von Bürger«
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s
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Vielen Dank für die Antworten.

Also sehe ich es richtig dass Person A auf dieses Schreiben NICHT reagieren muss?

Wie sieht die weitere Vorgehensweise aus? Person A möchte absolut vermeiden dass es zu einer Zwangsvollstreckung o.ä. kommt sieht es aber auch nicht ein, den Beitrag bis 07/2014 zu zahlen, bloss weil der BS es nicht hinbekommen hat früher einen Bescheid zu schicken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2014, 19:01 von schmiddi86«

s
  • Beiträge: 516
Dass die Abmeldung erst zum 31.7. erfolgt, ist in diesem Fall leider korrekt.

Rückwirkend zum Einzugsdatum ginge nur dann, wenn man vorher nicht beitragspflichtig gewesen wäre. Wer schon beitragspflichtig ist, muss sich rechtzeitig abmelden, um rauszukommen.


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