"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben

Mein Widerspruch

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torrasque:
Hallo Ovid,

ich hab mich mal an deinem Wiederspruch bedient. Elegant formuliert.
Hat Person A mittlerweile was Neues vorliegen oder herrscht immer noch Funkstille?

MfG Torrasque

Ovid:
Hallo torrasque,

jop, danke.

Nope, bis jetzt kam nichts ;)

Gruß

Ovid

JamesDean08:
Super gemacht. Werde ihn auch für ein Widerspruch nutzen.

LG

Ovid:
Hallo alle zusammen,

Person A habe vor ein paar Tagen eine Antwort bekommen.
http://www.file-upload.net/download-10640054/24052015-221105839-002.PDF.html

Jetzt meine Fragen:

Wie geht es weiter?

Das Schreiben ist doch noch kein Widerspruchsbescheid, oder? Sonst wäre doch da eine Rechtsbehelfsbelehrung dran, richtig?
Klage ist demnach noch nicht zulässig.

Nachdem Berlin nun schon das Musterurteil verwendet hat, gibt es noch Möglichkeiten, wie Person A weiterhin nicht bezahlen muss?

Aussetzung der Vollziehung ist doch auch weiterhin zu gewähren oder?

Auf eure Ideen gespannter

Ovid

12121212:
Ansprechpartner für einen Widerspruch
ist die Landesrundfunkanstalt nicht der "Beitragsservice"
Das Schreiben vom Beitragsservice ist ein belangloses Infoschreiben.
Dem Widerspruch und die Aussetzung der Vollziehung wird nicht stattgegeben ....spielt auch keine Rolle
ob ein Bescheid kommt oder nicht ....ob Klage eingereicht wird oder nicht... (Hemmt die Vollstreckung nicht)
Demnächst erfolgt der Versuch der Vollstreckung.

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