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Autor Thema: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?  (Gelesen 13183 mal)

K
  • Beiträge: 11
Fiktiver Fall:
Nach monatelanger Funkstille seitens des Beitragsservices freute sich Person A schon, dass ihr Widerspruchsschreiben den Leuten dort die Augen geöffnet hat.
Ja, Person A weiß...sehr blauäugig von ihr!

Nun kam heute die Antwort vom Beitragsservice.
Die ganzen Paragrafen mit denen sie rumgeworfen haben, haben Person A erstmal sprachlos gemacht.
Wahrscheinlich ist das auch so geplant.

Natürlich möchte ich euch die fiktive Lektüre nicht vorenthalten.
Holt euch ein Glas Rotwein und genießt diese Antwort:
https://imgur.com/97tb6JC,Iuy9hWK,b7uVKK9,tlTtuqB,PMtjTKW,jVP0PyP

Was fällt euch spontan dazu ein?
Wie könnte/müsste/sollte Person A darauf reagieren?

Vielen Dank für eure Mühe, Kraft und Freiheitsliebe!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2014, 21:13 von Bürger«

  • Beiträge: 285
Im Widerspruch wurde offenbar auf das Steuerargument und die Verletzung des Art. 3 GG abgestellt. Nach den Erfahrungen im Forum und vor Gericht wird man mit Ersterem wohl nicht erfolgreich sein können. Mit Zweiterem könnte man meines Erachtens erfolgreich sein, wenn man gerichtsfest nachweisen könnte, dass eben 10%+x der Einzelfälle von der Grundannahme des Gesetzgebers abweichen.

Gegenstand einer Klage könnten darüber hinaus andere, bislang noch nicht behandelte Grundrechtsverstöße darstellen.

Ansonsten könnte man sich noch mit Inhalt und Argumentation dieses Verfahrens auseinandersetzen:

VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.msg75739.html#msg75739



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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

S
  • Beiträge: 550
Dass der Widerspruch unbegründet ist stimmt nicht, denn sicher hat Person A Begründungen angegeben. Korrekt wäre dass die den für unbegründet halten

Die zitierten Urteile beziehen sich auf Landesverfassungen, das Grundgesetz wurde in den Urteilen nicht berücksichtigt.

Der Beitrag wird zwar als Gegenleistung erhoben, allerdings fehlt im Gesetz eine Ausformulierung des Vorteils, den der Beitragszahler tatsächlich hat. Der Vorteil entsteht nicht allein durch ein Vorhandensein eines Programmangebotes (Vergleich: Wird in Kleinkleckersdorf eine neue Kanalisation verlegt, ist diese zwar vorhanden, ein Grundstücksbesitzer in Hintertupfingen hat deswegen aber noch lange kein Vorteil).

Es wird ja gerade begründet dass es keine Steuer ist, daher muss ein Vorteil da sein, ist er aber nicht.

Die statistischen Erhebungen beweisen nicht den 100%igen Konsum von gebührenfinanzierten Medien, das Grundgesetz gilt für jeden einzelnen. Typisierung gilt auch nur bei gleichartigen Grundvoraussetzungen, z.B. für alle Hunde gibt es eine typisierte Hundesteuer obwohl Hunde verschieden sind. Für Katzen darf es keine Hundesteuer geben. Somit kann jemand, der bewusst kein Rundfunkteilnehmer ist, nicht zum Rundfunkteilnehmer typisiert werden.

Laut Verwaltungsverfahrensgesetz löst immer erst ein initialer Bescheid eine Zahlungspflicht aus, der natürlich noch keine Säumniszuschläge enthalten darf. http://openjur.de/u/708173.html

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dann beim Gericht beantragen. Da ja der Widerspruchsbescheid da ist kann geklagt werden. Frage in die Runde:
Mit der Klage gleich die Ausetzung der Vollziehung beim Gericht beantragen?


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Somit kann jemand, der bewusst kein Rundfunkteilnehmer ist, nicht zum Rundfunkteilnehmer typisiert werden.

Wenn ich es richtig verstehe, bezieht sich die Typisierung nicht auf die Rundfunkteilnahme, sondern auf die Rundfunkteilnahmemöglichkeit.


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WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

S
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Wenn ich es richtig verstehe, bezieht sich die Typisierung nicht auf die Rundfunkteilnahme, sondern auf die Rundfunkteilnahmemöglichkeit.

Es ist doppelt typisiert: In der Wohnung ist typischerweise ein Gerät und mit diesem wird typischerweise Rundfunk empfangen. Das ist deren Argumentation denn irgendwas müssen sie ja behaupten, ein normaler Richter würde die aber auslachen dafür.


