Meine bescheidene Wortmeldung...
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Argument Steuer vs. BeitragAuch ich halte u.a. auch wegen der Zulassung der Sprungrevision des VG Freiburg sowie eingehender Diskussionen und (von z.T. renommierten Rechtsanwälten) vorbereiteten Klagen diverser Personen A-Z das
Steuerargument nach wie vor für einen
Dreh- und Angelpunkt der Argumentation.
Bisherige Entscheidungen haben sich - so u.a. auch der Tenor Prof. Koblenzers in der "Massen"-Verhandlung in Potsdam - eben
*nicht* eingehend mit der einzig relevanten bisherigen
Rechtsprechung des hier einzig relevanten Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt.Daran ist m.E. also unbedingt festzuhalten...
...eben auch, um die u.a. von Prof. Koblenzer anderenfalls allerorts möglichen, aber unzulässigen
Schattenhaushalte im Keime zu ersticken.
Wie man an diversen Berichten (ÖPNV-"Beitrag", etc.) sieht, öffnen sich ansonsten Tür und Tor für alle möglichen beliebigen, angeblichen "Vorteilslasten"...
...die Bestrebungen sind jedenfalls nicht zu verkennen.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Während der Klage vor Zahlung schützenMit der Klage gleich die Aussetzung der Vollziehung beim Gericht beantragen?
Sollte
nicht erforderlich und mglw. auch gar nicht hilfreich sein

Bei
laufenden Klage-Verfahren (hierfür dürfte mglw. schon ein nur knapp begründeter Klage
antrag ausreichen) werden seitens ARD-ZDF-GEZ die
Mahnmaßnahmen üblicherweise bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.Ich meine, dies auch schon mal öffentlich verlautbart gehört zu haben - kenne es aber auch nicht anders, und auch die Juristen sind sich da so ziemlich einig, dass nichts anderes Sinn ergeben würde.
Eine fiktive Person B lässt sich hierzu ungefähr so vernehmen:
Als "offizieller" Hörfunkteilnehmer bis 31.12.2012 habe ich zum 01.01.2013 die Zahlungen komplett eingestellt und nach dem "offiziellen", regulären Prozedere von Widerspruch und Einreichung einer nur kurz begründeten, noch nicht ausführlichen Klage (Sep 2013!) seither auch keinen müden Cent an ARD, ZDF & Co. geleistet - ohne jegliche Konsequenzen. Ein mit dem Widerspruch gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde ignoriert/ nicht entschieden.
Die trotz zwischenzeitlich etwas in Gang kommenden Klageverfahrens immer wieder regelmäßig eintreffenden automatisierten Zahlungs-/ Kontostandsinformationen können ignoriert werden, da ohne Rechtsbehelf und keine "Verwaltungsakte".
Bei laufenden Klageverfahren werden seitens der Landesrundfunkanstalten die "Mahnmaßnahmen" bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Da die Verwaltungsgerichte überlastet sind, liegt es mitunter auch am Kläger selbst, das Tempo des Verfahrens zu "regulieren" - durch Fristverlängerung etc. geht dies durchaus in die Länge zu ziehen 
Ich schlafe jedenfalls ruhiger, als wenn ich ständig mit dem Gedanken an Post vom GV ins Bett gehen müsste...
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Edit "Bürger":
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