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Wenn ich es richtig verstehe, bezieht sich die Typisierung nicht auf die Rundfunkteilnahme, sondern auf die Rundfunkteilnahmemöglichkeit.

Es ist doppelt typisiert: In der Wohnung ist typischerweise ein Gerät und mit diesem wird typischerweise Rundfunk empfangen. Das ist deren Argumentation denn irgendwas müssen sie ja behaupten, ein normaler Richter würde die aber auslachen dafür.

Und die Rundfunkteilnahmemöglichkeit wird durch das vermeintliche Vorhandensein eines Gerätes begründet. Ob man tatsächlich auch teilnimmt (im Sinne des Konsums des Gesendeten) ist irrelevant. Deswegen sagen sie ja auch, dass der RBStV nicht in die informationelle Selbstbestimmung eingreife, da niemand zur Teilnahme verpflichtet werde.


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  • Beiträge: 72
Es wird ja gerade begründet dass es keine Steuer ist, daher muss ein Vorteil da sein, ist er aber nicht.

Deswegen bin ich auch davon überzeugt, das letztendlich doch festgestellt wird, dass dies eine Steuer ist. Nur weil ein paar Herren die Argumentation offensichtlich nicht richtig durchgesehen haben, heißt das noch lange nicht, dass das letzte Wort dort gesprochen ist.


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Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

  • Beiträge: 72
Und die Rundfunkteilnahmemöglichkeit wird durch das vermeintliche Vorhandensein eines Gerätes begründet. Ob man tatsächlich auch teilnimmt (im Sinne des Konsums des Gesendeten) ist irrelevant. Deswegen sagen sie ja auch, dass der RBStV nicht in die informationelle Selbstbestimmung eingreife, da niemand zur Teilnahme verpflichtet werde.

Ich habe auch die Möglichkeit, in Kleinkurortdorf das Kurangebot zu nutzen. Dennoch bin ich in Berlin nicht zu Kurbeiträgen verpflichtet. Die Voraussetzung ist nämlich, dorthin zu fahren und kein Einheimischer zu sein. Ebenso muss diese Argumentation für den Rundfunk gelten: ein Empfangsgerät muss als Voraussetzung gelten. Es ist unzulässig, nur mit Möglichkeiten zu argumentieren, denn möglich ist im Prinzip alles.

Die Annahme jeder besitze ein Empfangsgerät (TV/Radio) lässt sich durch Statistik widerlegen.


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Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

K
  • Beiträge: 11
Danke für eure Reaktionen!

Person A muss also eine Anklageschrift vorbereiten, sehe ich das richtig?
Genug Informationen dazu, findet sie sicherlich hier in der Suchfunktion.


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M
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Person A muss also eine Anklageschrift vorbereiten, sehe ich das richtig?

Nicht (nur) vorbereiten, sondern einreichen, innerhalb der Frist am richtigen Gericht.

Bitte die Rechtsbehelfsbelehrung lesen.


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K
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Danke Michael ;)

Kann sich Person A problemlos von den hier veröffentlichen Anklageschriften inspirien lassen bzw. Dinge für ihre Anklageschirft rauskopieren?


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M
  • Beiträge: 448
Kann sich Person A problemlos von den hier veröffentlichen Anklageschriften inspirien lassen bzw. Dinge für ihre Anklageschirft rauskopieren?

Ich meine, solange es nicht wie die Dissertationen von Guttenberg, Schawan und Co aussieht, ...


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.892
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Meine bescheidene Wortmeldung... ;)

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Argument Steuer vs. Beitrag

Auch ich halte u.a. auch wegen der Zulassung der Sprungrevision des VG Freiburg sowie eingehender Diskussionen und (von z.T. renommierten Rechtsanwälten) vorbereiteten Klagen diverser Personen A-Z das Steuerargument nach wie vor für einen Dreh- und Angelpunkt der Argumentation.

Bisherige Entscheidungen haben sich - so u.a. auch der Tenor Prof. Koblenzers in der "Massen"-Verhandlung in Potsdam - eben *nicht* eingehend mit der einzig relevanten bisherigen Rechtsprechung des hier einzig relevanten Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt.

Daran ist m.E. also unbedingt festzuhalten...
...eben auch, um die u.a. von Prof. Koblenzer anderenfalls allerorts möglichen, aber unzulässigen Schattenhaushalte im Keime zu ersticken.
Wie man an diversen Berichten (ÖPNV-"Beitrag", etc.) sieht, öffnen sich ansonsten Tür und Tor für alle möglichen beliebigen, angeblichen "Vorteilslasten"...
...die Bestrebungen sind jedenfalls nicht zu verkennen.


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Während der Klage vor Zahlung schützen

Mit der Klage gleich die Aussetzung der Vollziehung beim Gericht beantragen?
Sollte nicht erforderlich und mglw. auch gar nicht hilfreich sein ;)
Bei laufenden Klage-Verfahren (hierfür dürfte mglw. schon ein nur knapp begründeter Klageantrag ausreichen) werden seitens ARD-ZDF-GEZ die Mahnmaßnahmen üblicherweise bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Ich meine, dies auch schon mal öffentlich verlautbart gehört zu haben - kenne es aber auch nicht anders, und auch die Juristen sind sich da so ziemlich einig, dass nichts anderes Sinn ergeben würde.

Eine fiktive Person B lässt sich hierzu ungefähr so vernehmen:
Zitat
Als "offizieller" Hörfunkteilnehmer bis 31.12.2012 habe ich zum 01.01.2013 die Zahlungen komplett eingestellt und nach dem "offiziellen", regulären Prozedere von Widerspruch und Einreichung einer nur kurz begründeten, noch nicht ausführlichen Klage (Sep 2013!) seither auch keinen müden Cent an ARD, ZDF & Co. geleistet - ohne jegliche Konsequenzen. Ein mit dem Widerspruch gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde ignoriert/ nicht entschieden.
Die trotz zwischenzeitlich etwas in Gang kommenden Klageverfahrens immer wieder regelmäßig eintreffenden automatisierten Zahlungs-/ Kontostandsinformationen können ignoriert werden, da ohne Rechtsbehelf und keine "Verwaltungsakte".
Bei laufenden Klageverfahren werden seitens der Landesrundfunkanstalten die "Mahnmaßnahmen" bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Da die Verwaltungsgerichte überlastet sind, liegt es mitunter auch am Kläger selbst, das Tempo des Verfahrens zu "regulieren" - durch Fristverlängerung etc. geht dies durchaus in die Länge zu ziehen ;)
Ich schlafe jedenfalls ruhiger, als wenn ich ständig mit dem Gedanken an Post vom GV ins Bett gehen müsste...

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Edit "Bürger":
Im Forum dürfen nur hypothetische Fälle behandelt werden. Die Antworten könnten sonst als Rechtsberatung aufgefasst werden, die im Forum nicht erlaubt ist. Die Rechtsberatung ist nur gewissen Personenkreisen vorbehalten. Hierzu auch der Hinweis u.a. oben rechts im Forum:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Dieser Thread musste aufwändig moderiert :-\ und daher vorübergehend geschlossen werden.

Bitte achtet alle mit uns gemeinsam darauf, solche nicht den Regeln entsprechende Beiträge zu vermeiden und meldet solche Beiträge auch zeitnah an die Moderatoren mit dem Link "Moderator informieren" rechts unter jedem Beitrag.
Das unterstützt die Arbeit der Moderatoren und damit auch das Forum.

Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2014, 21:18 von Bürger«
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K
  • Beiträge: 11
Person A hat geklagt und bekam heute Post vom Verwaltungsgericht.
Man möchte wissen, warum Person B, Persons A Partner, im Widerspruchsschreiben darum gebeten hat das Beitragskonto auf seinen Namen zu übertragen.
Zudem hat Person A wohl noch einige Anlagen (Die Beirtragsbescheide) vergessen...aber darum geht es jetzt nicht.

Fragen:
  • Warum möchte man das wissen?
  • Sollte Person A jetzt einfach kurz und knapp die Frage beantworten oder soll ausführlich erläutert werden, warum Person B darum bat das Konto auf ihn umzuschreiben?
  • Soll die Frist gänzlich ausgenutzt oder sollte hier schnell reagiert werden?

Hier das fiktive Schreiben des Verwaltungsgerichts: https://i.imgur.com/dRp7uaV.jpg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2014, 19:51 von Kulturprodukt«

s
  • Beiträge: 516
  • Warum möchte man das wissen?
  • Sollte Person A jetzt einfach kurz und knapp die Frage beantworten oder soll ausführlich erläutert werden, warum Person B darum bat das Konto auf ihn umzuschreiben?
  • Soll die Frist gänzlich ausgenutzt oder sollte hier schnell reagiert werden?

a) Um herauszufinden, ob dahinter ein Grund steckt, der für die rechtliche Beurteilung relevant ist.
b) Das kommt auf den Grund an.
c) Kommt drauf an, ob man das Verfahren möglichst schnell über die Bühne bringen oder in die Länge ziehen will.


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